Sofortabschreibung von Computern und Peripherie

Tordi

Tordi

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Servus,

laut diesem Bericht ist seit 2021 die Sofortabschreibung von Rechnern, Tablets, Monitoren etc auch über der GWG-Grenze im Jahr der Anschaffung möglich und muss nicht mehr über drei Jahre verteilt erfolgen.

Hat damit schon jemand Erfahrungen gemacht, haltet ihr das für sinnvoll? Die Dreijahresdauer entspricht eigentlich tatsächlich meinem Rhythmus, in dem ich die Hardware ersetze. Also weiterhin auf drei Jahre strecken oder die höhere Abschreibung sofort nutzen? Hatte sowohl in 2021 (die Erklärung steht jetzt an) als auch in 2022 ein paar größere Hardware-Anschaffungen.

Meinen Steuerberater werde ich dazu natürlich auch noch fragen, aber ich nehme auch gerne ein paar Meinungen mit.
 
Guten Morgen!
Ich schreibe natürlich sofort und vollumfänglich ab. Spart Buchungskosten, Aufwand, Steuer. Kaufen, abbuchen, fertig!
Die beste Steueränderung seit langem!

Noch Kohle über? Kaufe einfach einen iMac, einen Drucker, einen Dokumentenscanner, DevonThink und baue dir dein papierlosen Büro auf. Digitalisiere dein Büro! Dafür ist das als Steuerunterstützung gedacht. Werdet modern, kauft Rechner! Nutzt sie!
 
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laut diesem Bericht ist seit 2021 die Sofortabschreibung von Rechnern, Tablets, Monitoren etc auch über der GWG-Grenze im Jahr der Anschaffung möglich und muss nicht mehr über drei Jahre verteilt erfolgen.
Das Thema hatte ich hier schon einmal angesprochen und habe das auch mit meinem Steuerberater letztes Jahr besprochen.

So wie ich das verstanden habe ist der Begriff "Sofortabschreibung" etwas irreführend. Die Nutzungsdauer wurde auf 1 Jahr reduziert. Wenn Du beispielsweise am 1.12. einen neuen Computer kaufst kannst Du 1/12 für das Steuerjahr anwenden und die anderen 11/12tel werden dann für das kommende Jahr verrechnet.
 
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Du kannst auch im Dezember 100% abschreiben. Nur du musst deinen Rechner im AnlageVerzeichnis aufführen.
 
Noch Kohle über? Kaufe einfach einen iMac, einen Drucker, einen Dokumentenscanner, DevonThink und baue dir dein papierlosen Büro auf. Digitalisiere dein Büro! Dafür ist das als Steuerunterstützung gedacht. Werdet modern, kauft Rechner! Nutzt sie!

Das ist sicher nett gemeint, aber ich bin seit über 20 Jahren selbständig und hab das mit der Ausstattung recht passabel im Griff.

Ich bin nur gestern beim Googeln über die Handy-Abschreibung über diese neue Regelung gestolpert, ging bisher völlig an mir vorbei. Um sowas kümmert sich normal mein Steuerberater, der bekommt ausreichend Geld dafür, ich will von all dem Driss eigentlich gar nichts wissen, macht mir nur schlechte Laune. Aber weil ich das eben zufällig gefunden und einen Blick in die Auflistung des Anlagevermögens geworfen habe, waren da auch die 2021 neu angeschafften Geräte mit linearer Abschreibung auf drei Jahre drin. Deshalb meine Frage, wie das andere handhaben.
 
Ne, ist ok. Ich wollte nur sagen, dass es einfacher geworden ist, sein „Spielzeug“ (extra) zu kaufen.

Woran erkennt man eigentlich, dass der Steuerberater einen guten Job macht?
Der Steuerberater bekommt sein Geld nach Gebührenordnung. Kein Garant, dass er gut ist. Meinen Steuerberater zu dissen, war da zum Beispiel eine der besten Entscheidungen von mir.
 
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Woran erkennt man eigentlich, dass der Steuerberater einen guten Job macht?
Ehrlicherweise wollte ich seinerzeit eigentlich zu einem anderen, von dem mir viele Bekannte berichteten, dass er recht "kreativ" sei. Aber der nahm mich nicht mehr an, weil voll. Der jetzige ist ausgesprochen konservativ. Mit dem Vorteil (so rede ich mir das zumindest ein), dass ich vor dem FA komplett meine Ruhe habe, keine Beanstandungen, keine Nachforderungen und in all den Jahren keine einzige Betriebsprüfung.
 
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Glückwunsch. Bei mir war’s selbst mir dann mal offensichtlich. 😁
Und seit dem ich alles selbst mache, habe ich keine Angst mehr vorm FA. Ich weis nun was in meinen Büchern steht. Allerdings bin ich auch nur eine OneManShow, da ist das durchaus beherrschbar.
 
