Software im Ausland bestellen - Frage zur MwSt

Tundra

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Hi,

ich möchte mir Mellel bestellen.
Die Rechnung kommt allerdings dann ohne MwSt.

Als Unternehmer mache ich natürlich MwSt geltend, bei der monatl. Ester-Erklärung.

Wo muss ich jetzt die MwSt bezahlen?
Wie macht Ihr das?

Grüße
Guido
 
Ester?
Elster kenne ich ja ...

Wenn etwas aus dem Nicht-EU-Ausland kommt, z.B. USA, ist keine MWST drauf. Wenn auch keine Einfuhr-Umsatzsteuer anfällt, dann ist das einfach nur ein steuerfreier Einkauf, halt ein Geschäftsvorfall ohne Steuer. Da gibt es dann nichts beim Vorsteuerabzug zum Abziehen.
 
Danke für die schnelle Info.

Grüße
Guido
 
Ester?
Elster kenne ich ja ...

Wenn etwas aus dem Nicht-EU-Ausland kommt, z.B. USA, ist keine MWST drauf. Wenn auch keine Einfuhr-Umsatzsteuer anfällt, dann ist das einfach nur ein steuerfreier Einkauf, halt ein Geschäftsvorfall ohne Steuer. Da gibt es dann nichts beim Vorsteuerabzug zum Abziehen.


Vorsicht so ist es nicht in der Regel sind alle Sendungen aus dem nicht EU land
Einfuhrsteuerpflichtig. Denn nur weil es so durch den Zoll geht heisst es nicht das die Einfuhr-Umsatzsteuer nicht anfällt.Das wäre dann ein Zollvergehen welches mit Ordungsgeld bedacht wird.

Der Ablauf ist so verzollen die Einfuhrumsatzsteuer abführen und bei der Umsatzsteuererklärung ziehen gibt extra eine Spalte für.Als Nachweis dient die Zollabrechnung.


Innerhalb der EU kannst du nur mit UST_ID Steuerfrei einkaufen.
 
Der Ablauf ist so verzollen die Einfuhrumsatzsteuer abführen und bei der Umsatzsteuererklärung ziehen gibt extra eine Spalte für.Als Nachweis dient die Zollabrechnung.

Kannst Du das todo ein wenig genauer erklären.
Irgendwie komisch, viele verwenden hier Mellel, aber haben sich keine Gedanken über die MwSt gemacht bzw. bezahlt, wie mir scheint.

Wenn ich es als Download bestelle, geht es logischerweise am Zoll vorbei.
Voraussichtlich ist auf der Rechnung keine MwSt enthalten, wie ist dann das Vorgehen.
Es macht eigentlich keinen Sinn, dass ich da an irgendwelches Amt erst die MwSt abführe, um sie mir dann wieder zu holen.

Wenn ich es als Box bestelle, wird es mir doch direkt zugeschickt, oder nicht.
Ich kann ja schlecht zum Zoll für eine kleines Päckchen hinfahren und dort auslösen + Bearbeitungsgebühr.

Korrekt sein ist in diesem Land wirklich nicht einfach.:rolleyes:
 
Kannst Du das todo ein wenig genauer erklären.
Irgendwie komisch, viele verwenden hier Mellel, aber haben sich keine Gedanken über die MwSt gemacht bzw. bezahlt, wie mir scheint.

Wenn ich es als Download bestelle, geht es logischerweise am Zoll vorbei.
Voraussichtlich ist auf der Rechnung keine MwSt enthalten, wie ist dann das Vorgehen.
Es macht eigentlich keinen Sinn, dass ich da an irgendwelches Amt erst die MwSt abführe, um sie mir dann wieder zu holen.

Wenn ich es als Box bestelle, wird es mir doch direkt zugeschickt, oder nicht.
Ich kann ja schlecht zum Zoll für eine kleines Päckchen hinfahren und dort auslösen + Bearbeitungsgebühr.

Korrekt sein ist in diesem Land wirklich nicht einfach.:rolleyes:

Wenn du es nur downloades ist es in der Tat Steuerfrei.Da nur Daten bewegt werden und keine Waren, wobei sich diese Regelung sicherlich auch bald ändert.

ch möchte Software in den USA bestellen. Muss ich dafür Zoll zahlen?
Bei der Einfuhr von Software kommt es darauf an, wie die Lieferung erfolgt.
Es ist nur dann ein Fall für den Zoll, wenn ein Gegenstand körperlich über die Außengrenze der Europäischen Gemeinschaft bewegt wird. Das heißt, wenn Programme aus dem Internet heruntergeladen werden, ist die Zollverwaltung nicht zuständig, da keine Waren sondern "nur" Daten bewegt werden. Anders verhält es sich, wenn die Software z.B. auf einer CD gespeichert ist und die CD eingeführt wird. In diesem Fall gelten die zollrechtlichen Vorschriften.
Diese Vorschriften sahen bisher für die Einfuhr von bestimmten Datenträgern mit Software eine Besonderheit hinsichtlich der zollwertrechtlichen Bewertung vor. So war unter der Voraussetzung, dass die Rechnung den Wert des Datenträgers getrennt vom Wert des Programms bzw. der gespeicherten Daten auswies, der Zollwert nur auf der Grundlage des Wertes für den Datenträger, also für den CD-Rohling zu ermitteln. Der Wert der darauf gespeicherten Daten bzw. Programme war nicht in den Zollwert einzubeziehen, so dass bei der Einfuhr von Software auf einem Datenträger auch nur der Wert des Datenträgers der Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 19 % unterlag.

Diese Begünstigung galt nie für Datenträger, die Tonaufzeichnungen, kinematographische Bildaufzeichnungen oder Videoaufzeichnungen, z.B. Computerspiele oder Musik enthielten.
Mit der Verordnung (EG) Nr. 444/2002 der Kommission vom 11. März 2002 ist der Artikel 167 ZK-DVO, der die Bewertung von Datenträgern regelte, ersatzlos gestrichen worden.

Diese Änderung ist am 19. März 2002 in Kraft getreten. Für alle Datenträger gelten nun die normalen zollwertrechtlichen Regelungen. Infolgedessen ist bei der Ermittlung des Zoll- und EUSt-Wertes von eingeführten Datenträgern auch der Wert der gespeicherten Programme bzw. gespeicherten Daten zu berücksichtigen, so dass diese nunmehr der Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 19 % unterliegen.


http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steuern/a3_einfuhrumsatzsteuer/index.html


Quelle Zollverwaltung.


Hast allerdings das Problem keine gedruckte Doku etc. pp , aber das muss jeder selbst entscheiden.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Der Download des Programms entspricht in diesem Fall wohl einer sonstigen Leistung, die ausschliesslich auf elektronischem Weg (sog. "Onlineumsatz") und für einen Unternehmer erbracht wurde (siehe hierzu §3a Abs. 4 Nr. 14 i.V.m. Abs. 3 UStG).
Aufgrund des §13b UStG gilt hier der Leistungsempfänger als Steuerschuldner und muss somit die Steuern abführen. Allerdings kann dieser in der selben Umsatzsteuervoranmeldung den Vorsteuerabzug in Anspruch nehmen und deswegen muss der Unternehmer nichts ans Finanzamt zahlen.

Bei Privatleuten muss man den §3a Abs. 3a UStG beachten.
 
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