Sind „Fremde“ Logos auf meiner Webseite erlaubt?

Al Terego

Al Terego

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Hallo zusammen.

Kurz und knapp:
Darf ich Firmenlogos meiner Kunden und anderer Unternehmen (z.B. DPAG) auf meiner Webseite abbilden, wenn ich einen der üblichen Textzusätze im Impressum hinzufüge wie
„Alle dargestellten Logos unterliegen dem Copyright der jeweiligen Firmen. Sollte eine dargestellte Firma mit der Publizierung ihres Logos nicht einverstanden sein, bitten wir um einen kurzen Hinweis. Das Logo wird dann umgehend entfernt.“

Ist das rechtens, ist das anfechtbar, kann mir da einer einen Strick draus drehen? Muss solch ein Zusatz sein?

Um es vorweg zu nehmen: Alle Unternehmen anzufragen ist illusorisch.

Gruß, Al
 
Hallo zusammen.

Kurz und knapp:
Darf ich Firmenlogos meiner Kunden und anderer Unternehmen (z.B. DPAG) auf meiner Webseite abbilden, wenn ich einen der üblichen Textzusätze im Impressum hinzufüge wie
„Alle dargestellten Logos unterliegen dem Copyright der jeweiligen Firmen. Sollte eine dargestellte Firma mit der Publizierung ihres Logos nicht einverstanden sein, bitten wir um einen kurzen Hinweis. Das Logo wird dann umgehend entfernt.“

Ist das rechtens, ist das anfechtbar, kann mir da einer einen Strick draus drehen? Muss solch ein Zusatz sein?

Um es vorweg zu nehmen: Alle Unternehmen anzufragen ist illusorisch.

Gruß, Al
Nein.

Vielleicht kommt noch wer, der es kompetent begründen kann.

Grüße
Thomas
 
Nein.

Vielleicht kommt noch wer, der es kompetent begründen kann.

Grüße
Thomas

Ja, ich! :D

Markenlogos sind herrenlos, Jeder der eins findet kann damit ungefragt und kostenlos sein Unternehmen / seine Webseite schmücken, aufwerten und Vertrauen schaffen.

:hehehe: :hehehe: :hehehe:
 
Hallo Al,

interessante Frage. Die Logos stellen ja wohl so etwas wie einen mentalen Link dar, der eine Vertrauensbildung fördern soll. Das ist so ähnlich, wie die Weblinks auf die entsprechenden Kundenseiten.

Das man sie "einfach so" darstellen darf, denke ich nicht, aber mit dem entsprechenden Hinweis von Dir sollte es doch gehen.

Du bist abonniert ...
 
Markenlogos sind herrenlos, Jeder der eins findet kann damit ungefragt und kostenlos sein Unternehmen / seine Webseite schmücken, aufwerten und Vertrauen schaffen.
Vielen Dank auch, Du Kasper. :hehehe: :hehehe: :hehehe:
Ich entwerfe selber Logos, im Kundenauftrag und im Freelance, weiß auch sehr wohl einiges um Copyrights und Urheberrechte in Deutschland.
Mir ist aber ebenso bekannt, dass nicht wenige Unternehmen ihre Logos zum Download anbieten. Und nicht nur explizit für Pressezwecke.
Daher meine Frage, deren Antwort anscheinend auch für andere interessant ist. Also immer her mit brauchbaren Ansätzen und Quellen zur Lösung.
Besten Gruß, Al
 
Al Terego... solange du sie nicht als Referenzen aufführst :hehehe:
 
Al Terego... solange du sie nicht als Referenzen aufführst :hehehe:
Nee, ich liste in meiner Webseite Unternehmen auf, für die ich schon gearbeitet habe. Begleitend dazu möchte ich hie und da Logos als Eyecatcher danebenstellen. Darum geht’s.

