stadtkind
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Moin!
Bekanntlich gibt es ja (EU-weit?) eine Regelung, welche einem die Rücksendung von im Versandhandel gekauften Waren innerhalb einer bestimmten Frist (2 Wochen?) erlaubt. Es heisst / hiess wohl Fernabsatzgesetz oder so ähnlich.
Wie ist das in der Schweiz, gibt es da ähnliche Regelungen? Ich habe mir etwas im Internet bestellt und brauche es nun nicht, weil ich im Laden was besseres und günstigeres gefunden habe. Ausserdem wurde ich falsch beraten (Anschlüsse passen nicht). In den Bedingungen des Händlers steht aber, das er grundsätzlich keine Waren zurück nimmt, er meldet sich auch nicht auf Mails, wo ich nach der Rücksendeadresse gefragt habe.
Darf man solche Klauseln überhaupt in die AGBs reinschreiben (Schweiz)? Ich weiss, ich hätte vorher besser lesen sollen, doch immerhin hat er mir etwas empfohlen, was so gar nicht geht.
Merci fürs Antworten & ggf. Richtigstellen meiner Aussagen!
Bekanntlich gibt es ja (EU-weit?) eine Regelung, welche einem die Rücksendung von im Versandhandel gekauften Waren innerhalb einer bestimmten Frist (2 Wochen?) erlaubt. Es heisst / hiess wohl Fernabsatzgesetz oder so ähnlich.
Wie ist das in der Schweiz, gibt es da ähnliche Regelungen? Ich habe mir etwas im Internet bestellt und brauche es nun nicht, weil ich im Laden was besseres und günstigeres gefunden habe. Ausserdem wurde ich falsch beraten (Anschlüsse passen nicht). In den Bedingungen des Händlers steht aber, das er grundsätzlich keine Waren zurück nimmt, er meldet sich auch nicht auf Mails, wo ich nach der Rücksendeadresse gefragt habe.
Darf man solche Klauseln überhaupt in die AGBs reinschreiben (Schweiz)? Ich weiss, ich hätte vorher besser lesen sollen, doch immerhin hat er mir etwas empfohlen, was so gar nicht geht.
Merci fürs Antworten & ggf. Richtigstellen meiner Aussagen!