Sorry... muß nachhaken: MacOS X auf nicht-Apple-Rechner?

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kimbis

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https://www.macuser.de/threads/os-x-auf-sony-laptop.272533/

... hier steht schlicht und einfach es ist nicht legal OS X auf einen herkömmlichen Laptop zu installieren. Ehh warum nicht ??
Wo steht das ? Wollte ich aus Spaß eigentlich mal ausprobieren. Wenn ich mir OS X kaufe erhalte ich doch Lizenz etc. pp. Dachte bisher was ich mit der DVD anstelle ist mir überlassen solange ich keine Kopien verkaufe o. ä. ?!

Bitte um Aufklärung !
 
Schon ausprobiert?
Ich würde mal behaupten, dass die Installations CD das nicht zulässt. Alles andere wäre illegal (irgendwelche Hacks z.B.).
Daniel
 
Wenn ich mir OS X kaufe erhalte ich doch Lizenz etc. pp.
ja schon richtig. mal reingucken in die lizenz ;)
du hast die lizenz osx auf einem APPLE computer zu installieren.

mal abgesehen davon, dass du mit OSX was du in der pappschachtel im laden kaufen kannst, eh nix anfangen kannst auf einem stinknormalen x86-rechner, da die kaufvariante für ppc ist.
 
... hier steht schlicht und einfach es ist nicht legal OS X auf einen herkömmlichen Laptop zu installieren. Ehh warum nicht ??
Wo steht das ? Wollte ich aus Spaß eigentlich mal ausprobieren. Wenn ich mir OS X kaufe erhalte ich doch Lizenz etc. pp. Dachte bisher was ich mit der DVD anstelle ist mir überlassen solange ich keine Kopien verkaufe o. ä. ?!
Nein. Das Betriebssystem wird nur für Apple Hardware lizensiert da Apple halt auch (oder zum grössten Teil) Hardware, sprich Rechner, verkauft.

Das zum Rechner mitgelieferte Betriebsystem z.B. lässt sich noch nicht einmal auf einen Rechner anderer Bauart installieren. Du kannst also das OS X welches deinem iBook beilag nicht auf deinen neuen iMac installieren, auch wenn es ja dein käuflich erworbenes Eigentum ist. Allerdings kommt natürlich auch der iMac mit einem dazugehörigen OS X auf DVD.

"Die gültigen Lizenzbestimmungen von Mac OS X untersagen jeglichen Einsatz des Betriebssystems jenseits von Apple-Hardware - dies betrifft natürlich auch virtuelle Maschinen."
 
Allerdings gibt es die Diskussion, ob diese Regelung in den Lizenzbestimmungen überhaupt mit Deutschen und Europäischem Recht in Einklang zu bringen ist. In den USA hat es funktioniert - in der EU sind die Käuferrechte allerdings völlig anders und es gibt diverse Anwälte die behaupten, dieser Paragraph der Bündelung der Software an eine bestimmte Art von Hardware sei hierzulande unzulässig da gegen geltendes Recht verstoßend (Stichwort: Einsatz auf virtuellen Maschinen und Vista - auch hier musste MS zurückstecken, da nicht mit geltendem europäischen Recht vereinbar. Gleiches gilt für Apple)

Das einzige Problem ist derzeit noch, dass für die Installation der Installer umgeschrieben werden musste. Die von Apple vertriebenen Versionen laufen nicht auf nicht-Apple Computern, dafür ist ein besonderes DVD-Image aus dem Internet notwendig. Der Download ist zwar legal, so denn man eine gültige OS X x86 Lizenz besitzt, allerdings geht's beim Einsatz dann in die rechtliche Grauzone über, da man defakto illegal umgeschriebene Software benutzt. Ist also rechtlich etwas tricky, daher kann man nicht ganz genau sagen ob legal oder illegal - denn in der EU liegt es genau dazwischen
 
nichts desto trotz (auch wenn man die lizenzbedingungen als nichtig erklären würde), funktioniert es einfach rein technisch schon nicht den "pappkarton-tiger" zu kaufen und auf einem x86-rechner zu installieren.