Gruß, Al
 
Ich verschieb dich mal ins Online Recht, passt in meinen
Augen besser hin :)
 
@lea: Schönen Dank, klar, passt viel besser.
Dieses Unterforum war mir bisher entfleucht.
 
Da mach dir mal keine Gedanken...natürlich därfst du mit deinen Referenzen werben und dazu gehören auch die Firmen bzw deren Logos.
 
Ich bin kein Jurist, aber ich wäre vorsichtiger mit Aussagen à la "klar auch mit Logo werben".

Prinzipiell hat jede Firma das Nutzungsrecht an ihrem Logo, kann also frei bestimmen, was mit diesem Logo passiert oder nicht. Eine Veröffentlichung ohne vorherige Zustimmung des Rechteinhabers finde ich gewagt...

Ohne vorher eine ausdrückliche Zustimmung zu haben, würde ich die Finger davon lassen.
 
Ich entwerfe selber Logos, im Kundenauftrag und im Freelance, weiß auch sehr wohl einiges um Copyrights und Urheberrechte in Deutschland.
Mir ist aber ebenso bekannt, dass nicht wenige Unternehmen ihre Logos zum Download anbieten. Und nicht nur explizit für Pressezwecke.
Daher meine Frage, deren Antwort anscheinend auch für andere interessant ist. Also immer her mit brauchbaren Ansätzen und Quellen zur Lösung.
Besten Gruß, Al

Dann weißt Du ja auch hoffentlich, dass es in Deutschland kein Copyright gibt :D ;).

Ansonsten: Nein, Du darfst natürlich grundsätzlich keine fremden Logos auf Deine Seite setzen. Diese unterliegen immer fremden Urheber- und häufig auch Markenrechten, die Du mit einer Verwendung verletzen könntest. Viele Verträge sehen standardmäßig ein Nennungsrecht mit Namen und Marke zugunsten des Auftragnehmers vor, und das nicht ohne Grund.
Der Disclaimer hilft Dir gar nichts. Im schlimmsten Fall ließe sich argumentieren, dass Du zumindest damit rechnest, fremde Rechte zu verletzen. Das würde die Sache eher verschlimern. Wenn Marken zum gemeinfreien Gebrauch hergegeben werden, steht das auch sehr häufig da drin. Ohne (idealerweise ausdrückliche schriftliche!) Genehmigung würde ich die Finger davon lassen. Aber mit solchen Überlegungen und Konstellationen haben sich gerade in letzter Zeit viele Leute um ihr Erspartes gebracht.
Die Deutsche Post sagt zum Beispiel zu solchen Fragen:
Inhalt und Struktur der Deutsche Post Webseiten sind urheberrechtlich geschützt. Die Vervielfältigung von Informationen oder Daten, insbesondere die Verwendung von Texten, Textteilen oder Bildmaterial, bedarf der vorherigen Zustimmung der Deutsche Post AG.
Ruhig mal einen Blick in die rechtlichen Hinweise riskieren, die sind ja nicht nur zum Spaß da ;).
 
Ich entwerfe selber Logos, im Kundenauftrag und im Freelance, weiß auch sehr wohl einiges um Copyrights und Urheberrechte in Deutschland.
Mir ist aber ebenso bekannt, dass nicht wenige Unternehmen ihre Logos zum Download anbieten. Und nicht nur explizit für Pressezwecke.
Daher meine Frage, deren Antwort anscheinend auch für andere interessant ist. Also immer her mit brauchbaren Ansätzen und Quellen zur Lösung.
Besten Gruß, Al

Dann weißt Du ja auch hoffentlich, dass es in Deutschland kein Copyright gibt :D ;).

