So funktioniert die Gesetzgebung in Deutschland...

Das Gesetz ist noch gar nicht beschlossen... es war nur eine Vorlage, in Kraft treten soll es 2014 - wenn es den soweit kommt... Außerdem muss es durch den Bundesrat, und die SPD will es wieder zu Fall bringen...
 
also brauch ich keine spamadresse mehr :/
 
§ 34 Abs. 1 und 4 Nds. Meldegesetz in der z.Zt. gültigen Fassung:
§ 33 Melderegisterauskunft
(1) 1Personen, die nicht Betroffene sind, und anderen als den in § 29 Abs. 1 bezeichneten Stellen darf die Meldebehörde aus dem Melderegister nur Auskunft über
1. Vor- und Familiennamen,
2. Doktorgrad und
3. Anschriften
einzelner bestimmter Einwohnerinnen oder Einwohner geben (einfache Melderegisterauskunft). 2Dies gilt auch, wenn jemand Auskunft über Daten einer Vielzahl namentlich bezeichneter Einwohnerinnen oder Einwohner begehrt. 3Einfache Melderegisterauskünfte können auch auf automatisiert verarbeitbaren Datenträgern und durch Datenübertragung, auch im Wege des automatisierten Abrufs über das Internet, erteilt werden, wenn
1. der Antrag in der amtlich vorgeschriebenen Form gestellt worden ist,
2. die antragstellende Person die betroffene Person mit Vor- und Familiennamen sowie mit mindestens zwei weiteren der in § 22 Abs. 1 genannten Daten bezeichnet hat und
3. die Identität der betroffenen Person durch einen automatisierten Abgleich der im Antrag angegebenen mit den im Melderegister gespeicherten Daten der betroffenen Person eindeutig festgestellt worden ist.

...

(4) Adreßbuchverlagen darf Auskunft über
1. Vor- und Familiennamen,
2. Doktorgrad und
3. Anschriften
sämtlicher Einwohnerinnen und Einwohner erteilt werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.
:muede:
Das ist der aktuelle Stand für "Massenauskünfte". Einzelauskünfte werden schon seit jeher erteilt und werden auch weiterhin erteilt.
Mach ich tagtäglich, also Absatz 1. Absatz 4 hab ich noch nie gemacht, denn da bekommen die Herren und Damen von den Adress-Sammlern woanders günstiger ihr Material.

Gruppenauskunft nach § 34 Abs. 1, 2 und 4,
je Einwohnerin und Einwohner 0,20 €
Wären doch nur läppische 9.000 Euro wenn sie das hier mal beantragen würden.
 
Hei,

man konnte aber bisher widersprechen. Sollte das neue Meldegesetz durch den Bundesrat kommen ist aber ein neuer Widerspruch fällig und der kann erst nach Gültigkeit eingelegt werden. Wenn, was zu vermuten ist, die Adresshändler dann erstens schneller sind und wegen der dann möglichen höheren Gebühren von den Meldeämtern zuerst bedient werden, ist „das Kind schon in den Brunnen gefallen".

Ich habe das schonmal mit der Bundesnetzagentur erlebt, konnte es aber noch am selben Tag ändern. Darüber hinaus soll es, wie berichtet wurde, mit dem neuen Gesetz genügen zu behaupten bestehende Adressdaten auf ihre Richtigkeit abgleichen zu wollen, um alle Widersprüche auszuhebeln.

Es bleibt aber ohnehin, dass eine Gesetzesvorlage die durch den Innenausschuß in ihr Gegenteil verkehrt wurde, ohne Aussprache dem Plenum geschickt untergeschoben wurde um eine Zustimmung zur erreichen die sonst vermutlich nicht erreicht worden wäre.

Gruß vom Lupuscorvus
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich finde die Weitergabe von unseren Daten an Dritte eine Frechheit und halte dies für einen massiven Verstoß gegen den Datenschutz.
Aber neu ist das nicht. Bereits 1996 las ich in der Zeitung eine minikleine Mitteilung, dass die Bürger, die nicht wollen dass Ihre Daten veröffentlicht oder weitergegeben werden, dem schriftlich beim EIWO widersprechen müssen. Geplant hatte das EIWO ein Buch mit den Namen und Adressdaten.
Ich widersprach damals bereits schriftlich.
Aber ich fand es eine Unverschämtheit, diesen Hinweis so klein zu verstecken, dass die meisten Leute ihn gar nicht wahrnehmen.

