Nett-Man
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Moin moin aus Hamburg,
(ich weiß nicht ob das Thema hier her in diese Ecke gehört. Falls nicht wäre ein Tipp nett , wo es richtig gepostet wäre. Danke )
Also, Skype kündigt an, mein Guthaben würde in soundsoviel Tagen "verfallen". Ich war bisher immer der Meinung es gelte das Rechtsprinzip "Entgelt nur gegen Leistung". Das Einbehalten von Entgelten setzt immer die aus einem Vertrag vereinbarte Gegenleistung voraus und die wurde hier nicht (noch nicht; nicht vollständig) erbracht. Meiner Meinung nach ist die Einbehaltung des Guthabens dann rechtswidrig. Ich habe schriftlich, per Fax, widersprochen und gesagt , keine Leistung kein Anspruch auf Entgelt.
Nur für den Fall, dass ich meine € 8,66 auf dem Klagewege sichern müsste , welches Recht gilt dann eigentlich ? Skype erbringt die Leistung ja hier in Hamburg, über irgendeinen ausländischen Server, wahrscheinlich, und sitzt als Firma in Luxemburg.
Hat jemand von Euch ähnliche Erfahrungen gemacht?
(ich weiß nicht ob das Thema hier her in diese Ecke gehört. Falls nicht wäre ein Tipp nett , wo es richtig gepostet wäre. Danke )
Also, Skype kündigt an, mein Guthaben würde in soundsoviel Tagen "verfallen". Ich war bisher immer der Meinung es gelte das Rechtsprinzip "Entgelt nur gegen Leistung". Das Einbehalten von Entgelten setzt immer die aus einem Vertrag vereinbarte Gegenleistung voraus und die wurde hier nicht (noch nicht; nicht vollständig) erbracht. Meiner Meinung nach ist die Einbehaltung des Guthabens dann rechtswidrig. Ich habe schriftlich, per Fax, widersprochen und gesagt , keine Leistung kein Anspruch auf Entgelt.
Nur für den Fall, dass ich meine € 8,66 auf dem Klagewege sichern müsste , welches Recht gilt dann eigentlich ? Skype erbringt die Leistung ja hier in Hamburg, über irgendeinen ausländischen Server, wahrscheinlich, und sitzt als Firma in Luxemburg.
Hat jemand von Euch ähnliche Erfahrungen gemacht?