Schweiz: Ware zurückschicken?

stadtkind

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Moin!

Bekanntlich gibt es ja (EU-weit?) eine Regelung, welche einem die Rücksendung von im Versandhandel gekauften Waren innerhalb einer bestimmten Frist (2 Wochen?) erlaubt. Es heisst / hiess wohl Fernabsatzgesetz oder so ähnlich.

Wie ist das in der Schweiz, gibt es da ähnliche Regelungen? Ich habe mir etwas im Internet bestellt und brauche es nun nicht, weil ich im Laden was besseres und günstigeres gefunden habe. Ausserdem wurde ich falsch beraten (Anschlüsse passen nicht). In den Bedingungen des Händlers steht aber, das er grundsätzlich keine Waren zurück nimmt, er meldet sich auch nicht auf Mails, wo ich nach der Rücksendeadresse gefragt habe.

Darf man solche Klauseln überhaupt in die AGBs reinschreiben (Schweiz)? Ich weiss, ich hätte vorher besser lesen sollen, doch immerhin hat er mir etwas empfohlen, was so gar nicht geht.

Merci fürs Antworten & ggf. Richtigstellen meiner Aussagen!
 
Guätä Morgä!

Nun, ich komme aus der Schweiz, kann dir aber ohne weitere Informationen keinen Tip geben. Um was für ein Gerät handelt es sich denn? Und um welche Firma?

Beschreib doch das ganze mal etwas genauer.

Gruss

swissmac
 
Mahlzeit!

Also, ich habe bei www.musicplace.ch eine sog. DI Box bestellt. Diese Box sollte während der Aufnahme Störgeräusche herausfiltern.

Ich habe extra nachgefragt, ob ich die Box an meine Soundkarte anschliessen kann. Ja war die Antwort, doch die Praxis sieht jedenfalls anders aus.

Mittlerweile habe ich eine andere Lösung gefunden.

Was nun? Kann ich nicht grundsätzlich alle bestellten Sachen innerhalb einer bestimmten Frist zurückschicken?

Merci fürs Antworten!
 
@ stadtkind:

"Rückgaberecht

Grundsätzlich wird keine gelieferte Ware zurückgenommen. Bei - ohne schriftlichem Einverständnis - zurückgesandter Ware behält sich MPS vor, die Annahme zu verweigern oder die Ware umgehend zu retournieren."

Laut diesem Abschnitt hast du wohl keine Möglichkeit die Ware ohne Absprache mit dieser Firma zurückzuschicken.

Schreib Ihnen doch ein Mail mit dem von dir festgestellten Problem. Erkläre Ihnen auch dass es sich wohl um ein Verständigungsproblem betreffend der Anschlüsse gehandelt hat.

Eine "normale" Firma wird dann wohl das Gerät zurücknehmen. Vielleicht werden Sie dir dann einen Gutschein in der Höhe des Betrages ausstellen. Möglicherweise erhältst du auch das Geld zurück. Natürlich kannst du auch versuchen das Produkt über ebay.de oder ricardo.ch zu versteigern. Oder vielleicht sucht ja jemand im Forum soetwas.

Ich kann dir allerdings nicht sagen wie es rechtlich mit deinem Problem aussieht. Vielleicht kann dir da ein anderer weiterhelfen.

Gruss

swissmac
 
Mahlzeit!

Jup, swissmac, das weiss ich eigentlich alles und habe, wie oben schon erwähnt, erfolglos Kontakt aufgenommen. Und eben gerade in rechtlicher Hinsicht möchte ich gern etwas mehr wissen, z. B. wäre wohl eine solche Rückgabe-Ausschluss-Klausel in D rechtswidrig (bzw. unwirksam), da man ja 14 Tage Frist vom Gesetzgeber zugesprochen bekommt (ist das so?).

Trotzdem vielen Dank für deine Bemühungen!

Merci fürs Antworten!
 
Also ganz sattelfest bin ich da auch nicht, aber folgendes kann ich Dir mal sagen:

Das 'Vertragsrecht' ist Bestandteil des 'Obligationenrechts' (kurz: OR)

http://www.gesetze.ch/inh/inhsub220.htm

dort irgendwo solltest Du die entsprechenden Paragraphen finden, die sozusagen das 'mindeste Recht' beschreiben.

Alles, was dem dem 'OR' widerspricht, ist nichtig, auch wenns 'Bestandteil eines Vertrages' ist / war.

Ansonsten bleibt Dir wohl nur ein Anwalt (hoffe, Du hast eine Rechtschutzversicherung...) oder ein Abschreiber....

Kommt halt auch auf den Betrag an, der auf dem Spiel steht.

Ich denke aber auch, eine seröse Firma sollte sowas mit Kulanz (so heisst das bei uns) behandeln und die Ware zurücknehmen. OR und Vertragsklauseln hin oder her...

Viel Glück !

P.S. so ziemlich alle Gesetzestexte findest Du auf http://www.admin.ch/ - ist aber ziemlich intensiv, sich dort einzulesen :rolleyes:
 
Ich gebe Kerstin Recht, das sollte bei uns in der Schweiz unter normalen Umständen eigentlich schon möglich sein.

Wünsche dir auf jeden Fall viel Glück! (Ich hätt' dir das Teil ja abgenommen, wenn ich nur sowas brauchen würde)

Gruss

swissmac
 
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