Ansonsten: Nein, Du darfst natürlich grundsätzlich keine fremden Logos auf Deine Seite setzen. Diese unterliegen immer fremden Urheber- und häufig auch Markenrechten, die Du mit einer Verwendung verletzen könntest. Viele Verträge sehen standardmäßig ein Nennungsrecht mit Namen und Marke zugunsten des Auftragnehmers vor, und das nicht ohne Grund.
Der Disclaimer hilft Dir gar nichts. Im schlimmsten Fall ließe sich argumentieren, dass Du zumindest damit rechnest, fremde Rechte zu verletzen. Das würde die Sache eher verschlimern. Wenn Marken zum gemeinfreien Gebrauch hergegeben werden, steht das auch sehr häufig da drin. Ohne (idealerweise ausdrückliche schriftliche!) Genehmigung würde ich die Finger davon lassen. Aber mit solchen Überlegungen und Konstellationen haben sich gerade in letzter Zeit viele Leute um ihr Erspartes gebracht, wäre doch schade um Dein Konto, Al.
Die Deutsche Post sagt zum Beispiel zu solchen Fragen:
Inhalt und Struktur der Deutsche Post Webseiten sind urheberrechtlich geschützt. Die Vervielfältigung von Informationen oder Daten, insbesondere die Verwendung von Texten, Textteilen oder Bildmaterial, bedarf der vorherigen Zustimmung der Deutsche Post AG.
Ruhig mal einen Blick in die rechtlichen Hinweise riskieren, die sind ja nicht nur zum Spaß da ;).
 
Guten Morgen zusammen.
Da hier leider keine rechtlich fundierten Hinweise zusammenkommen sondern nur das, was uns der gesunde Verstand in unterschiedlichster Ausrichtung rät, habe ich gerade mal selber gesucht und folgendes gefunden.

___________________________

„ … Auf Basis des § 75 Urheber-Gesetz UrhG (bezogen auf Deutschland) …“
„… Fremde Firmenmarken, Geschäftsbezeichnungen und Logos dürfen auf der eigenen Webseite verwendet werden, sofern Sie nicht für eigene Zwecke mißbraucht werden und müssen auf Verlangen des Markeninhabers mit den entsprechenden Registrierungszeichen versehen werden. …“
____________________________
http://www.javajim.de/nutztank/onlinerecht/logo.html
„… Denn nach den maßgeblichen Vorschriften der §§ 14, 15 MarkenG ist es lediglich verboten, die Marke oder Geschäftsbezeichnung für eigene Waren oder Dienstleistungen oder in einer Weise zu benutzen, die eine Verwechslungsgefahr mit sich bringt. Wer aber eine fremde Marke namentlich nennt bzw. ein fremdes Logo in die Website einbaut, ohne diese(s) für ein eigenes Produkt bzw. eigene Dienstleistung zu benutzen, verletzt keine fremden Markenrechte. Die Kennzeichen ® bzw. ™ sollte man - soweit vorhanden - mit veröffentlichen. …“
____________________________
Infos zu Urheberrecht und Copyright
http://www.internetrecht-rostock.de/copyright-urheberrecht.htm
____________________________


Ich lese nach diesen Recherchen aus den Gesetzestexten heraus, dass ich z.B. den Namen und das Logo der Deutsche Post AG auf meiner Webseite verwenden und abbilden darf, wenn ich in meinen Referenzen aufzeigen möchte, dass ich für dieses Unternehmen in freier Mitarbeit oder im Kundenauftrag gearbeitet habe. Im Impressum weise ich in den rechtlichen Hinweisen darauf hin, dass Firmen- und Markennamen und externe Logos rechtemäßig bei den jeweiligen Inhabern liegen.
Damit sollte es doch in Ordnung sein.

Über bestätigende und ablehnende rechtlich fundierte Beiträge würde ich mich weiterhin freuen.

Gruß, Al
 
Zuletzt bearbeitet:
Dann weißt Du ja auch hoffentlich, dass es in Deutschland kein Copyright gibt :D ;)
Ja, auch das ist mir bekannt. Ich sehe auch mit Grausen, dass viele mit diesem Begriff gerade im Internet zu sorglos und locker umgehen.

