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Gibbs
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Hallo,
meine Freundin hat über eine Internetauktion etwas verkauft. Zahlungsart war Vorkasse. Angeblich soll das technische Gerät nun nicht beim K funktionieren. Danach hat sie eine Rücknahme angeboten.
Offenbar kam der Käufer nun auf die Idee, den Artikel per Nachname an Sie zu senden. Das Paket lag nun sieben Tage bei der Post da wir es nicht abgeholt haben. Desweiterem kündigte der Käufer die Rücksendung nicht an.
Ich bin nun auf der Suche, nach einer Rechtsgrundlage, wie solch eine Rückgabe korrekt abgewickelt werden muß.
Man stelle sich mal vor, ich kaufe was bei apple und sende das den per Nachname zurück, damit ich sicher gehen kann, ab mein Geld zu kommen.
Danke Euch
meine Freundin hat über eine Internetauktion etwas verkauft. Zahlungsart war Vorkasse. Angeblich soll das technische Gerät nun nicht beim K funktionieren. Danach hat sie eine Rücknahme angeboten.
Offenbar kam der Käufer nun auf die Idee, den Artikel per Nachname an Sie zu senden. Das Paket lag nun sieben Tage bei der Post da wir es nicht abgeholt haben. Desweiterem kündigte der Käufer die Rücksendung nicht an.
Ich bin nun auf der Suche, nach einer Rechtsgrundlage, wie solch eine Rückgabe korrekt abgewickelt werden muß.
Man stelle sich mal vor, ich kaufe was bei apple und sende das den per Nachname zurück, damit ich sicher gehen kann, ab mein Geld zu kommen.
Danke Euch
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