Rückgaberecht

Xallo

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moins,

weiss nicht wo ich das hier posten sollte, weils eigenlich Apple allgemein betrifft.

ich hatte mir damals um den Oktober rum (back to school) ein MacBook gekauft. Dazu gabs noch einen Ram-Riegel von dsp.

Bei diesem war ne Taste defekt und der Audio-Ausgang spinnte (angeblich hatte mein dsp-Memory den Ausgang geschrotet, sah für mich aber mehr wie ein mechanischer Fehler aus)

also das Ding kurz vor Weihnachten hingebracht (brauchte das Teil immer) und nach drei Wochen bekamm ich es wieder - mit falscher Tastatur.
Das war mir erst mal egal und als ich dann wieder zu Hause war, machte mich MacOsX wieder auf die Firmware Updates aufmerksam (hatte ja ein neues Mainboard).
Runtergeladen - Installiert - Seit dem: "Keine Airport Hardware gefunden"

Seit 2 Wochen warte ich nun darauf, dass die deutsche Tastatur eintrifft, um bei der Gelegenheit das Problem mit dem WLAN zu beseitigen. Und seit Gestern (weiss der Geier warum) funzt das Ethernet auch nit mehr :sick: :sick: :sick: :sick:

Kann ich das Teil einfach komentarlos irgendwo abgeben (habs bei unimall gekauft) und mir dann ein neues kaufen???
so langsam reichts mir!!!

gruss xallo
 
Xallo schrieb:
.... Dazu gabs noch einen Ram-Riegel von dsp.
Bei diesem war ne Taste defekt ...
Mist, wenn beim RAM 'ne Taste kaputt ist. ;)

Die Forensuche hätte Dir bestimmt geholfen, denn das Thema Umtausch, Reparatur und Rückgabe ist hier häufiger mal präsent.

Du musst unterscheiden zwischen Garantie (=freiwille Leistung von Apple) und Gewährleistung (= gesetzlich geregelte Pflicht des Händlers).

Bei der Gewährleistung gilt folgendes:
in D:
BGB §437
Rechte des Käufers bei Mängeln.

BGB §439
Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.

Aber: Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung ... ... verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist.

BGB § 440
... Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, ...

D.h. Du musst dem Händler 2 mal die Gelegenheit zur Reparatur geben. Funktioniert das Gerät dann immer noch nicht, kannst Du Dein Geld zurück verlangen, oder ein neues Gerät.
Ein freundlicher Hinweis auf das BGB motiviert den Händler ganz sicher, Dir das Geld zurückzuerstatten.
 
muss die reperatur von der taste zb 2 mal scheitern oder können das unterschiedliche fehler sein?
 
Xallo schrieb:
muss die reperatur von der taste zb 2 mal scheitern oder können das unterschiedliche fehler sein?

Soweit ich weiss muss es sich 2x um den gleichen Fehler handeln.

Gruß,
Ace
 
Nein, da sagt das Gesetz nichts drüber aus.

Ich gehe daher davon aus, daß die Fehlerursache beliebig sein kann. Was für einen Sinn hätte denn dann eine solche Regelung?

Es wäre also zumutbar, ein Gerät 25 mal zur Reparatur zu schleppen, nur weil das 25igste mal irgendwas anderes kaputt ist?
Aber es ist nur zweimal zumutbar, wegen des selben Mangels zum Händler zu laufen?

Das Resultat ist doch unabhängig vom Fehler das selbe: Das Gerät funktioniert nicht. Warum das so ist, kann doch dem Kunden völlig egal sein.

Aber kompetente Auskunft erteilt in diesen Fällen die Verbraucherzentrale.
 
Das Gesetz spricht nun mal von einem Mangel. Ein Mangel ist eine defekte Tastatur. Ist die nach dem 2. mal reparieren endlich voll funktionstüchtig und 4 Wochen später geht das WLAN kaputt handelt es sich imho um einen neuen Mangel. Der Käufer müsste somit (alles imho) erneut das Recht haben den Mangel zu beheben.

So wurde es, wenn ich mich richtig erinnere, zumindest in meiner Rechtsvorlesung dargestellt.

Aber Verbraucherschutz oder Anwalt ist sicher die sicherste Quelle um das 100% rauszufinden.

Gruß,
Ace
 
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