Joanna
Aktives Mitglied
Thread Starter
- Dabei seit
- 06.06.2005
- Beiträge
- 123
- Reaktionspunkte
- 0
Als Freibeurflicher Grafiker darf man nur Dienstleistungen im kreativen Bereich berechnen. Das heißt Layout/Text/Bildbearbeitung/Reinzeichnung etc.
Meine Frage:
Ich habe nun eine Schulung für mehrere Mitarbeiter einer Firma durchgeführt. Der Schulungsinhalt war vorallem QuarkXPress aber auch Photoshop und Gestaltungstechniken. Eine Dienstleistung ist es ja ohne Frage aber auch eine, die ich abrechnen könnte?
Vielen Dank für Eure Antworten
Joanna
Meine Frage:
Ich habe nun eine Schulung für mehrere Mitarbeiter einer Firma durchgeführt. Der Schulungsinhalt war vorallem QuarkXPress aber auch Photoshop und Gestaltungstechniken. Eine Dienstleistung ist es ja ohne Frage aber auch eine, die ich abrechnen könnte?
Vielen Dank für Eure Antworten
Joanna