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Ich bin auch nur Einzelkämpfer und habe das alles lange Zeit selbst erledigt. Aber irgendwann hat mich das derartig angekäst, dass ich nicht mehr wollte. Jetzt stecke ich quartalsweise alle Belege in einen Umschlag und rühre selbst keinen Finger mehr, klarer Gewinn an Lebensqualität.
 
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Mir macht das, perverser Weise, sogar noch Spaß. Nur für die Buchhaltung habe ich mein Macsystem. Immer tagesaktuell. Ich habe es gehasst, nicht zu wissen wo ich stehe. Geld verdiene ich mit dem PC.
 
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Ich halte es wie Tordi: Ich bezahle den Steuerfuchs für den Kram und nutze die Zeit die ich mich nicht mehr mit Steuerkram beschäftigen muss dafür, meine (und auch neue) Geschäfte zu machen. Bevor ich mit irgendwelchen Steuertricks ein paar Euro spare, schliesse ich lieber einen lukrativen neuen Rahmenvertrag oder andere gute Deals mit Kunden ab die mir ein Vielfaches einbringen.
Daher wundere ich mich über Selbstständige die es selber erledigen. Weil das ein Zeichen ist, dass zu viel Zeit übrig ist die nicht in Umsatzgenerierung gesteckt wurde. Ganz am Anfang noch OK aber nach ein paar Jahren sollte man gar keine Zeit mehr für solche Aufgaben haben noch aufbringen... Aber das ist halt nur meine Meinung.

Wer Spaß an Steuersachen hat, soll es selbst machen (meinem Steuerberater und seinen Leuten macht es Spaß, zum Glück). Mir dagegen raubt es Lebensfreude und Energie. Steuerprüfungen hatte ich bereits weil denen meine Umsatzentwicklung seinerzeit spanisch vorkam. Ich hatte in deren Augen für meine damalige One-Man-Show zu stark steigende und zu hohe Zahlen... Prompt gabs eine Prüfung. War nicht angenehm, kein Grund sich drauf zu freuen. Und teuer werden die Prüfungen quasi immer, weil immer was gefunden wird. Es empfiehlt sich, wie immer bei Selbstständigen, genug auf der hohen Kante liegen zu haben. Denn fällig wird alles immer sofort.
Die letzte Prüfung war dann schon bei meinem jetzigen Steuerbüro und das war dann auch die letzte Prüfung bisher. Seitdem ist absolute Ruhe, keine Briefe mehr vom FA, keine merkwürdigen Fragezettel mehr.

Die Preisdifferenz zwischen einer Bürokraft die meine Steuerdinge in der Firma vorbereitet und dem Zuschlag meines Steuerberaters ist so gering, dass sich eine eigene Kraft für uns hier gar nicht lohnen würde. Da alles in unserem Betrieb digital (übrigens nur auf Apple Hardware) läuft, ist nahezu alles automatisiert. Für eine Bürokraft wie man sie typischerweise früher beschäftigte wäre also gar nichts zu tun bei uns.

Jetzt stecke ich quartalsweise alle Belege in einen Umschlag und rühre selbst keinen Finger mehr, klarer Gewinn an Lebensqualität.
Die Lebensqualität ließe sich noch steigern wenn Ihr vom Papier wegkommt. Dies wird doch gar nicht mehr gebraucht. Alles gescannt was noch per Post kommt und das ist nicht mehr viel. Die meisten Belege kommen ja eh elektronisch. Ich brauche alles nur einmal monatlich online beim Steuerbüro in deren Anwendung hochladen... Keine 10 Sekunden Arbeit. Die originalen Papierbelege werfe ich in eine Ikea Holzkiste... Die würden nur gebraucht bei Steuerprüfungen und dann auch nur wenn Zweifel an den gescannten Belegen auftauchen. Die ursprünglich elektronischen Belege auszudrucken und abzuheften hat dagegen keinen Rechtswert, das kann man sich gleich sparen.

Wünsche allen gute Geschäfte!
 
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Ich habe meine Belege eh in der Hand. Weil ja alles digitalisiert wird bei mir. Also die Post, die Rechnungen. Der ganze Kram. Dann kann ich das dann auch gleich verbuchen. Die Zeit ist tatsächlich da.
Bis zu einem gewissen Rahmen ist das kein Ding. Ich werfe hier einfach mal so 500 bis Max 1.000 Buchungen im Jahr in den Raum.
Einfache EÜR ohne Lohnbuchhaltung.
Digitalisierung ist übrigens ein Seegen. Wie oft höre ich: kann ich im Moment nicht nachschauen, der Ordner ist beim Steuerberater.
Und wenn dann mal der Ordner da ist, beginnt das Suchen.
Das Finanzamt fragt auch mal zurück, wenn was unklar ist wie zum Beispiel meine ungewöhnlich hohen Fremdleistungen. Das wird erklärt und gut ist.
Eine Betriebsprüfung hatte ich vor über 25 Jahren gleich zum Anfang. Keine 6 Monate nach Beginn. Das gab es noch nichts zum prüfen. Wenn man ein gutes Büro hat, ist das echt eine Hilfe. Ich hatte seinerzeit aber echt ins Klo gegriffen.

