Softwarekauf in USA -> Zoll??

derCHRIS

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Wieviel % muss man auf Software aus den USA draufrechnen (+Versand), wenn man ein Softwarepaket bestellt. In Forum 3D-Ring wird über 16% MwSt und 15% Einfuhrzoll geredet; in einem anderen Forum heisst es, die 15% Zoll gibt es auf Soft- und Hardware nicht mehr...

Ferner kann man zwar in den USA z.B. 3DMax kaufen, aber bekommt für Europa keine Lizenz, da die Software dann in Europa gekauft werden müßte. Nehmen sich das nur die "Max"-Leute raus, oder ist es jetzt auch schon allg. bei amerikanischer Software so (ich weiß, 3DMax sind aus Kanada!)

Die Software, die ich jetzt kaufen will, kostet in NY im Store $249,-+35$ Versand.

Wieviel wird sie mich also letztendlich kosten?


Schöne Grüße,
[[:::CHRIS:::]]
 
Es wird nur die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 16 Prozent fällig, also die "Mehrwertsteuer". Einfuhrzoll fällt nicht an:
http://www.zoll.de/faq/index.html#Softwareeinfuhr
Die Zollsätze für alle anderen Dinge kannst du dir bei Bedarf hier heraussuchen:
http://europa.eu.int/comm/taxation_...&Country=----------&Day=10&Month=05&Year=2005
Wichtig zu wissen ist, dass bei der Berechnung des Einfuhrzolls auch die Versandkosten als wertsteigernd gelten und in die Berechnungsgrundlage mit einbezogen werden.
 
Zuletzt bearbeitet:
Lt. dem Zollbeamten, bei dem ich heute meine Datenträger abgeholt habe, wird, sofern man dies belegen kann, die Versandgebühr nicht berücksichtigt - sondern nur der reine Warenwert - dies muss aber auch einer Rechnung klar getrennt sein.

In meinem Fall mußte ich nur auf die $74.00 die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 16% plus Bearbeitungsgebühr bezahlen.

Kann man die Versandkosten als gesonderten Posten nicht nachweisen wird der volle Rechnungsendbetrag als Maßstab herangezogen!
 
Such Dir doch nen Kumpel, der die dort eben kauft und Dir die CDs schickt. Ist doch nciht so der Haken, auch wenn das nicht die feine englisch ist...?
 
RangerFox schrieb:
Lt. dem Zollbeamten, bei dem ich heute meine Datenträger abgeholt habe, wird, sofern man dies belegen kann, die Versandgebühr nicht berücksichtigt - sondern nur der reine Warenwert - dies muss aber auch einer Rechnung klar getrennt sein.

In meinem Fall mußte ich nur auf die $74.00 die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 16% plus Bearbeitungsgebühr bezahlen.

Kann man die Versandkosten als gesonderten Posten nicht nachweisen wird der volle Rechnungsendbetrag als Maßstab herangezogen!

Genau. Versandkosten sind für die Höhe des Einfuhrzolls relevant, nicht für die Umsatzsteuer. Es sei denn, der anteil der Versandkosten am Rechnungsbetrag ist nicht ausgewiesen. Von einer Bearbeitungsgebühr höre ich hier aber zum ersten Mal, die musste ich noch nie zahlen.
 
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