Schulung in Rechnung stellen - freiberuflich?

Joanna

Joanna

Aktives Mitglied
Thread Starter
Dabei seit
06.06.2005
Beiträge
123
Reaktionspunkte
0
Als Freibeurflicher Grafiker darf man nur Dienstleistungen im kreativen Bereich berechnen. Das heißt Layout/Text/Bildbearbeitung/Reinzeichnung etc.

Meine Frage:
Ich habe nun eine Schulung für mehrere Mitarbeiter einer Firma durchgeführt. Der Schulungsinhalt war vorallem QuarkXPress aber auch Photoshop und Gestaltungstechniken. Eine Dienstleistung ist es ja ohne Frage aber auch eine, die ich abrechnen könnte?

Vielen Dank für Eure Antworten

Joanna
 
Als Freibeurflicher Grafiker darf man nur Dienstleistungen im kreativen Bereich berechnen. Das heißt Layout/Text/Bildbearbeitung/Reinzeichnung etc.
Warum?

Frag am besten mal Deinen Steuerberater.

Wenn Du meine Meinung hören willst: Falls du jetzt nicht auf einmal 80% Deines Umsatzes mit Schulungen machst ist das vollkommen egal.

Alex
 
natürlich kannst du das abrechnen ... gestalterische arbeit umfasst ja nicht nur die praxis sondern auch die therorie, also auch eine schulung. und wen sollte es schon interessieren was du genau machst, solange du nicht als freiberuflerin warenhandel betreibst, stört es niemanden. :)
 
Als Trainer bist Du gewerblich tätig, nicht mehr künstlerisch & kreativ. Es besteht die Gefahr der Abfärbung auf Deine gesamte Tätigkeit. Daher solltest Du dringend Deinen Steuerberater kontaktieren.
 
hmmm...ok, danke schon mal.

So, wie ich das sehe, wird das eher eine einmalige Sache bleiben.
 
Joanna schrieb:
So, wie ich das sehe, wird das eher eine einmalige Sache bleiben.

Du solltest in jedem Fall Deinen StB fragen, aber meine Meinung ist: Eine einmalige Sache -- ausser, Du verdienst damit soviel wie sonst nur in 9 Monaten -- ändert an Deinem Status nix. Selbst wenn Du mal ein paar Dinge hier und da verkaufts. Solange das klar und deutlich "Kinderkram" im Vergleich zur normalen Tätigkeit ist, sieht das auch das Finanzamt so.

Alex
 
Zurück
Oben Unten