Deswegen bin ich ja froh, dass man Rechner einfach jetzt schnell abschreiben kann. Das vereinfacht meine Buchhaltung weiter.
 
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Dazu noch einen Hinweis, mal nach „Investitionsabzugsbetrag" zu suchen (gilt, wenn man gigantische Gewinne macht; mal Bedingungen nachlesen).

Mal in Kurzform und nicht verbindlich (bin ja kein Steuerberater :)): Normalerweise kann man bis 800,- die geschäftlich/betrieblich benötigten Investitionen sofort abschreiben; sie gehen also sofort in den Aufwand und mindern im Jahr des Kaufs den Gewinn und somit die Steuerlast.

Wie oben beschrieben sind Investitionen in Hardware von über 800,- seit kurzem innerhalb von 12 Monaten abzuschreiben (statt wie früher über Jahre).
Wenn man jetzt zum 1.11. einen neues MacBook für 1.600,- netto anschafft, sind das für 2022 also 1.600 : 12 x 2 = 267,- Euro für 2022 im Aufwand und 1.333,- für nächstes Jahr.

Was aber, wenn man weiß, dass 2012 und 2022 gut gelaufen ist (=Gewinn) und nächstes Jahr vielleicht weniger gut laufen könnte?

Der sog. Investitionsabzugsbetrag würde erlauben, in der 2021er-Erklärung 50% der geplanten Investitionen zurückzustellen, also im Beispiel des MacBooks 800,- (die in 2021 entsprechend den Gewinn mindern). Diese werden in 2022 beim Kauf des MacBooks aufgelöst, so dass für den Kauf in 2022 auch nur noch 800,- benötigt werden.

Da man damit die Grenze des Geringwertigen Wirtschaftsgutes von 800- netto nicht überschreitet, kann man auch beim Kauf eines MacBooks über 1.600,- am 01.11. dieses in voller Höhe abschreiben. Wenn der Kaufpreis geringer sein sollte, stellt man entsprechend weniger in 2021 zurück.

Voraussetzung ist natürlich, dass der 2021er Abschluss/Erklärung noch nicht gemacht ist und es dort zumindest 800,- Gewinn gab.

Nach meinem Verständnis müsste es sogar möglich sein, noch etwas teurer einzukaufen, denn es gibt noch eine Sonder-Afa von 20%, so dass die Wirkung 60 % (50 % Abzugsbetrag + 20 % Sonderabschreibung auf 50 %) beträgt.
Das würde bedeuten, dass bspw. ein MacBook Pro oder iMac für max. 2.380,- brutto noch in 2022 sofort komplett abschreibbar wäre.

Ohne den Investitionsabzugsbetrag würden bei 2.000,- netto wieder nur 1/6 davon steuermindernd in 2022 geltend gemacht werden können und die verbleibenden 1.666,- zu versteuern sein. Bei einem fiktiv angenommenen Grenzsteuersatz von 35% sind das knapp 600,-, die man für 2022 zahlen müsste (nur bezogen auf den Kauf der Hardware) und die entsprechend die Liquidität belasten.

Aber da ich kein Steuerexperte bin, bitte selbst nochmal prüfen, ob das so hinkommt.

Grüße
Paddy
 
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Ich nochmal ;)

Eine Korrektur: Mein Steuerberater hat mich informiert, dass die Sofortabschreibung eines Computers egal in welcher Höhe sofort in den Aufwand geht, d.h. im Geschäftsjahr in voller Höhe abgeschrieben werden kann. Also die GWG-Grenze von 800,- gilt da nicht mehr, wie das BMF bestätigt hat („Es wird nicht beanstandet, wenn abweichend zu § 7 Absatz 1 Satz 4 EStG die Abschreibung im Jahr der Anschaffung oder Herstellung in voller Höhe vorgenommen wird.“)

Trotzdem lässt sich der Investitionsabzugsbetrag (IAB) aber wie oben beschrieben nutzen. Also falls jemand seinen 2021er Abschluss noch nicht gemacht hat (oder auch 2020 noch offen ist) und in 2022 eine Anschaffung (oder mehrere) geplant hat, kann er/sie dafür eine Rückstellung in Höhe von 50% bilden und zahlt 2021 deshalb weniger Steuern.
Der IAB gilt auch für andere Anschaffungen, deshalb am besten sich bei Interesse in das Thema nochmal einlesen.

