Schülerversion weiterverkaufen - legal oder nicht?

Carsten1973

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Ist es eigentlich legal, wenn z. B. ein Kind eines Freundes eine Software als SSL Version kauft, dann aber beim Anblick der Schachtel feststellt dass es die Software doch nicht so toll findet und sie zum gleichen Preis an einen weiterverkauft?

Muss man bei eBay auf solche Feinheiten achten, dass man keine SSL untergejubelt bekommt, sucht man nach günstiger Software?

Bin ja selbst Lehrer. Darf ich meine als SSL erstandene Software bei eBay anbieten? Oder sind SSL personengebunden und können nicht weiterverkauft werden?
 
Ich wuesste nicht, was dagegen sprechen sollte, sie an andere Schueler/Studenten/Lehrer weiterzuverkaufen. Nur an "normale Menschen" darf man sie glaube ich nicht verkaufen.
 
Carsten1973 schrieb:
Bin ja selbst Lehrer. Darf ich meine als SSL erstandene Software bei eBay anbieten? Oder sind SSL personengebunden und können nicht weiterverkauft werden?

Bei Basis1 (www.basis1.com) findet man die Konditionen für Schüler/ Lehrersoftware. Bei Macromediaprodukten zB findet man dazu ausdrücklich: "Die Studentenversion darf vom Lizenznehmer weder verkauft noch unentgeltlich weitergegeben werden."
Ciao
Michele
 
ich hatte auch mal im Rahmen dieser Intel-Fortbildung das Office Paket von der Schule bekommen und mit dem Gedanken gespielt, den Kram bei ebay zu verhökern. Habs dann aber gelassen, weil in der Lizenz der Software und wenn ich mich nich irre auch bei den ebay Richtlinien stand, dass das mit Steinkloppen bei Wasser und Brot geahndet wird... :D
 
gurukaeng schrieb:
Habs dann aber gelassen, weil in der Lizenz der Software und wenn ich mich nich irre auch bei den ebay Richtlinien stand, dass das mit Steinkloppen bei Wasser und Brot geahndet wird... :D

...und noch viel Schlimmere Sachen :D Ja, bei eBay ist das tatsächlich nicht mehr gestattet (schon eine Ewigkeit), da du als Verkäufer ja nicht die Bezugsberechtigtheit (was für ein Wort) ermitteln kannst. Das mit Macromedia gilt übrigens nur für das jetzt demnächst sehr billig erscheinende Studio MX 2004. Die andere Version des Studios MX 2004 für Schüler/Lehrer/Studenten darf man imo hingegen weiterverkaufen (wenn man alles bei sich löscht, die Datenträger etc. mitgibt und der andere das auch kaufen darf).

Horror
 
hi,

also du darfst software weiterverkaufen, nur musst du die Lizenzbedingungen angeben - also SSL - wen nder Käufer dann dazu nicht berechtigt ist, leigt es an ihm, denn es ist nicht deine aufgabe dich darum zu kümmern. Somit würde sich der Käufer evtl strafbar machen (aber wer checkt das schon..)
 
Mick321 schrieb:
"Die Studentenversion darf vom Lizenznehmer weder verkauft noch unentgeltlich weitergegeben werden."
Ciao
Michele

Aha, wieso das denn. Mir neu und unklar.
Wenn ein käufer ebenfalls Anspruch laut Lizenzbestimmungen hat, ist das doch legal...seltsam :confused:
 
also wenn ich etwas kaufe, dann kann ich es auch wieder verkaufen. denn, wenn ich etwas geschenkt bekomme, kann ich es doch auch verkaufen...
 
Also ob ich wirklich überprüfen muss, ob der Käufer SSL-Berechtigt ist wage ich zu bezweifeln. Bei amazon überprüft auch kein Schwein, ob der Käufer der SSL-Version berechtigt ist.
 
Kommt auch darauf an, ob Du beim Kauf die Lizenzbedingungen einsehen konntest.
Wenn Du im OnlineShop die Lizenzbedingungen angezeigt bekommst und bestätigst, sind sie gültig, auch mit den evtl. vorhandenen Wiederverkaufsrestriktionen.

Wenn Du im Laden aber eine Schachtel aus dem Regal nimmst, auf der garantiert nicht alle 5 Seiten mit kleingedruckten Lizenzbedingungen zugepflastert sind und Du an der Kasse auch nicht die Lizenzbedingungen einsehen kannst, sind sie nicht gültig und du darfst weiterverkaufen. Wie das ist, wenn auf der Verpackung nur auf die Lizenenbedingungen hingewiesen wird, weiss ich nicht. Eigentlich müsstest Du dann im Laden die Pakcung aufreissen und die Lizenbedingungen lesen dürfen/können/müssen.
 
@ReinerWein: Wieso ist doch so......zumeist gibt es doch so einen Aufkleber auf der Software, so nach dem Motto "Wenn sie mit den Linzenzbedingungen nicht einverstanden sind, dann brechen sie das Siegel nicht und schicken sie die Software zurück an den Haendler oder direkt an die Softwarefirma.
 
ReinerWein schrieb:
Wenn Du im Laden aber eine Schachtel aus dem Regal nimmst, auf der garantiert nicht alle 5 Seiten mit kleingedruckten Lizenzbedingungen zugepflastert sind und Du an der Kasse auch nicht die Lizenzbedingungen einsehen kannst, sind sie nicht gültig und du darfst weiterverkaufen. Wie das ist, wenn auf der Verpackung nur auf die Lizenenbedingungen hingewiesen wird, weiss ich nicht. Eigentlich müsstest Du dann im Laden die Pakcung aufreissen und die Lizenbedingungen lesen dürfen/können/müssen.

Allein durch den Aufdruck irgendwelcher "Lizenzbedingungen" kommt kein wirksamer Vertrag zustande. Zu einem Vertragsschluss gehören immer Angebot und Annahme, die jeweils abgegeben werden und zugehen müssen. Das Aufdrucken von Lizenbedingungen ist lediglich das Angebot zum Vertragsabschluss...
 
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