Schafe im Tunnel - Schäfer soll nun Verantwortung tragen ?

Ich denke auch, die Bahn kann nicht die komplette Schuld auf den Schäfer
abwälzen. So viel Geld wird auch seine Versicherung nicht aufbringen.

....Hirte .....Schafe ......hmmmm, klingt für mich alles eher nach "höhere Gewalt" :hehehe:
 
ca. 55 kg pro Tier - und wie oben schon geschrieben reicht es ja aus, den ICE gerade mal knapp 3 cm anzuheben. Schon ist's vorbei mit der Schienenführung. Und platter als 3 cm kriegt auch ein tonnenschwerer ICE-Kopf die Masse wohl kaum.

Wie viele Schafe waren denn genau auf dem Gleis?
 
Anfangs war die Rede von ca. 20. Wenn der ICE nur 4 oder 5 unter sich geschaufelt hat, reicht das schon - und er hebt (doch) ab
 
Anfangs war die Rede von ca. 20. Wenn der ICE nur 4 oder 5 unter sich geschaufelt hat, reicht das schon - und er hebt (doch) ab

....fahr mal mit 200 km/h wenn der strassenbelag plötzlich von teer auf kopfsteinpflaster wechselt -> viel spass
 
Vielleicht war der Besitzer ein Sch(l)äfer und die Schafe dressiert?
 
Kommt der Schäfer jetzt eigentlich vor den Schafrichter?;)
Oder gar aufs Schafott?
 
Mir ist es völlig unbegreifbar wie ein paar Leichtgewichte wie Schafe ein 200 Km/h schnelles und tonnenschweres Ungetüm von ICE aus den Schienen springen lassen.

Wären das Kühe oder Pferde könnte ich das nachvollziehen, doch bei Schafen?

Ich hätte erwartet dass die zerfetzt werden.

War der Schäfer vi


elleicht ein SchläferSchäfer? :D

Bewegungsenergie steigt im Quadrat zur Geschwindigkeit, das heißt: Bei doppelter Geschwindigkeit ist die Energie bei einer Kollision viermal so groß. (zitat aus SpiegelOnline)
 
Ich hab' hier auf der Landstrasse schon öfters eine Maus unters Auto bekommen. Bei 100 Sachen merkt man das schon am Lenkrad, wenn die Maus unter's Vorderrad gerät.

Laut den Zweif'lern hier, dürfte die Maus mit ihren max. 50 g also gar keinen Effekt gegen 1,5 t Stahl haben (wobei hier das Verhältnis noch einiges größer ist). Wie gesagt, sie ist deutlich am Lenkrad zu spüren.
Von daher denke ich, dass (ich sag' jetzt mal) 5 Schafe auf einem Punkt ausreichen den ICE wenige Zentimeter anzuheben und ihn folglich zum Entgleisen zu bringen.
 
der Wiederstand eines Schafes wird aber auch nicht riesig groß sein vorallem die
"Verbindung" des Schafes mit dem Boden wird nicht viel Wiederstand bringen

durch die Bauform der Schnauze allerdings mMn möglich, dass ein Schaf genau
unter die Schnauze gedrückt wird anstatt links oder rechts "weggeschubst" zu
werden
 
Bewegungsenergie steigt im Quadrat zur Geschwindigkeit, das heißt: Bei doppelter Geschwindigkeit ist die Energie bei einer Kollision viermal so groß. (zitat aus SpiegelOnline)

...pass bloss auf, "physik" ist hierzulande nicht mehr wirklich "angesagt" :D
 
der Wiederstand eines Schafes wird aber auch nicht riesig groß sein vorallem die
"Verbindung" des Schafes mit dem Boden wird nicht viel Wiederstand bringen

durch die Bauform der Schnauze allerdings mMn möglich, dass ein Schaf genau
unter die Schnauze gedrückt wird anstatt links oder rechts "weggeschubst" zu
werden

....das hat nichts mit "abheben" zutun, sondern mit der trägheit des ganzen zug, der aus beweglichen gliedern besteht.

...die einzelnen wagons wollen ausweichen, wenn das erste glied gebremst wird.

