Gesellschaft Sandsack-Thread Teil 4

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Echt üble Situation.
Vielleicht mal ein, zwei Tage vergehen lassen und dann einen Brief an die oberste Leitung schreiben, daß dieser ungerechte Vorfall Dich so traumatisiert hat, daß Du leider in diesem Geschäft nicht mehr einkaufen kannst und dann die Frage, ob so etwas denn im Sinn der Geschäftsleitung sei.
Da kommt mit Sicherheit eine interessante Antwort und womöglich wirklich ein freiwilliger Gutschein/Schadensersatz.
 
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Echt üble Situation.
Vielleicht mal ein, zwei Tage vergehen lassen und dann einen Brief an die oberste Leitung schreiben, daß dieser ungerechte Vorfall Dich so traumatisiert hat, daß Du leider in diesem Geschäft nicht mehr einkaufen kannst und dann die Frage, ob so etwas denn im Sinn der Geschäftsleitung sei.
Da kommt mit Sicherheit eine interessante Antwort und womöglich wirklich ein freiwilliger Gutschein/Schadensersatz.
Das ist eine gute Idee! :)
 
bitte nichts mit "traumatisiert" "opfer" etc.
einfach klipp und klar ansagen, dass der sheriff die rechtslage beachten muss.
 
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einfach klipp und klar ansagen, dass der sheriff die rechtslage beachten muss
Hast Du den Gesetzestext zur Hand? Mit Absatz und Paragraphen?
Ansonsten hat sie nämlich schlechte Karten bei der Konfrontation.
 
Ich werde mich nächste Woche erst einmal bei den Cops um die Ecke erkundigen wie die Sachlage tatsächlich ist.
 
Boah ich wünschte ich hätt so viel Freizeit :)
 
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AZ: VIII ZR 106/93

"Zu Unrecht an den Pranger gestellt! Bei den Verbraucherzentralen häufen sich die Beschwerden. Vor allem Kaufhausdetektive überschreiten oft ihre Grenzen. Und diese hat der BGH bereits in einem Urteil vom 03. November 1993 (AZ: VIII ZR 106/93) deutlich umrissen. Danach haben weder die Angestellte noch die Hausdetektive das Recht, die Taschen ihrer Kunden gegen deren Willen zu durchsuchen. Nur wenn ein konkreter Verdacht besteht, z.B. weil eine nicht bezahlte Weinflasche aus der Einkaufstüte herausschaut oder die Tat beobachtet wurde, muss die Tasche geöffnet werden. Allerdings darf die Durchsuchung ohne Zustimmung des Kunden nur von der Polizei vorgenommen werden! Keinesfalls darf ein Kunde, der eine Durchsuchung ablehnt, mit Gewalt dazu gezwungen werden. Der Detektiv darf den Dieb nur dann festhalten, wenn er mit eigenen Augen beobachtet hat, dass dieser gestohlen hat. Das nennt sich dann Zeugenbeweis. In allen anderen Fällen begeht er Freiheitsberaubung! Verbraucherschützer raten bei diesem Sachverhalt zur StrafAnzeige. Außerdem besteht die Möglichkeit eine Zivilklage einzureichen. So verurteilte das Amtsgericht in Osnabrück (AZ: 40 C 26/88) einen Detektiv, der eine unschuldige Kundin unter dem Verdacht des Diebstahl eine Stunde festgehalten hatte, zu 125 Euro Schmerzensgeld."
 
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Boah ich wünschte ich hätt so viel Freizeit :)

Polemik. Komm mal in die Situation.

Ich bin ein Mann, ich würde da mit Gewalt antworten, wenn ich unschuldig angegangen werde und hinterher trotzdem Recht bekommen. Ist sicher keine Alternative für Marie, daher gibt es auch noch Gesetze.
 
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War ich schon oft genug. Ich hab halt nicht son Fass aufgemacht ;) Wenn ich nen guten Tag hab dann lass ich den halt in meine Tasche schauen (wenn er mich freundlich drum fragt) und wenn sich einer im Ton vergreift dann hab ich ihn halt drauf hingewiesen dass er gerne die Polizei dazu holen kann.
 
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Was heisst Fass aufmachen. Ein Detektiv sollte sich schon sicher sein, wenn er sich aufs Glatteis bewegt.
 
Mit Gewalt antworten? :D Alles klar ...

Ich bin eigentlich ein Freund von „Wer in den Sandsack hauen will, soll machen“ - aber das hier klingt ja schon fast nach seelischer Vergewaltigung durch einen MANN weil man in ne Tasche schauen wollte ...

Vielleicht bin ich die letzten Wochen auch über zu viel Feminazi Storys gestolpert dass mir das jetzt leicht übertrieben vorkommt :noplan: Also ... beachtet mich einfach nicht. Schön weiter Sandsäcken :)
 
Lässt du dich von jedem hergelaufenen anpaddern und beschuldigen? Also ich nicht.
Nö. Aber ich bin noch in der Lage nen dahergelaufenen Penner von nem angestellten Detektiven des Ladens zu unterscheiden :D

Und: wenn man drauf keine Lust hat - dann kann man das ja auch verweigern.
 
War ich schon oft genug. Ich hab halt nicht son Fass aufgemacht ;) Wenn ich nen guten Tag hab dann lass ich den halt in meine Tasche schauen (wenn er mich freundlich drum fragt) und wenn sich einer im Ton vergreift dann hab ich ihn halt drauf hingewiesen dass er gerne die Polizei dazu holen kann.
Bin von der Sorte Mensch der freiwillig die Tasche ohne Aufforderung aus dem Wagen hebt ... Der Vorgang heute hatte Krimi Qualität. Aber was ich auch hier wieder merke: das Opfer ist der Depp! Tschöö!
 
Aber ich bin noch in der Lage nen dahergelaufenen Penner von nem angestellten Detektiven des Ladens zu unterscheiden :D

Aber ein Detektiv ist vor dem Gesetz doch nichts anderes. Der hat keine besonderen Rechte, ICH könnte sogar einen Ladendieb festhalten, wenn ich ihn direkt beobachtet habe. Und wenn ich in der Situation nichts getan habe, dann setze ich mich zur wehr, mit allen Mitteln die mir zur Verfügung stehen, denn es ist meine Ehre, mein Ruf und mein Rechtsempfinden, was auf dem Spiel steht. Und wenn sich Marie auf gewisse weise "vergewaltigt" (OK überspitzt) oder zumindest ungerecht angegangen fühlt, finde ich es vollkommen OK, wenn sie das aufarbeiten will.
 
Ich geh' am Montag in den Laden, reiß Tüten auf und fress' den Inhalt. Des weiteren bediene ich mich am Champagner. Mal sehen was passiert! :augen:
 
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