da müsste man sich schon sone x86-variante aus dem netz ziehen. und das dürfte wiederrum klar illegal sein.
 
nichts desto trotz (auch wenn man die lizenzbedingungen als nichtig erklären würde), funktioniert es einfach rein technisch schon nicht den "pappkarton-tiger" zu kaufen und auf einem x86-rechner zu installieren.

da müsste man sich schon sone x86-variante aus dem netz ziehen. und das dürfte wiederrum klar illegal sein.
Jein... Grauzone, wie gesagt. Die Rechtsverdreher streiten sich da noch drüber. Klar ist, dass es eine Intel-Lizenz ohnehin nicht frei zu kaufen gibt - das macht die ganze Sache noch mal interessanter, vom rechtlichen Standpunkt aus betrachtet.

Besonders lustig wird's, wenn dann 10.5 als Intel-Lizenz frei käuflich zu erwerben ist und nicht mehr nur in Verbindung mit einem Macintosh Computer. Dann dürfte sich die Rechtslage damatisch ändern und ein Verbot der Installation auf herkömmlicher x86 Hardware dürfte rechtlich nicht mehr haltbar sein. So denn die Methodik der Installation wiederum nicht gegen geltendes Recht verstößt.
 
Dachte bisher was ich mit der DVD anstelle ist mir überlassen

Ist zwar nicht ganz das Thema, passt aber trotzdem dazu.

Ich kaufe mir Software, muss dann aber dem Lizenzvertrag zustimmen. Wie ist das rechtlich möglich. Ich erwerbe Eigentum an etwas, darf es aber erst benutzen, wenn ich den Bestimmungen zustimme?

Müsste es nicht so sein, das ich vor(!) dem Erwerb den Bestimmungen zustimme, und danach damit machen kann was ich will.

Das ist es (unter anderem), was ich an proprietärer Software nicht verstehe.
 
das ist ja gerade die falsche grundannahme.

du kaufst ja nicht die software an sich.
du kaufst das recht diese software zu benutzen.
für dieses recht legst du a.) geld hin und b.) erklärst dich mit den spielregeln einverstanden, zu denen du die software benutzen darfst.
die software an sich gehört dir noch lange nicht. nur eine lizenz sie zu benutzen (unter den spielregeln namens "lizenzbedingungen")
 
du kaufst das recht diese software zu benutzen.
für dieses recht legst du a.) geld hin und b.) erklärst dich mit den spielregeln einverstanden, zu denen du die software benutzen darfst.
die software an sich gehört dir noch lange nicht. nur eine lizenz sie zu benutzen (unter den spielregeln namens "lizenzbedingungen")

Stimmt, hab ich falsch formuliert.

Nur: Ich kaufe das Recht zur Nutzung, darf aber an sich die Software nicht benutzen, außer ich stimme den Bestimmungen zu. Wie ist das möglich?

Eigentlich müsste ich ja schon vor dem Kauf zustimmen und nicht danach.

Kann ich die Software zurückgeben weil mir die Bestimmungen nicht passen?
 
@ kivan:
Also erst einmal darfst Du ja die Software benutzen. Nur eben unter bestimmten Bedingungen.
Wenn Du Dir ein Auto kaufst, musst Du Dich auch an die StVO halten. Andernfalls kann es teuer werden.
Gruss
der eMac_man
 
also, du kaufst die software und sobald du sie benutzt akzeptierst du automatisch die lizenzbedingungen. (Diese werden dir dann ja auch meist angezeigt, bzw stehn iwo)
Wenn dir dann klar wird dass du die lizenzbedingungen doof findest hast du in jedem Fall das Recht, die software lizenz wieder zurückzugeben.
(innerhalb 14tagen)
S. BGB ;) so ists nunmal...

mfg
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn dir dann klar wird dass du die lizenzbedingungen doof findest hast du in jedem Fall das Recht, die software lizenz wieder zurückzugeben.
(innerhalb 14tagen)
S. BGB ;) so ists nunmal...

ok, also sind die Lizenzbestimmungen ein Grund.