Ansonsten: Vielen Dank für Deine Hinweise. Leider stehen diese nun wiederum den von mir gefundenen rechtlichen Verweisen entgegen und die Unsicherheit bleibt.

Gruß, Al
 
Wenn ich da mal ein bisschen schnippeln darf :D

Guten Morgen zusammen.
Da hier leider keine rechtlich fundierten Hinweise zusammenkommen sondern nur das, was uns der gesunde Verstand in unterschiedlichster Ausrichtung rät, habe ich gerade mal selber gesucht und folgendes gefunden.

„ … Auf Basis des § 75 Urheber-Gesetz UrhG (bezogen auf Deutschland) …“
„… Fremde Firmenmarken, Geschäftsbezeichnungen und Logos dürfen auf der eigenen Webseite verwendet werden, sofern Sie nicht für eigene Zwecke mißbraucht werden und müssen auf Verlangen des Markeninhabers mit den entsprechenden Registrierungszeichen versehen werden. …“

Du vermischt hier zwei Rechtsgebiete. Der erste Absatz bezieht sich nur auf den Entstellungsschutz des ausübenden Künstlers nach dem URhG, nicht auf die Einräumung von Nutzungsrechten. Der zweite betrifft die markenrechtliche Seite. Das zweite Zitat ohne Nachweis halte ich für recht gefährlich, gerade weil Du eine Marke ja für eigene Zwecke verwendest (wenn auch nicht "missbrauchst").
Und selbst wenn Du markenrechtlich keinen Restriktionen unterliegt: Der Urheber hat grundsätzlich das ausschließliche Recht, die Verwendung seiner Werke zu gestatten (oder eben nicht). Und Du sagst ja selbst, dass die Firmen in der Regel nicht mitspielen. Damit ist es ja eigentlich klar, dass Du zumindest urheberrechtlich nicht unbedingt auf der sicheren Seite bist.

____________________________
http://www.javajim.de/nutztank/onlinerecht/logo.html
„… Denn nach den maßgeblichen Vorschriften der §§ 14, 15 MarkenG ist es lediglich verboten, die Marke oder Geschäftsbezeichnung für eigene Waren oder Dienstleistungen oder in einer Weise zu benutzen, die eine Verwechslungsgefahr mit sich bringt. Wer aber eine fremde Marke namentlich nennt bzw. ein fremdes Logo in die Website einbaut, ohne diese(s) für ein eigenes Produkt bzw. eigene Dienstleistung zu benutzen, verletzt keine fremden Markenrechte. Die Kennzeichen ® bzw. ™ sollte man - soweit vorhanden - mit veröffentlichen. …“

Das betrifft wieder nur die markenrechtliche Seite der Medaille. Und der Autor schreibt ja selbst im Fazit:
(davon unberührt bleiben natürlich andere Rechte, z.B. das Urheberrecht am Logo). Wer auf der absolut sicheren Seite stehen will, sollte den Rechteinhaber einfach um Erlaubnis fragen.

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Infos zu Urheberrecht und Copyright
http://www.internetrecht-rostock.de/copyright-urheberrecht.htm
____________________________

Die Ausführungen auf der Seite sagen ja nur, welche Auswirkungen das Anbringen des (c) auf Werken hat und welchen zusätzlichen Schutz das mit sich bringt.

Auch hier steht im Fazit:
Nutzen Sie urheberrechtlich geschützte Werke nur, wenn Sie dazu berechtigt sind. Wollen Sie für Ihren privaten oder geschäftlichen Internetauftritt Material von Dritten einfügen, fragen Sie vorher um Erlaubnis.

