Meine Güte, hier reden wieder Blinde von der Farbe. Sorry.
Wie ich in einem anderen Thread schon schrieb (dort ging es um XP und MS, ist aber Jacke wie Hose):
WENN Du eine InstallationsCD hast, die Du auf irgendeinem Rechner installieren könntest, technisch, dann kannst Du sie auch egal wo installieren
Damit das ein für alle Mal klar ist: Die OEM-Bedingungen SOWIE diese unsägliche EULA sind in Europa reiner Bluff. Siehe C't 03 2006:
Zitat von C't #3/2006 Seite 204
In diesem Zusammenhang ist oft auf sehr irreführende Weise von so genannten OEM-Lizenzen die Rede. Es heißt dann beispielsweise, die Lizenz (und somitquasi das urheberrechtliche Herz des Betriebssystems) sei ausschließlich an die Seriennummer respektive an den Aufkleber, auf dem diese steht, gebunden. Das ist definitiv falsch. Das Recht zur bestimmungsgemäßen Nutzung - und nichts anderes bedeutet "Lizenz" - ist weder an den Key noch an den Aufkleber allein gebunden, sondern an das komplette Windows-Exemplar, bestehend aus vorinstalliertem Festplatteninhalt, Recovery-Datenträger, Zertifikat und Key sowie Begleitheft.
Ohne Erlaubnis des Urhebers ist es nicht zulässig, den solchermaßen definierten Umfang des Produkts aufzulösen, aufzuteilen, nach Belieben
neu zu konfektionieren und weiterzuverkaufen [5].
Die gefürchtete EULA-Klauselwüste (End User Licence Agreement),
die jedem PC mit vorinstalliertem Windows beiliegt und die man bei jeder Neuinstallation per Zwangs-Mausklick abnicken muss, hat übrigens keine vertraglich bindende Kraft - auch wenn Microsoft das gern so sehen möchte. Ein Käufer eines Komplett-PC hat vor dem Kauf in der Regel keine Kenntnis von ihrem Inhalt. Sie wird somit auch nicht zum Bestandteil des Kaufvertrags, sondern bleibt eine einseitige Willenserklärung der Urheber, die als Verständnis- und Auslegungshilfe heranzuziehen ist, wenn es etwa um die Frage geht, wozu das Betriebssystemexemplar geeignet und bestimmt
ist. [6].
Die Quellen sindlaut diesem Artikel:
Zitat:
[5] Kai Mielke, Lizenzgestrüpp, Rechtsunsicherheiten beim Umgang mit Standardsoftware, c't 22/04, S. 21 0
[6] Thomas Heymann, Bundles, Bytes und Paragrafen, Rechtsfragen der Softwarenutzung, c't 8/00, S. 104
Zitat von C't 03/2006, Seite 204
Auch der "Umzug" eines mitgelieferten Windows-Exemplars von einem alten Rechner auf einen neuen dürfte als legal
gelten. Das Urheberrecht liefert dem Softwarehersteller keine Handhabe, dem Endanwender vorzuschreiben, auf welchem Rechnerexemplar er seine Software
einzusetzen hat.
Also, ganz klar: Wenn Du es technisch schaffst, kann die die Lizenz oder EULA rein gar nichts. Support wirst Du keinen kriegen, das liegt im Ermessen von Apple, ganz klar.
Edit: Und nein, ich führe hier keine Rechtsberatung durch.