Mein telefonischer Anruf beim EIWO damals stieß auf Unverständnis. Die Dame meinte, das wäre für Menschen gedacht, die einen Freund oder Verwandten suchten. (???) Ich erklärte ihr, dass man vielleicht auch nicht immer von allen Menschen gefunden werden möchte (unliebsame Verwandte, prügelnde Ex-Ehemänner ...). Wahrscheinlich war aber damals schon hauptsächlich die werbetreibende Wirtschaft an den Daten interessiert.
 
die üblichen Plattitüden halt! Regierungsparteien führen nur ein Minimum an Sicherheit für ihre Wähler ein und ein Maximum an Komfort für die Lobby der zahlenden Wirtschaft. Oppositionsparteien wissen sicher seit Wochen von den Vorgängen regen sich aber erst dann medienwirksam auf, wenn das Kind schon halb im Brunnen hängt!

In jedem fall zeigt sich wieder mal eins: Politiker (egal welcher Couleur) sind nicht in der Lage verantwortlich mit Daten umzuegehen. Sie wollen die Bürger belehren, Websperren einführen, ACTA hätten sie ohne Widerspruch auch genommen, einen einfachen Adresshandel mit behördlich zu erfassenden Daten können sie nicht eindämmen!
 
Hat jemand eigentlich den aktuelle Entwurf gelesen

2. die Auskunft verlangende Person oder Stelle erklärt, die Daten nicht zu verwenden für Zwecke
a) derWerbungoder b) des Adresshandels,
es sei denn die betroffene Person hat in die Übermittlung für jeweils diesen Zweck eingewilligt.

Geht man davon aus, das die Einwilligung notwendig ist und nicht umgedreht der Widerspruch, sehe ich da jetzt nicht das große Problem.

Klar lässt sich der Missbrauch nicht ausschließen, aber die Daten
1. Familienname,
2. Vornamen,
3. Doktorgradund
4. derzeitigeAnschriftensowie,
5. sofern die Person verstorben ist, diese Tatsache.

Hat wohl jeder irgendwo angegeben und muss darauf setzen das sie nicht weitergegeben werden.
 
Ach Gottchen, haben die Nasen es also endlich gemerkt. Während Ihr euch so köstlich über diese dämliche Bildaktion künstlich aufgeregt habt, war das eigentlich Tagesthema.

Aber jetzt, wo das letzte Käseblättchen den Mist aufgegriffen hat, gibt es endlich was neues, was den Wutbürger aufregen kann.

Vielleicht kümmert ihrneuch bei, nächsten Mal direkt um die wichtigen Themen.

So, und jetzt weitermachen mit dem künstlichen aufregen (mehr als heiße Luft kommt da von eich ja sowieso nicht)
 
Hat jemand eigentlich den aktuelle Entwurf gelesen
Geht man davon aus, das die Einwilligung notwendig ist und nicht umgedreht der Widerspruch, sehe ich da jetzt nicht das große Problem.
Auch wenn die Einwilligung fehlt, können die Daten an Firmen für "Zwecke der Werbung oder des Adresshandels" weitergegeben werden, wenn sie "ausschließlich zur Bestätigung oder Berichtigung bereits vorhandener Daten verwendet werden".
Eine Gummibestimmung, denn es wird wohl kaum kontrolliert, was die Firmen genau mit den Daten tun, und woher sie die Daten haben, die sie "bestätigen" oder "berichtigen" wollen. Ausserdem ist ihre Datenpflege allein deren Problem, nicht Aufgabe des Staates.


Aber jetzt, wo das letzte Käseblättchen den Mist aufgegriffen hat, gibt es endlich was neues, was den Wutbürger aufregen kann.
Vielleicht kümmert ihr euch beim nächsten Mal direkt um die wichtigen Themen.
Voraussetzung dafür ist, dass frühzeitig Informationen über die wichtigen Themen kommen. Das hat bei diesem Thema nicht funktioniert, die Presse hat's verschlafen. (Du hat es natürlich gewusst, diger.)

Wie auch immer, solche Fälle zeigen, welch wichtige Aufgabe die "vierte Gewalt" eigentlich hat.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ach Gottchen, haben die Nasen es also endlich gemerkt. Während Ihr euch so köstlich über diese dämliche Bildaktion künstlich aufgeregt habt, war das eigentlich Tagesthema.
Es wurde ja eben nicht thematisiert. Die Vorlage passierte in 57 sec den Bundestatg. Da hat jemand bewusst einen Termin dafür gewählt, der es ermöglicht,dass das Gesetz still und heimlich durch alle Instanzen gewunken wird. Das wohl nicht funktioniert.
So, und jetzt weitermachen mit dem künstlichen aufregen (mehr als heiße Luft kommt da von eich ja sowieso nicht)
Was machst denn Du aktiv dagegen? Ausser hier heisse Luft trollen?
 