Wenn Du Dir ein Auto kaufst, musst Du Dich auch an die StVO halten. Andernfalls kann es teuer werden.

Der Vergleich hinkt. Ich habe das Recht am Auto gekauft und es zu benutzen. Wenn ich mir Software kaufe (wurde vorher erläutert) hab ich das Recht die Software zu benutzen (nach den Lizenzbestimmungen) aber nicht das Recht an der Software selbst.

Ich darf mein Auto zB beliebig herborgen, die Software aber nicht. Ich darf es vermieten usw., das weil ich die Sache gekauft habe, weil ich sie real besitze.

Auf die ganze Spinnerei komm ich übrigens, weil ich im Zuge der Linuxtage in Eisenstadt einen recht interessanten Vortrag über proprietäre und "freie" Software gehört habe. ("Frei Software für frei Menschen" von kyrah aka Karina Kosina)
 
@ kivan:
Dann auf Wunsch ein anderes Beispiel: Wenn Du für öffentliche Verkehrsmittel eine Fahrkarte kaufst, dann darfst Du diese Verkehrsmittel im Rahmen ihrer Vertragsbestimmungen benutzen. Gefällt Dir dieser Vergleich besser?
der eMac_man
 
also, du kaufst die software und sobald du sie benutzt akzeptierst du automatisch die lizenzbedingungen. (Diese werden dir dann ja auch meist angezeigt, bzw stehn iwo)
Wenn dir dann klar wird dass du die lizenzbedingungen doof findest hast du in jedem Fall das Recht, die software lizenz wieder zurückzugeben.
(innerhalb 14tagen)
S. BGB ;) so ists nunmal...

mfg


Nur das die Geschäft geöffnete Software-Packungen nicht mehr zurücknehmen. Steht ja auch meistens an der Kasse.

Und dann?

Mfg
 
https://www.macuser.de/threads/os-x-auf-sony-laptop.272533/

... hier steht schlicht und einfach es ist nicht legal OS X auf einen herkömmlichen Laptop zu installieren. Ehh warum nicht ??
Wo steht das ? Wollte ich aus Spaß eigentlich mal ausprobieren. Wenn ich mir OS X kaufe erhalte ich doch Lizenz etc. pp. Dachte bisher was ich mit der DVD anstelle ist mir überlassen solange ich keine Kopien verkaufe o. ä. ?!

Bitte um Aufklärung !

Du darfst mit der DVD alles tun was in der Lizenz steht. Das einzige was du kaufst ist ein Fetzen auf dem eine Lizenz steht. Apple ist so nett und kulant und reicht zu der Lizenz noch 2 DVDs gratis dazu, damit du es auch mal neuinstallieren kannst wenn du willst -> sofern die Lizenz eingehalten wird.
 
@ kivan:
Dann auf Wunsch ein anderes Beispiel: Wenn Du für öffentliche Verkehrsmittel eine Fahrkarte kaufst, dann darfst Du diese Verkehrsmittel im Rahmen ihrer Vertragsbestimmungen benutzen. Gefällt Dir dieser Vergleich besser?

Der ist besser stimmt.

Aber: in Händen halte ich ein Stück Papier, das mich berechtigt etwas anderes zu benutzen. Ich habe mit dem Kauf den Beförderungsbestimmungen zugestimmt, es kann mich niemand aufhalten die Bim (Straßenbahn) zu besteigen. Mit diesem Stück Papier eröffnet mir 4 Möglichkeiten: ich kann es einlösen (die Straßenbahn benutzen), es wegwerfen, verschenken und nicht benutzen.

Wenn ich Software kaufe, dann?

Ich will dich nicht ärgern oder provozieren, ich weiß worauf du hinaus willst. Nur bei Software ist es als einziges so, das ich schon vor der Benutzung an der Benutzung gehindert werden kann obwohl ich für die Benutzung gezahlt habe.

Und das mit der Verpackung stimmt.

Edit: gibts einen Thread dafür? Es wird schon ganz off-topic ...
 
Nein Kivan, du darfst ein auto nicht ohne weiteres vermieten, auch wenns deins ist :D . Aber im Grunde verstehe ich was du sagen willst.
 
