Riester-Rente nicht für Selbständige?

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Chronus

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Hallo zusammen.

Ich hab neulich aufgeschnappt, dass man als Selbständiger
keinen Riester-Renten-Vertrag-Dingbums abschließen kann.

Ist das korrekt....?
 
Hallo Chronus,

kommt darauf an, in welcher Form du selbstständig bist.

Bist du kreativer Freiberufler und bei der Künstlersozialkasse versichert? Bei diesem Sonderstatus gehts!

Bist du das nicht, hast du die Möglichkeit, einen Rürup-Renten-Vertrag abzuschliessen - das ist das Pendant zur Riester-Rente für Selbstständige.
Einfach mal googlen, da wirst du alles erfahren! :)
 
Chronus schrieb:
Hallo zusammen.

Ich hab neulich aufgeschnappt, dass man als Selbständiger
keinen Riester-Renten-Vertrag-Dingbums abschließen kann.

Ist das korrekt....?

Riesterrenten können nur Personen abschliessen, die Sozialabgaben zahlen, also Angestellte und Mitglieder der Künstlersozialkasse. Unfairer Weise dürfen auch Beamte und Richter einen Riestervertrag abschliessen, weil der Staat seinen Dienern einen extra Bonus verschaft hat :(

Alternative besteht für Selbständige die Möglichkeit, eine sog. Basisrente abzuschliessen, auch Rüruprente genannt. Die Förderung ist nicht ganz so hoch, dafür können jedoch
+ ebenfalls Beiträge für die Berufsunfähigkeit abgesetzt werden
+ bis zu 20.000 Euro p.a. eingezahlt werden
+ Die Geldanlage ist freier, daher sind bessere Renditen möglich.
Diese Vorteile gleichen den steuerlichen Nachteil mehr als aus.

Nachteile gegenüber Riester
- Vererbbarkeit ist stärker eingeschrnkt
- keine Barentnhamen möglich, sondern nur eine Rente
 
genauso schaut´s aus!
Rürup lohnt sich dann aber sehr, wenn man nirgendwo in die Sozialkassen einzahlt! Habe das für mich mal durchgerechnet:
Bei gleichen Einzahlungen bekommt man am Schluss garantiert ca. 2-4 mal mehr raus, je nach Anlageart. Wichtig ist auch, dass man damit seine Steuerlast runterschrauben kann, später muss man allerdings dann die Rente versteuern (wird aber für die gesetzliche R. gerade auch eingeführt...), also eigentlich kein Nachteil.
Grundsatz hier natürlich auch: Je früher du anfängst, desto grösser die Rendite:)
Gruss aus Köln, s.
 
Hallo Meeresgrund,
nach welchem Einkommen richtet sich der Beitrag?
Dem an die KSK gemeldeten Gewinn?
Danke
 
Nachteil auch noch: das es sehr schwer ist die Rente zu uebertragen
 
Hunda1b2c3 schrieb:
Hallo Meeresgrund,
nach welchem Einkommen richtet sich der Beitrag?
Dem an die KSK gemeldeten Gewinn?
Danke

Ich denke Du meinst Riester:

Die Riesterförderung setzt sich aus zwei Komponenten zusammen
a) eine Zuzahlung
b) eine Steuerersparnis

Einfaches Prinzip: Ist die Zuzahlung höher als die Steuerersparnis gibt es die Zuzahlung, ist die Steuerersparnis höher, gibt es sie Steuererparnis. Die Umsetzung dieses Prinzips ist allerdings etwas kompliziert.

Wenn du also wenig verdienst und die Zuzahlung bekommst, mußt du einen Mindestbeitrag zahlen, damit du die volle Zuzahlung erhälst. Zahlst du weniger als diesen Mindestbeitrag, gibt es die Förderung nur anteilig. Der Mindestbeitrag ist abhängig von deiner Einkommenshöhe. Am besten läßt du dir diesen Beitrag von deinem (hoffentlich) kompetenten Versicherungsvertreter ausrechnen.
 
Achtung:
Die Rürup-(Basis)rente ist für Selbstständige NICHT absetzbar, da die Günstiger-Besteuerung gilt. Aufgrund dieser wird der für alle Vorsorgeversicherungen gültige Höchstbetrag von 5.069€ im Jahr angewandt, und die Rürup-Rente kann NICHT zusätzlich abgesetzt werden. Trotzdem muss sie später voll versteuert werden.

So jedenfalls verstehe ich eine Untersuchung, die hier http://www.rueruprenten.de/vorsicht/vorsicht.html in einem PDF zu finden ist. Recht kurz und prägnant und sehr lesenswert!

