mex schrieb:
Das stimmt eben anscheinend für Selbstständige nicht. Keine Absetzbarkeit der Beiträge, und dennoch volle Versteuerung der Erträge - siehe den Link, den ich weiter oben gepostet habe.
Diese Aussagen sind falsch.
- Früher gab es einen Teil der Beiträge zur Rüruprente, die nicht absetzbar waren, das wurde in 2006 rüclwirkend zum 1.1. geändert. Seit dem sind die Beitrage ab dem 1. Euro ansetzbar, in 2007 zu 64%, 2008 66% usw.
- Es gibt eine Steuerpflicht im Alter. Diese betrug 2005 bei Start einer Rente 50%, 2006 52 % usw. bis 2020 zu 80% und danach in 1% Schritten.
- Zusätzlich ist bei der steuerlichen Betrachtung die Progression zu betrachten. Die Beträge senken immer das Enkommen ab, und haben somit eine maximale steuerliche Entlastung zur Folge, während in der Rentenphase mit einem günstigeren Durchschnittssteuersatz zu rechnen ist.
Es liegt also bei Rüruprenten keine Doppelbesteuerung vor, sondern eine 1 und ein bischen Besteuerung.
Dagegen der Banksparplan: Es wird aus dem Netto gespart (1. Besteuerung) und die Erträge sind hinterher erneut steuerpflichtig (2. Besteuerung). Bei Banksparplänen liegt also eine Doppelbesteuerung vor.
Ein weitere Vorteil von Rürup ist die Sicherheit vor dem Zugriff Dritter. Wenn also der Selbständige zwischenzeitlich Pleite geht und zum Sozialamt muss, sind seine Ersparnisse im Banksparplan weg, in der Rüruprente dagegen nicht!
Was ist nun richtig?
Anlagehorizont:
- Kurzfristig (bis 3 Jahre Anlagehorizont) Tagesgeld
- Mittelfrisit (4 bis 10 Jahre) Anleihen, Rentefonds, Immobilienfonds geringe Beimischung von Aktienfonds möglich
- Langfristig: Für Entschuldung von Immobilien, Investitionen etc. Aktiensparplan mit Beimischung von Rohstofffonds, Private Equitty, REITS
- Für die regelmäßige Rente einzahlen in eine Rüruprente
Dazu gehört eine Absicherung gegen Berufsunfähigkeit, sowie bei Famile, Kinder gegen Todesfall.