...daher hat ein zug an allen achsen bremsen, damit DAS nicht passiert.
 
Eigentlich hat Ohrwurm bereits alles geschrieben:

a) Der Schäfer HAT Maßnahmen getroffen, die nach juristischer Meinung ausreichend zur Wahrung der Sorgfaltspflicht sind. => Umzäunung + topologische Grenze des Reviers (= Bach, den nach üblicher wissenschaftlicher Meinung Schafe OHNE Gefahr von außen nicht überschreiten)

b) Die Bahn als Betreiber hat für die Sicherung ihrer Betriebsanlagen zu sorgen, ohne wenn und aber. Sollte tatsächlich vom Gegenzug eine Meldung bzgl. der Schafe innerhalb einer Zeitspanne gekommen sein, die eine Reaktion des Unglückszugs ermöglicht hätte, aber in der Zentrale als minder wichtig eingestuft oder verpennt wurde, dann ist aus meiner Sicht der Schäfer erst recht aus der Verantwortung.
 
b) Die Bahn als Betreiber hat für die Sicherung ihrer Betriebsanlagen zu sorgen, ohne wenn und aber. Sollte tatsächlich vom Gegenzug eine Meldung bzgl. der Schafe innerhalb einer Zeitspanne gekommen sein, die eine Reaktion des Unglückszugs ermöglicht hätte, aber in der Zentrale als minder wichtig eingestuft oder verpennt wurde, dann ist aus meiner Sicht der Schäfer erst recht aus der Verantwortung.

Das hat aus meiner Sicht nur wenig miteinander zu tun.

Wenn die Bahn nicht die alleinige Verantwortung hat, dann wird sie den
Schäfer verklagen.
Es sieht aber so aus, als wenn fremde freilaufende Hunde das ausgelöst
haben, damit müsste sich die Bahn gegen den Hundehalter richten, da der
Schäfer damit nicht eindeutig schuld ist.

Bleiben immer noch die toten Schafe. Ansonsten ja nur ein paar Verletzungen und "Blechschaden".
 
Das hat aus meiner Sicht nur wenig miteinander zu tun.

Wenn die Bahn nicht die alleinige Verantwortung hat, dann wird sie den
Schäfer verklagen.
Es sieht aber so aus, als wenn fremde freilaufende Hunde das ausgelöst
haben, damit müsste sich die Bahn gegen den Hundehalter richten, da der
Schäfer damit nicht eindeutig schuld ist.

Bleiben immer noch die toten Schafe. Ansonsten ja nur ein paar Verletzungen und "Blechschaden".

Das hat sehr wohl miteinander zu tun:

1. Hat die Bahn als Betreiber rechtzeitig von einer Betriebsstörung gewusst?

[ ] Ja => Dann ist die Bahn alleinig haftbar, da der Unfall vermeidbar war. Die Bahn könnte dann allenfalls Regressforderungen hinsichtlich Verdienstausfall wg. Verzögerung/Störung des Bahnverkehrs stellen
[ ] Nein => Punkt 2

2. Hat der Schäfer seine Sorgfaltspflicht verletzt

[ ] Ja, da er zu 24h/7 Tage jederzeit seine gesamte Herde überwachen muss
[ ] Nein, da technische Maßnahmen und topologische Gegebenheiten seines Reviers nach juristischer Meinung ausreichend zur Wahrung seiner Sorgfaltspflicht sind.
 
Also wenn ich im Auto ein Kind umfahre bin doch auch ich schuld, weil ich nicht aufgepasst habe. Sollte nicht normalerweise der Lokführer auch die Augen aufhalten? Wenn nicht, dann bräuchten wir die doch beim heutigen Stand der Technik auch gar nicht mehr...
 
Also wenn ich im Auto ein Kind umfahre bin doch auch ich schuld, weil ich nicht aufgepasst habe. Sollte nicht normalerweise der Lokführer auch die Augen aufhalten? Wenn nicht, dann bräuchten wir die doch beim heutigen Stand der Technik auch gar nicht mehr...

Augen aufhalten bei einem Bremsweg von ca. 1000 m für einen ICE mit Tempo 200?
 
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