LG, Paddy
 
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Daher wundere ich mich über Selbstständige die es selber erledigen.
Tja, vielleicht bin ich wie viele Journalisten zu blöde, aber es kann sich einfach nicht jeder leisten. Mein letzter Steuerberater (vor über 15 Jahren) wollte von mir über 2.000 € für die Erklärung haben, bei etwa gleichviel Steuern überhaupt zu zahlen!

Selber machen kostet einen Nachmittag Arbeit und 25 bis 40 € für das Programm. Einfache Rechnung (ich verdiene jedenfalls leider keine 2.000 € am Tag, auch heute noch nicht). Der „Spaß“ treibt mich sicher nicht dazu.

Die meisten Belege kommen ja eh elektronisch. Ich brauche alles nur einmal monatlich online beim Steuerbüro in deren Anwendung hochladen... Keine 10 Sekunden Arbeit.
Und was nur elektronisch kommt, muss ja mittlerweile innerhalb von max. zehn (!) Tagen laut GOBD gebucht werden, soweit ich das verstanden habe (je nach Art auch täglich!). Nix mehr mit einmal im Monat.
 
Zuletzt bearbeitet:
Guten Morgen!
Ich schreibe natürlich sofort und vollumfänglich ab. Spart Buchungskosten, Aufwand, Steuer. Kaufen, abbuchen, fertig!

Moin in die Runde,

@dreilinger vielleicht könntest Du das mal ausführen. Buchungskosten? Welcher Aufwand? Weniger Steuer insgesamt?

Aus meiner Sicht profitiert man über den Zinseszinseffekt, die bezahlte Steuer ist aber höher (es sei denn man bewegt sich bei Einmalabschreibung auch nach der Abschreibung immer noch im Bereich des Spitzensteuersatzes).
 
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Die Basis ist ein Mac mit DevonThink und der PDF-Verwaltung. Grand Total und dem Programm Umsatz. Zwei Schubladen mit Rechnungeingang und Ausgang.
Eigentlich ist meine Buchhaltung nur CopyPaste. Es geht hier ja um Rechner und bestimmtes Zubehör. Das kann man sofort Abschreiben. Buchen, abheften, erledigt. Einmal im Jahr die Steuerklärung mit WISO.
Steuer sparen mit Abschreibungsmodellen? Kann man vielleicht machen. Bei meiner Klitsche lohnt der Aufwand nicht. Gewinn versteuern, der Rest kann frei ausgegeben werden. Es hohlt einen nach Jahren nicht mehr ein. Ich bin kein Freund von um jeden Preis Steuern zu sparen. Ich will meine Ruhe haben. Buchungskosten sind deine Programme und natürlich die Zeit. Gegengerechnet Steuerberater nach Gebührenordnung.
Ich habe zum Jahresanfang meine Komplette Werbetechnik aufgegeben und mache nur noch Arbeiten die ich im Bademantel am Rechner machen kann. Geil.
Die Steuerberaterrechnung wäre aber die gleiche, wegen Gebührenordnung nach Umsatz. Obwohl ich jetzt nur noch 1/3 der zu verbuchenden Belege habe.
 
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Es geht doch gar nicht um Abschreibungsmodelle, die einen nach Jahren einholen. Deine Aussage „weniger Steuern“ ist einfach falsch.
 
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Und was nur elektronisch kommt, muss ja mittlerweile innerhalb von max. zehn (!) Tagen laut GOBD gebucht werden, soweit ich das verstanden habe (je nach Art auch täglich!). Nix mehr mit einmal im Monat.
Mein letzter Stand beim Buchen ist "zeitnah" wobei meines Wissens bewusst keine Definition gegeben wurde. Oder hat sich dies mittlerweile geändert?
 
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https://www.haufe.de/steuern/finanzverwaltung/neufassung-der-gobd-kommentierung/gobd-vollstaendige-und-zeitnahe-aufzeichnungen_164_496516.html
„Die Geschäftsvorfälle werden vorher zeitnah (Bargeschäfte täglich, unbare Geschäftsvorfälle innerhalb von 10 Tagen) in Grundbüchern festgehalten.“ Stand von Ende 2019, gibt vielleicht noch aktueller etwas.

Hier ist das Original, auf das die bei Haufe sich beziehen (ist da auch unten verlinkt): https://www.bundesfinanzministerium...019-11-28-GoBD.pdf?__blob=publicationFile&v=4

(Ich liebe ja Gesetze und Verordnungen, wo wieder keiner weiß, was Sache ist und man man 20.000 Quellen/Seiten durchliest und immer noch nicht schlauer ist „als wie zuvor“, weil Interpretationen… Bloß nicht zu einfach halten, so Texte)
 
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