Skype auf iPhone 3G

schaut euch mal www.fring.com an - ich weiss nicht ob das auf 2.0 schon geht, wenn nicht sollte es aber bald.

funktioniert 1a - nutze schon seit 2 jahren, zuvor auf nokia telefonen.
 
Die Klausel schliesst es aus. Es geht nicht darum, was man reinliest oder sich wünscht.

"Treu und Glaube" findet hier keine Anwendung, um Kontrolle geht es sowieso nicht, sondern ob es erlaubt ist oder nicht. Ist es nicht, aber es scheint ja üblich zu sein, dass die Frage, ob man erwischt werden kann, im Vordergrund steht.
Soll also der offiziell angebotene AIM illegal sein? Scheint mir absurd.

(Und das "Danke" ist übrigens ein Versehen. Früher konnte man das doch mal rückgängig machen, warum jetzt nicht mehr?)
 
Die Klausel schliesst es aus. Es geht nicht darum, was man reinliest oder sich wünscht.

"Treu und Glaube" findet hier keine Anwendung, um Kontrolle geht es sowieso nicht, sondern ob es erlaubt ist oder nicht. Ist es nicht, aber es scheint ja üblich zu sein, dass die Frage, ob man erwischt werden kann, im Vordergrund steht.

ach, treu und glaube findet hier keine anwendung? wie kommst du darauf? wenn dir ein vermieter vorschreiben möchte welche farbe deine gardinen haben ist dann auch treu und glauben ausgeschlossen?

das musst du mir mal näher erklären. du bist ja anscheinend ein experte auf dem gebiet.

für mich bedeutet die klausel nur, dass ich von t-mobile keine voice over ip mitgeliefert bekomme, sondern mich im zweifel selbst darum zu kümmern habe wie ich es mit der von mir gebuchten datenflat zusammen realisiere.
das hat übrigends nichts mit hineinlesen zu tun. ich habe wirtschaftsrecht studiert.

deine unqualifizierte anmerkung von wegen "erwischt werden" überlese ich jetzt einfach mal.
 
Klasse Vergleich. Ok lassen wir das. Du hast Deine Meinung, ich hab meine.
 
Klasse Vergleich. Ok lassen wir das. Du hast Deine Meinung, ich hab meine.

tut mir leid, dass dir mein beispiel nicht gefällt. nur das es hier nicht um meinungen geht ;) . aber es ist schön wenn du es einsiehst..
 
Na dann ist ja das heutige Gerichtsurteil super, nachdem es der Telekom untersagt wird, mit freiem Internetzugang zu werben, weil Voip, IM und IP-VPN laut Vertrag nicht zulässig sind.

Lohnt sich also auf jeden Fall mal Wirtschaftsrecht studiert zu haben.
 
Zuletzt bearbeitet:
Na dann ist ja das heutige Gerichtsurteil super, nachdem es der Telekom untersagt wird, mit freiem Internetzugang zu werben, weil Voip, IM und IP-VPN laut Vertrag nicht zulässig sind.

Lohnt sich also auf jeden Fall mal Wirtschaftsrecht studiert zu haben.

Also ich finde ihr liegt mit euren Aussagen beide richtig. Zum einen kann der Verbot nicht hundertprozentig mit dem Gesetz vereinbart werden und befindet sich meiner persönlichen Meinung nach in einer Grauzone. Eine Klage dagegen seitens Kunden könnte die ganze Sache kippen.

Den Verbot kannte ich auch noch nicht. Ist mir aber auch egal, denn bei apple kann ich mir palingro im appstore kaufen und kann relativ viele IM damit aktivieren. Verwunderlich, wenn doch apple am Umsatz beteiligt ist??

Schauen wir mal wie sich die Sache in der nächsten Instanz verändert. Immerhin kann ich mit den Zugangsdaten der HotSpotFlat auch mit meinem Laptop surfen und catte dann - ist das nun auch verboten

Im übrigen finde ich das setzen von solchen "Spitzen" im Forum nicht fair, denn man darf diskutieren und verschiedene Meinungen haben und sich auch mal irren - aber nicht Auge um Auge.

Macht was draus

Tschau
 
Wenn man meint, jemanden von oben herab behandeln zu müssen, muß man sich über solche "Spitzen" nicht wundern. Wie man in den Wald hineinruft...

Ansonsten gebe ich Dir absolut recht. Der Umgangston ist hier leider viel zu schnell viel zu aggressiv.
 
Glaubt ihr, die könnten einfach ne Rechnung zuschicken?!

Ein Betrag hab ich nirgends gesehen, den ich bei Verstoß gegen die Bestimmung, keine IM-Programme zu nutzen, zu zahlen hätte.

Vllt denken die sich einen aus. 8 Euro pro Nachricht. Würd mich net wundern. :D
 
Ein Betrag hab ich nirgends gesehen, den ich bei Verstoß gegen die Bestimmung, keine IM-Programme zu nutzen, zu zahlen hätte.
Wie oft muss man es eigentlich noch schreiben: "Nicht Gegenstand des Vertrags" ist kein Verbot, sondern sagt nur, dass die Telekom selbst keine solchen Dienste anbietet. Was aber ansonsten mit der Internetverbindung geht, ist selbstverständlich alles im normalen Datenvolumen drin.
 
Na dann ist ja das heutige Gerichtsurteil super, nachdem es der Telekom untersagt wird, mit freiem Internetzugang zu werben, weil Voip, IM und IP-VPN laut Vertrag nicht zulässig sind.

Lohnt sich also auf jeden Fall mal Wirtschaftsrecht studiert zu haben.

ja. es lohnt sich. denn wie dir ja offenkundig entgangen ist (komisch eigentlich, da du es ja selbst schreibst) beschäftigt sich das urteil mit der art und weise wie für den angebotenen vertrag geworben wird und nicht mit der rechtmäßigkeit desselben.

ergänzung: tut mir übrigens leid, wenn du das gefühl hast ich komme dir von oben herab. ist nicht meine absicht. ich mag es einfach nur nicht wenn jemand einfach behauptungen in den raum stellt ohne diese zu begründen. (wie mir scheint ohne diese begründen zu können.)
 
Interpretation 1

Vertrag "verbietet" die Nutzung von VOIP, die Nutzung wird aber nicht netzseitig verhindert. Um eine Nutzung zu entdecken müsste T_MOB in meinen Daten stöbern und wenn sie mein Vergehen verfolgen wollen sich auch zu diesem "Stöbern" bekennen. An dieser Stelle gibt es wohl sowohl rechtliche als auch moralische Bedenken.

Interpretation 2

Der Service wird von T_MOB nicht als Vertragsbestandteil angeboten, ist aber nicht explizit untersagt.

In beiden Varianten gäbe es wohl einen öffentlichen Aufschrei, wenn T_MOB entsprechende Schritte einleiten würde.

witfd - denkt Euch Euren Teil.....

Martin
 
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