Aber: in Händen halte ich ein Stück Papier, das mich berechtigt etwas anderes zu benutzen. Ich habe mit dem Kauf den Beförderungsbestimmungen zugestimmt, es kann mich niemand aufhalten die Bim (Straßenbahn) zu besteigen. Mit diesem Stück Papier eröffnet mir 4 Möglichkeiten: ich kann es einlösen (die Straßenbahn benutzen), es wegwerfen, verschenken und nicht benutzen.

Wenn ich Software kaufe, dann?
Dann kannst du die Software benutzen, die Lizenz wegwerfen, deine Lizenz verschenken oder nicht benutzen :D
 
Meine Güte, hier reden wieder Blinde von der Farbe. Sorry.
Wie ich in einem anderen Thread schon schrieb (dort ging es um XP und MS, ist aber Jacke wie Hose):

WENN Du eine InstallationsCD hast, die Du auf irgendeinem Rechner installieren könntest, technisch, dann kannst Du sie auch egal wo installieren

Damit das ein für alle Mal klar ist: Die OEM-Bedingungen SOWIE diese unsägliche EULA sind in Europa reiner Bluff. Siehe C't 03 2006:

Zitat von C't #3/2006 Seite 204
In diesem Zusammenhang ist oft auf sehr irreführende Weise von so genannten OEM-Lizenzen die Rede. Es heißt dann beispielsweise, die Lizenz (und somitquasi das urheberrechtliche Herz des Betriebssystems) sei ausschließlich an die Seriennummer respektive an den Aufkleber, auf dem diese steht, gebunden. Das ist definitiv falsch. Das Recht zur bestimmungsgemäßen Nutzung - und nichts anderes bedeutet "Lizenz" - ist weder an den Key noch an den Aufkleber allein gebunden, sondern an das komplette Windows-Exemplar, bestehend aus vorinstalliertem Festplatteninhalt, Recovery-Datenträger, Zertifikat und Key sowie Begleitheft.
Ohne Erlaubnis des Urhebers ist es nicht zulässig, den solchermaßen definierten Umfang des Produkts aufzulösen, aufzuteilen, nach Belieben
neu zu konfektionieren und weiterzuverkaufen [5].

Die gefürchtete EULA-Klauselwüste (End User Licence Agreement),
die jedem PC mit vorinstalliertem Windows beiliegt und die man bei jeder Neuinstallation per Zwangs-Mausklick abnicken muss, hat übrigens keine vertraglich bindende Kraft - auch wenn Microsoft das gern so sehen möchte. Ein Käufer eines Komplett-PC hat vor dem Kauf in der Regel keine Kenntnis von ihrem Inhalt. Sie wird somit auch nicht zum Bestandteil des Kaufvertrags, sondern bleibt eine einseitige Willenserklärung der Urheber, die als Verständnis- und Auslegungshilfe heranzuziehen ist, wenn es etwa um die Frage geht, wozu das Betriebssystemexemplar geeignet und bestimmt
ist. [6].
Die Quellen sindlaut diesem Artikel:
Zitat:
[5] Kai Mielke, Lizenzgestrüpp, Rechtsunsicherheiten beim Umgang mit Standardsoftware, c't 22/04, S. 21 0
[6] Thomas Heymann, Bundles, Bytes und Paragrafen, Rechtsfragen der Softwarenutzung, c't 8/00, S. 104

Zitat von C't 03/2006, Seite 204
Auch der "Umzug" eines mitgelieferten Windows-Exemplars von einem alten Rechner auf einen neuen dürfte als legal
gelten. Das Urheberrecht liefert dem Softwarehersteller keine Handhabe, dem Endanwender vorzuschreiben, auf welchem Rechnerexemplar er seine Software
einzusetzen hat.

Also, ganz klar: Wenn Du es technisch schaffst, kann die die Lizenz oder EULA rein gar nichts. Support wirst Du keinen kriegen, das liegt im Ermessen von Apple, ganz klar.

Edit: Und nein, ich führe hier keine Rechtsberatung durch.
 
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