Hei,

interessant wer sich hier so als Lobbyist entpuppt, ob nun wissentlich oder nicht!

Hat jemand eigentlich den aktuelle Entwurf gelesen



Geht man davon aus, das die Einwilligung notwendig ist und nicht umgedreht der Widerspruch, sehe ich da jetzt nicht das große Problem.

Klar lässt sich der Missbrauch nicht ausschließen, aber die Daten


Hat wohl jeder irgendwo angegeben und muss darauf setzen das sie nicht weitergegeben werden.

Was Du zitierst, ist die Fassung die in den Innenausschuß hineinging. Die die heraus kam und vom Bundestag angenommen wurde ist eine Andere! Sie ist angeblich noch nicht redaktionell umgesetzt wie der Entwurf doch die Änderungen über die wir hier diskutieren stehen in der Drucksache 17/10158 können unter http://dip.bundestag.de/btd/17/101/1710158.pdf heruntergeladen werden. Auf den Seiten 21 und 22 sind die Änderungen zur Auskunftserteilung. Man muß also die ursprüngliche Vorlage als Drucksache 17/7746 http://dip.bundestag.de/btd/17/077/1707746.pdf haben und sich die Änderungen selbst zusammenbasteln. Ich befürchte die Abgeordneten haben das vor der Abstimmung auch so bekommen!

Gruß vom Lupuscorvus
 
In jedem fall zeigt sich wieder mal eins: Politiker (egal welcher Couleur) sind nicht in der Lage verantwortlich mit Daten umzugehen.
Der Bundestag hat das neue Meldegesetz mit den Stimmen der schwarz-gelben Koalition gegen das Votum von SPD, Linke und Grünen ohne Aussprache verabschiedet. Die Regierung hat die Macht, so etwas mit ihrer Stimmenmehrheit durchzusetzen. Deinen Pauschalvorwurf gegen alle Politiker kannst du erheben, wenn auch der Bundesrat dem Gesetz zustimmt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich finde die Weitergabe von unseren Daten an Dritte eine Frechheit und halte dies für einen massiven Verstoß gegen den Datenschutz.
Aber neu ist das nicht. Bereits 1996 las ich in der Zeitung eine minikleine Mitteilung, dass die Bürger, die nicht wollen dass Ihre Daten veröffentlicht oder weitergegeben werden, dem schriftlich beim EIWO widersprechen müssen.

Diese Veröffentlichung ist Pflicht und zwar jedes Jahr, damit Bürger die gerne "Übermittlungssperren" einrichten wollen, dieses tun können, falls sie es bei der Anmeldung in der Gemeinde vergessen haben.

Geplant hatte das EIWO ein Buch mit den Namen und Adressdaten.
Ich widersprach damals bereits schriftlich.
Aber ich fand es eine Unverschämtheit, diesen Hinweis so klein zu verstecken, dass die meisten Leute ihn gar nicht wahrnehmen.

Mein telefonischer Anruf beim EIWO damals stieß auf Unverständnis. Die Dame meinte, das wäre für Menschen gedacht, die einen Freund oder Verwandten suchten. (???) Ich erklärte ihr, dass man vielleicht auch nicht immer von allen Menschen gefunden werden möchte (unliebsame Verwandte, prügelnde Ex-Ehemänner ...). Wahrscheinlich war aber damals schon hauptsächlich die werbetreibende Wirtschaft an den Daten interessiert.
Dagegen hilft auch eine Übermittlungssperre nichts. Da benötigt man schon eine Auskunftsperre und die wird nicht so leicht vergeben. Der prügelnde Ex-Mann ist z.B. ein guter Grund für eine Auskunftssperre, das muss allerdings alles belegt werden, aufgrund der Missbrauchsgefahr zum "Verstecken vor Gläubigern". Und wie gesagt in den vergangenen 20 Jahren (hab eine Altkollegin gefragt) hat hier kein Adressbuch die Daten abgefragt.
 
Diese Veröffentlichung ist Pflicht und zwar jedes Jahr, damit Bürger die gerne "Übermittlungssperren" einrichten wollen, dieses tun können, falls sie es bei der Anmeldung in der Gemeinde vergessen haben.

Könnte mich jetzt nicht entsinnen, dass auf dem Meldeformular dafür eine Zeile oder was zum ankreuzen vorgesehen ist.
Und wieso ist die Veröffentlichung Pflicht? Ist doch dann auch schon ein Verstoß gegen den Datenschutz, oder?