Ich lese nach diesen Recherchen aus den Gesetzestexten heraus, dass ich z.B. den Namen und das Logo der Deutsche Post AG auf meiner Webseite verwenden und abbilden darf, wenn ich in meinen Referenzen aufzeigen möchte, dass ich für dieses Unternehmen in freier Mitarbeit oder im Kundenauftrag gearbeitet habe. Im Impressum weise ich in den rechtlichen Hinweisen darauf hin, dass Firmen- und Markennamen und externe Logos rechtemäßig bei den jeweiligen Inhabern liegen.
Damit sollte es doch in Ordnung sein.

Über bestätigende und ablehnende rechtlich fundierte Beiträge würde ich mich weiterhin freuen.

Gruß, Al

Wie schon oben gesagt, sollest Du mit der Verwendung echt vorsichtig sein. Ich habe keinen Kommentar zur Hand, deswegen kann ich gerade nur begrenzt rechtlich fundiert sein. Aber ich habe relativ häufig mit fremden Inhalten auf Webseiten zu tun, und zwischen einem Schweinebraten und dem Logo der Post bestehen nicht allzu viele Unterschiede. ;)
 
Aha, da kommt doch langsam Licht ins Dunkel der rechtlich noch recht unbefleckten Hirnwinkel des ehrlichen Grafikers. :D
Danke für die Schnippelei samt Kommentaren. Im Grunde genommen sagt einem ja auch der eigene Bauch schon was haltbar ist und was nicht. Nur, versuchen kan man es ja. Siehe die von mir angeführten Passagen.

OK. Entweder alle oder keiner. Ich möchte nun nicht dreißig Unternehmen und Konzerne anfragen, ob ich als freier Grafiker befugt bin, die jeweiligen Logos als Referenz zu nutzen. Freigaben zu den von mir geschaffenen Werken zur Referenznennung liegen mir größtenteils vor. Nun einzelne Logos abzubilden, wäre nur halber Kram. Also lasse ich das lieber ganz.

Letzter Versuch: In meiner Kundenlistung darf ich doch die o.g. Marken- und Unternehmensnamen nennen, oder? Der Passus in den Rechtshinweisen im Impressum bliebe bestehen und würde für Klärung sorgen.

Ernüchtert, schlauer und doch noch ein wenig unsicher, weil meine Kenntnisse leider doch nicht für eine Absicherung der eigenen Brocken ausreichen
Al :)

___ps: ich nehm dann doch lieber den schweinebraten :D
 
.. also, ich habe mal das BMW logo auf meiner Seite mit Arbeitsproben gehabt, weil ich für die 'mal 'was geschrieben habe.. ZACK, kam ein böser Brief, dass bitte und vor allem sofort zu unterlassen.. in dem Falle nicht sooo böse, weil keine Androhung, Abmahnung, etc..

Bei Arbeitsproben-Veröffentlichung bist Du nur auf der sicheren Seite, wenn Du Dir dafür das Recht vom Auftraggeber einholst; in den meisten Fällen hast Du ja die Nutzung 'für alles' abgetreten..

Der schmale Grad ist halt: in Deiner Mappe kannste damit von Tür zu Tür, nur ins Web eben nicht 'einfach so' ...

Und in meinem Falle hatte ich ja mit dem Logo selbst nüscht zu tun.. war nur Illustration.. und da sind eben manche Unternehmen seeeeehr eigen.. :D
 
Der schmale Grad ist halt: in Deiner Mappe kannste damit von Tür zu Tür, nur ins Web eben nicht 'einfach so' ...
und die gibt es auch als pdf-portfolio für geneigte interessenten :eek:
 
und die gibt es auch als pdf-portfolio für geneigte interessenten :eek:

ebent:
nicht 'worldwide' veröffentlichen, sondern auf Anfrage und quasi 'einzeln nachweisbar' vorzeigen ist - mWn - erlaubt.

Problem bei diesen ganzen Arten von digitaler Distribution: ne Mappe kannste wieder mitnehmen (.. ok, Schlaumeier ziehen sie kurz noch über den Kopierer...), digitale 'Kopien' mäandern dann irnswie und irnswo umher..
 
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