Das Fazit der Untersuchung: "Somit ist die Rürup-Rente aufgrund der Doppelbesteuerung für Selbstständige in den allermeisten Fällen wirtschaftlicher Unsinn!"

Korrigiert mich bitte wenn ich falsch liege.

Übrigens soll sich Rürup selber darüber beschwert haben und volle (zusätzliche) Absetzbarkeit verlangt haben, was aber nicht gemacht wurde.
 
ich hab über das thema meine facharbeit verfasst und ich finde auch das die rüruprente dich viel zu stark einschränkt und dafür viel zu wenig ertrag bringt.
ich finde mit einem normalen banksparplan fährt man in jedem fall besser, ist flexibler und hat am ende mehr und vor allem sofort verfügbar.
 
christoph284 schrieb:
ich hab über das thema meine facharbeit verfasst und ich finde auch das die rüruprente dich viel zu stark einschränkt und dafür viel zu wenig ertrag bringt.
ich finde mit einem normalen banksparplan fährt man in jedem fall besser, ist flexibler und hat am ende mehr und vor allem sofort verfügbar.

Interessant ist doch nur, ob ich die Beiträge absetzen kann um Steuern zu sparen, oder nicht. Im Alter zahle ich nicht viele Steuern, da meine bisherigen Versicherungen vor dem 1.1.2005 abgeschlossen worden sind und ergo die Erträge nicht versteuert werden müssen.
Rürup käme mir wie gerufen, wenn ich als Selbstständiger die Beiträge absetzen könnte!
 
mex schrieb:
... Im Alter zahle ich nicht viele Steuern, da meine bisherigen Versicherungen vor dem 1.1.2005 abgeschlossen worden sind und ergo die Erträge nicht versteuert werden müssen....

Meines Wissens nach verhält es sich so:

Seit 2005 unterliegen gesetzliche Renten zu 50% der Besteuerung. Dies gilt sowohl für laufende als auch für erstmals gezahlte Renten. Pro Jahr wird dieser Satz um jeweils 2% auf insgesamt 80% im Jahre 2020 angehoben. In weiteren Jahresschritten von je 1% steigert sich der zu versteuernde Anteil der Rente schließlich auf 100% im Jahr 2040. Da ist es, so glaube ich, irrelevant, wann Du sie abgeschlossen hast. Lasse mich aber auch gerne eines Besseren belehren... :confused:

Steuervorteil bei Rürup / Basis: Heute Steuern sparen durch Absetzbarkeit der Beiträge, allerdings später bei Rentenauszahlung volle Besteuerung (100%).

Riester-Rente: Staatlich bezuschusst in der Ansparphase und später Kapitalisierbar, dadurch wird bei einer Auszahlung als monatliche Rente lediglich der Ertragsanteil besteuert (den Reste haste ja schon versteuert), während bei einer Kapitalisierung eine Besteuerung nach dem Halbeinkünftegesetz erfolgt.

So viel kann ich beitragen... :kopfkratz:


Schönen Tag für alle,
africola
 
africola schrieb:
Meines Wissens nach verhält es sich so:

Seit 2005 unterliegen gesetzliche Renten zu 50% der Besteuerung. Dies gilt sowohl für laufende als auch für erstmals gezahlte Renten. [...] Da ist es, so glaube ich, irrelevant, wann Du sie abgeschlossen hast. Lasse mich aber auch gerne eines Besseren belehren... :confused:

Mex hat aber private Versicherungen abgeschlossen. Deren Auszahlungen werden nicht besteuert, wenn sie vor dem 1.1.2005 abgeschlossen wurden. Oder jetzt doch?

Den Sparerfreibetrag haben sie ja jetzt auch gekürzt. Wie soll man da noch rational planen wenn sich immer alles ändert? :motz:
 
Charles_Garage schrieb:
Mex hat aber private Versicherungen abgeschlossen. Deren Auszahlungen werden nicht besteuert, wenn sie vor dem 1.1.2005 abgeschlossen wurden.
So ist auch mein Informationsstand. Das wäre Doppelbesteuerung, da ich die Beiträge von meinem Netto bezahle.
Charles_Garage schrieb:
Glaube ich nicht, Vertragsschutz gilt mW immer noch.

Für Verträge, die NACH dem 1.1.2005 abgeschlossen wurden, gilt das was Africola getrunken hat.
 
africola schrieb:
Steuervorteil bei Rürup / Basis: Heute Steuern sparen durch Absetzbarkeit der Beiträge, allerdings später bei Rentenauszahlung volle Besteuerung (100%).
Das stimmt eben anscheinend für Selbstständige nicht. Keine Absetzbarkeit der Beiträge, und dennoch volle Versteuerung der Erträge - siehe den Link, den ich weiter oben gepostet habe.
 
mex schrieb:
Das stimmt eben anscheinend für Selbstständige nicht. Keine Absetzbarkeit der Beiträge, und dennoch volle Versteuerung der Erträge - siehe den Link, den ich weiter oben gepostet habe.

