Alltag Sandsack-Thread Teil 5

Mache ich dann, wenn es so weit ist. Ich beobachte das jetzt erst mal. Aber dann weiß ich direkt wo ich ansetzen muss. Danke dir.
 
Du meinst ernsthaft mir wäre die Bedienung ausgerechnet von Wikipedia unbekannt geblieben? Wow..
Das ist natürlich ne schlechte Unterhaltungsbasis, Danke Effendi wollmac, was würde ich nur ohne Dich machen..?

Komm mal runter, Eric... Wolle hat lediglich einen Artikel verlinkt, dem man die durchaus beachtliche Lebensleistung der Frau Nguyen-Kim verfolgen kann. Wat gehste denn jetzt so steil?
 
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Lediglich....? das las ich aber anders..

Wer einen Beitrag zitiert und als "blablabla" zusammenfassen tituliert, äusserts sich doch schonmal klar abwertend bis geringschätzend, ums höflich auszudrücken.
Klar, dann noch Neid als Motiv unterstellen und als sogenannte Hilfestellung den Wiki-link zur Person als ob man nicht bis 3 zählen könne ?

Tut mir leid, da brauch man noch nichtmal zwischen den Zeilen lesen. Dafür gibts von mir leider keine Blumen...allerhöchstens Veilchen.
 
Lediglich....? das las ich aber anders..

Wer einen Beitrag zitiert und als "blablabla" zusammenfassen tituliert, äusserts sich doch schonmal klar abwertend bis geringschätzend, ums höflich auszudrücken.
Klar, dann noch Neid als Motiv unterstellen und als sogenannte Hilfestellung den Wiki-link zur Person als ob man nicht bis 3 zählen könne ?

Tut mir leid, da brauch man noch nichtmal zwischen den Zeilen lesen. Dafür gibts von mir leider keine Blumen...allerhöchstens Veilchen.
LOL
 
Post vom FA sollte man immer genau überprüfen. Für das vergangene Jahr möchte das FA mehr Umsatzsteuer (vereinnahmte Mwst.) von mir als ich eingenommen habe. :kopfkratz: Geht das jetzt nach dem Motto, probieren geht über studieren, wir brauchen wieder mehr Einnahmen? :crack:
 
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Telefonat mit dem FA, in dem ich 4 x ! weiterverbunden wurde: der höhere Betrag muss erst einmal bezahlt werden, dann soll ich Einspruch erheben und die von mir geleistete Vorsteuer mit Belegen nachweisen, dann schauen sie mal ... Die Vorsteuer haben sie dieses Mal auch nicht abgezogen, was dann noch oben drauf kommt. :koch:
 
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Das nenne ich mal bürgernah.

Auf jeden Fall Widerspruch einlegen.
 
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Mache ich. :jaja: Ich habe Beweise! :suspect:
 
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So etwas macht mich ja sauer. Die werde sich schon etwas dabei gedacht haben. Zahl erst mal!

:D
 
@Marie Huana
mal diese Infos – nur mal so:

Jährliche Umsatzsteuer-Vorauszahlungen
Unternehmer und Freiberufler, die jährlich nicht mehr als 1.000 Euro Umsatzsteuer (Vorsteuer-Überschuss) ans Finanzamt überweisen, müssen nur die jährliche Umsatzsteuererklärung abgeben und die sich daraus ergebende Umsatzsteuer an das Finanzamt überweisen.

Quartalsweise Vorauszahlungen
Liegt die Jahresumsatzsteuer (Vorsteuer-Überschuss) über 1.000 Euro, aber unter 7.500 Euro, müssen sie alle drei Monate (Quartal) eine Voranmeldung abgeben und die sich daraus ergebende Umsatzsteuer an das Finanzamt überweisen.

Monatliche Vorauszahlungen
Unternehmer und Freiberufler, die jährlich mehr als 7.500 Euro Umsatzsteuer (Vorsteuer-Überschuss) ans Finanzamt überweisen, müssen jeden Monat USt-Voranmeldungen abgeben und monatliche Vorauszahlungen abführen.

Besonderheit für Existenzgründer: Im Jahr der Unternehmensgründung und im darauf folgenden Kalenderjahr muss der Unternehmer die USt-Voranmeldung monatlich abgeben.
 
Au weiah, das FA ist unschuldig eurer Ehren :faint: Ich habe mich zu meinen Ungunsten vertippt *kack*. Konnte beim Elster Vogel alles wieder aufrufen, verfolgen und habe meine berichtigte Umsatzsteuer (Jahresmeldung) nochmal abgeschickt. Hoffentlich hilft das. :shame:
:hamma:
 
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Sieht gut aus.

Umsatzsteuererklärungen sind Steueranmeldungen (Eigenerklärungen), die grundsätzlich (§ 168 AO) unter dem Vorbehalt der Nachprüfung (§ 164 AO) stehen, es sei denn, hierzu ist ein Steuerbescheid ergangen. Ist dies ausnahmsweise der Fall, ist im Einzelfall zu prüfen, ob dieser Bescheid Bestandskraft erlangt hat.

Im Normalfall ergeht kein Steuerbescheid und die Umsatzsteuer wird in der Höhe erhoben, wie sie vom Erklärenden angemeldet wurde.

Die Einreichung einer berichtigten Steuererklärung (Jahresumsatzsteuererklärung) ist damit möglich, soweit noch nicht die Festsetzungsverjährung gem. § 169 AO eingetreten ist.
 
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Du gönnst dir Steuern?:iconfused:
 
Ich posaune es sogar frei heraus – das gehört tatsächlich zu den wenigen Dingen, die ich mir gönne.
Du überlässt also einem Fachmann das Steuer für deine Steuer. Kann ich gut verstehen. :augen:
 
Du überlässt also einem Fachmann das Steuer für deine Steuer. Kann ich gut verstehen. :augen:
a da ghet auch (einiges) schief, mein Steuerberater hatte mal bei der Erstellung der Bilanz vergessen, Gewerbesteuer anzumelden, war zum Schluss dann ein "teures" Vergnügen
 
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Ist ab einem gewissen Umfang unbedingt empfehlenswert. :jaja:
 
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