Dagegen hilft auch eine Übermittlungssperre nichts. Da benötigt man schon eine Auskunftsperre und die wird nicht so leicht vergeben. Der prügelnde Ex-Mann ist z.B. ein guter Grund für eine Auskunftssperre, das muss allerdings alles belegt werden, aufgrund der Missbrauchsgefahr zum "Verstecken vor Gläubigern". Und wie gesagt in den vergangenen 20 Jahren (hab eine Altkollegin gefragt) hat hier kein Adressbuch die Daten abgefragt.

Um ein "Verstecken vor Gläubigern" zu verhindern, bzw. um es Gläubigern zu ermöglichen, Schuldner zu finden, sollte man andere Maßnahmen ergreifen (Freigabe der Auskunft durch Richter ....). Es kann nicht angehen, mit diesem Argument die Daten der gesamten Bevölkerung zu veröffentlichen.
 
Diese Veröffentlichung ist Pflicht und zwar jedes Jahr, damit Bürger die gerne "Übermittlungssperren" einrichten wollen, dieses tun können, falls sie es bei der Anmeldung in der Gemeinde vergessen haben.
Aber eine amtliche Bekanntmachung sollte doch auch gewissen Mindestanforderungen genügen. Einen kleiner Vierzeiler "versteckt" im Anzeigenteil z.B. genügt dem nach meiner Ansicht nicht.

Und wie gesagt in den vergangenen 20 Jahren (hab eine Altkollegin gefragt) hat hier kein Adressbuch die Daten abgefragt.
Hier in der Millionen-Großstatdt, sieht das wieder anders aus.

Es sind auch nicht die Adressbücher die zukünftig abfragen dürfen, sondern die Adresshändler.
Die Branche verdient ja jetzt schon ca. 30 Milliarden Euro im Jahr. Das reicht natürlich nicht.
Eine geplante Novelle des BDSG sieht vor das bishreige "Listenprivileg" (§ 28 Abs. 3 Nr. 3 BDSG) zu streichen. Da muss man also neue Adressquellen erschliessen. Die Lobby, federführend der DDV, ist stark und so besorgt man sich ein Gesetz zum Ausgleich. Das bisherige Listenprivileg konnte auch nur dank der Lobby im Gesetz verankert werden.

Könnte mich jetzt nicht entsinnen, dass auf dem Meldeformular dafür eine Zeile oder was zum ankreuzen vorgesehen ist.
Und wieso ist die Veröffentlichung Pflicht? Ist doch dann auch schon ein Verstoß gegen den Datenschutz, oder?
die Veröffentlichung der Hinweise zur Auskunftsperre, sind wohl gemeint. s.o.
 
Mitten beim Fußballspiel, während nur die kriminellen im Bundestag sind. Das gleiche hatten sie in den USA bei NDAA gemacht, an Weihnachten. Wie kommt es dass dieses Gesetz gleich in Kraft getreten ist?
 
Mitten beim Fußballspiel, während nur die kriminellen im Bundestag sind. Das gleiche hatten sie in den USA bei NDAA gemacht, an Weihnachten. Wie kommt es dass dieses Gesetz gleich in Kraft getreten ist?



Weil die USA eine andere Gesetzgebung haben
 
Eine geplante Novelle des BDSG sieht vor das bishreige "Listenprivileg" (§ 28 Abs. 3 Nr. 3 BDSG) zu streichen. Da muss man also neue Adressquellen erschliessen. Die Lobby, federführend der DDV, ist stark und so besorgt man sich ein Gesetz zum Ausgleich. Das bisherige Listenprivileg konnte auch nur dank der Lobby im Gesetz verankert werden.
Geplante Novelle? Welche meinst du?

Das Listenprivileg gilt nur für Daten, die entweder beim Betroffenen selbst erhoben wurden oder aus öffentlichen Verzeichnissen stammen. Mit den Daten darf ein Unternehmen nur für eigene Angebote werben. (Z.B. Abonnentenwerbung für die eigene Zeitung.) Und diese Werbung muss kenntlich machen, woher sie die Adresse hat.
Eigentlich sollte das Listenprivileg schon 2009 gestrichen werden, mit der neuen Version kam die CDU den Forderungen aus der Wirtschaft nach.

Ich glaube nicht, dass die jetzigen Änderungen im Meldegesetz etwas mit dem Listenprivileg zu tun haben, sondern dass es der herkömmlichen Direktwerbung etwas Erleichterung im Wettbewerb mit dem Internet verschaffen soll. Denn die Internetplattformen wie Facebook und Google können Direktwerbung zielgenauer und vor allem mit dem Einverständnis der User machen, die denen freiwillig haufenweise persönliche Daten überlassen.
 
Zurück
Oben Unten