Diese Aussagen sind falsch.

- Früher gab es einen Teil der Beiträge zur Rüruprente, die nicht absetzbar waren, das wurde in 2006 rüclwirkend zum 1.1. geändert. Seit dem sind die Beitrage ab dem 1. Euro ansetzbar, in 2007 zu 64%, 2008 66% usw.

- Es gibt eine Steuerpflicht im Alter. Diese betrug 2005 bei Start einer Rente 50%, 2006 52 % usw. bis 2020 zu 80% und danach in 1% Schritten.

- Zusätzlich ist bei der steuerlichen Betrachtung die Progression zu betrachten. Die Beträge senken immer das Enkommen ab, und haben somit eine maximale steuerliche Entlastung zur Folge, während in der Rentenphase mit einem günstigeren Durchschnittssteuersatz zu rechnen ist.

Es liegt also bei Rüruprenten keine Doppelbesteuerung vor, sondern eine 1 und ein bischen Besteuerung.

Dagegen der Banksparplan: Es wird aus dem Netto gespart (1. Besteuerung) und die Erträge sind hinterher erneut steuerpflichtig (2. Besteuerung). Bei Banksparplänen liegt also eine Doppelbesteuerung vor.

Ein weitere Vorteil von Rürup ist die Sicherheit vor dem Zugriff Dritter. Wenn also der Selbständige zwischenzeitlich Pleite geht und zum Sozialamt muss, sind seine Ersparnisse im Banksparplan weg, in der Rüruprente dagegen nicht!

Was ist nun richtig?

Anlagehorizont:
- Kurzfristig (bis 3 Jahre Anlagehorizont) Tagesgeld

- Mittelfrisit (4 bis 10 Jahre) Anleihen, Rentefonds, Immobilienfonds geringe Beimischung von Aktienfonds möglich

- Langfristig: Für Entschuldung von Immobilien, Investitionen etc. Aktiensparplan mit Beimischung von Rohstofffonds, Private Equitty, REITS

- Für die regelmäßige Rente einzahlen in eine Rüruprente

Dazu gehört eine Absicherung gegen Berufsunfähigkeit, sowie bei Famile, Kinder gegen Todesfall.
 
Cool! Die Nachricht des Tages!
Danke, Meeresgrund
 
Als den Hauptvorteil der Rürup-Rente empfinde ich, dass man einen geringen Betrag regelmäßig ansparen kann, und bis zu 3x im Jahr Beträge nachschiessen kann.

Wenn das Geschäft nicht gut läuft, ist einem die regelmäßige Zahlung keine Last, und wenn man am Ende des Jahres feststellt, dass Geld über ist oder die Steuer gesenkt werden muss, überweist man eine größere Summe.

Stimmts, Meeresgrund?

:schnuller
 
mex schrieb:
Als den Hauptvorteil der Rürup-Rente empfinde ich, dass man einen geringen Betrag regelmäßig ansparen kann, und bis zu 3x im Jahr Beträge nachschiessen kann.

Wenn das Geschäft nicht gut läuft, ist einem die regelmäßige Zahlung keine Last, und wenn man am Ende des Jahres feststellt, dass Geld über ist oder die Steuer gesenkt werden muss, überweist man eine größere Summe.

Stimmts, Meeresgrund?

:schnuller

Das hören die Versicherungskakerlaken zwar nicht so gerne, aber als Selbständiger ist das eine ratsame Strategie. Grund: Zillmerung der Verträge.

Zimmerung bedeutet, dass die monatlichen Beiträge über die vereinbarte Laufzeit hochgerechnet werden und auf der Basis aller potentiell zu zahlenden Beiträge, die Abschlusskosten kalkuliert werden.

Das ist super, wenn man durchhält, weil es die Kosten senkt, aber wenn man zwischendurch aussetzt, weil es einen Liquiditätsengpass gibt, hat man bereits die Kosten für die nicht bezahlten Raten abgeführt. Die Folge: Die Kosten für die tatsächlich gezahlten Beiträge sind höher.

Lösung: Schnullers Ansatz.
 
Ich bin auch Selbstständig, aber in der KSK. Wäre dann die Rüruprente oder die Riesterrente besser geeignet? Weiß das Einer ?

Und wo schließt man eine von beiden ab? Haben keinen Versicherungsfuzi. Geht das auch in der Bank?

Danke+Gruß
 
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