Rückerstattung im Ausland bezahlter Vorsteuer - wer machts?

Heat Vision

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Ich habe soeben hier darüber gelesen. Vor dem Hintergrund, daß ich mich demnächst ausschließlich beruflich ne Weile in Italien aufhalte und dort 20% MWSt angesagt sind, hätte das natürlich einen gewissen Charme.

Hat jemand von Euch das schonmal gemacht?
 
In Kanada haben wir mal davon gebrauch gemacht.Einfach alle Quittungen aufheben,Formular ausfüllen fertig.Ging bei den Kanadischen Behörden ganz einfach und das Geld wurde nach ca.3 Wochen auf unser Konto überwiesen.
 
Welche Rechnungen habt Ihr denn eingereicht? Komplett alle? Ich frage mich, inwieweit es erheblich ist, ob z.B. ein deutsches Finanzamt die Rechnungen auch als Betriebsausgaben anerkennen würde. Beispielsweise Verpflegungskosten - ich bin als Berater dort vor Ort und muß natürlich auch was essen. Soweit ich das überblicke, kann ich in D lediglich die "Verpflegungsmehraufwendungen" absetzen. Krieg ich dann trotzdem von den Italienern die MWSt. zurück?
 
Man sollte bei der Aktion bedenken dass man, wenn man sich die MWST aus dem Ausland erstatten läßt, natürlich bei der Einfuhr die deutsche Umsatz-Steuer bezahlen muss.
In wie weit es da "Amtshilfe-Abkommen" gibt, weiss ich nicht.
 
Naja das betrifft ja primär Übernachtungs-, Restaurant- und Tankrechnungen, das meiste davon dürfte beim Grenzübertritt bereits das Reich des Besteuerbaren verlassen haben :suspect:
 
Wir haben nur Rechnungen für Gebrauchsgegenstäne/Klamotten/Bücher/CDs/DVDs angegeben.
 
falkgottschalk schrieb:
Man sollte bei der Aktion bedenken dass man, wenn man sich die MWST aus dem Ausland erstatten läßt, natürlich bei der Einfuhr die deutsche Umsatz-Steuer bezahlen muss.
In wie weit es da "Amtshilfe-Abkommen" gibt, weiss ich nicht.

Wenn man vorsteuerabzugsberechtigt ist, braucht man das allerdings nicht. Fiel mir eben ein.
 
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