Rekordstrafe für illegale MP3s

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HAL

Ein italienischer DJ, der 2000 MP3 ungeklärter Herkunft auf seinem Rechner
hatte, soll rund 1,4 Mio Euro Strafe zahlen. Dieses Exempel statuierten die
italienischen Behörden, um das öffentliche Abspielen von illegalen Files
einzudämmen.

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Wer aber in einem Land wohnt, dessen Patron der Pate der nationalen Medien ist, muss darauf gefasst sein.
 
Bei einer Privatperson wär die Stafe wahrscheinlich geringer ausgefallen, da die Musik ja nur für den Privat gebrauch ist. Aber bei einem DJ ist das ja das Arbeitsgerät, ist ja wie wenn ein Maler seine Pinsel oder die Farbe klaut..
 
SchaSche schrieb:
Bei einer Privatperson wär die Stafe wahrscheinlich geringer ausgefallen, da die Musik ja nur für den Privat gebrauch ist. Aber bei einem DJ ist das ja das Arbeitsgerät, ist ja wie wenn ein Maler seine Pinsel oder die Farbe klaut..


Öh, nö.... nicht ganz

In Deutschland z.B. muss jeder Club eh Gebühren an die Gema zahlen.

Und hätte er ne Tache voll Platten dabei gehabt, wäre auch nicht sichergestellt,
dass er die gestern nicht irgendwo geklaut hat.


Ausserdem würde ich gern mal den Maler sehen, der wegen des Diebstahls von 2000 Pinseln, auf 1.4 Mio Schadenserstz verurteilt worden wäre.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Gibt es eigentlich einen Fall wo in Deutschland jemand wegen illegaler MP3´s bereits rechtskräftig verurteilt wurde. ? Ich meine nicht jemanden der selber etwas angeboten hat sondern wirklich nur Privat. ?
 
Also so lang hier einer eine ähnliche Menge Musik geklaut hat und die nur privat hört, würde ein deutsches Gericht ihn nie zu 1,4Mio € verurteilen...

Komisch findei ch auch, dass der Verdächtige beweisen muss, dass die MP3s legaler Herkunft sind. In Deutschland ist man doch unschuldigt, bis einem die Schuld bewiesen wurde. (Oder irre ich mir hier irgendwo?)
 
Zuletzt bearbeitet:
was soll das mit privat? der typ ist dj und nicht der betreiber des clubs.
illegal ist das allemal, was er da gemacht hat aber die strafe ist unverhältnissmässig.
 
@travelstar

Ich meinte das mit privat eher allgemein nicht auf den Fall bezogen.

@Mick Dundee

Du Irrst dich nicht bei uns muss das Gericht dir die schuld nachweisen. Ist aber irgendwie am ende doch das selbe oder ?.
 
marco312 schrieb:
@travelstar

Ich meinte das mit privat eher allgemein nicht auf den Fall bezogen.

@Mick Dundee

Du Irrst dich nicht bei uns muss das Gericht dir die schuld nachweisen. Ist aber irgendwie am ende doch das selbe oder ?.

Naja, ich habe sehr viele CDs. Die fliegen irgendwo im Haus rum. Ob bei mir, meinem Bruder, meinen Eltern... So einfach ist das nicht... Da können sie dir einfach gleich vorwerfen, sie geklaut zu haben...
 
Was ich sehr süß finde ist, daß die zwar so eine enorme Strafe aussprechen können, aber die werden das Geld doch eh nie bekommen können.
Ist doch wie doppelte Todesstrafe...

Der wird zwar seines Lebens nicht mehr froh, aber wenn mit einem Mal alles seinem Kumpel gehört...
 
In Deutschland sind solche Strafen so oder so nicht möglich da Geldstrafen sich nach dem Aktuellen einkommen am tag der Hauptverhandlung richten.
 
marco312 schrieb:
In Deutschland sind solche Strafen so oder so nicht möglich da Geldstrafen sich nach dem Aktuellen einkommen am tag der Hauptverhandlung richten.

Und wie sähe das z.B. bei Schülern aus, die quasi gar kein Einkommen haben?
 
Und soweit ich weiß, ist es bisher auch so, dass, wenn man von Freunden die CD ausleiht und für das private Hören rippt, es sich nicht um eine "offensichtlich rechtswidrige Quelle" handelt und das somit (noch?) erlaubt ist. Nicht erlaubt ist dann aber schon, dass ich diese MP3s beispielsweise an einen anderen Freund weitergebe. Aber da gibt es wohl auch Grauabstufungen. Solange diese MP3s nicht in einer Tauschbörse auftauchen, sollte es keine rechtlichen Probleme geben.

Stefan
 
Es wird ja auch immer noch zwischen jugendlichen -> 18J und Heranwachsenden 18-> 21J unterschieden dann kann auch noch Die unreife festgestellt werden.
In aller Regel werden jugendlich nicht zu Geldstrafen verurteilt außer sie haben Einkommen oder Vermögen, da bestraft man meistens mit gemeinnütziger Arbeit oder Freizeit Arrest .
 
Zuletzt bearbeitet:
Also ich finde die Strafe unverhältnismäßig hoch.
Er hat letztlich nicht kopiert und weiterverkauft.
Damit will ich nicht sagen, dass die Strafe unrecht ist...solange die mp3 illegal sind.
Und wieso muß er nachweisen, dass sie legal sind? Müssen die Strafbehörden nicht nachweisen, dass sie illegal sind? Soweit ich weiss gilt die Unschuldsvermutung auch in Italien.
Exempel hin oder her, aber das ist echt krass.

Gruß

para
 
Zuletzt bearbeitet:
VicDorn schrieb:
Nicht erlaubt ist dann aber schon, dass ich diese MP3s beispielsweise an einen anderen Freund weitergebe. Aber da gibt es wohl auch Grauabstufungen. Solange diese MP3s nicht in einer Tauschbörse auftauchen, sollte es keine rechtlichen Probleme geben.
Was ist denn aus dem 7-Kopien-Gesetz geworden?
 
Angel schrieb:
Was ist denn aus dem 7-Kopien-Gesetz geworden?

Hinfällig, da eh überall ein Kopierschutz drauf ist. Und dieser darf ja in keinem Fall umganegn werden. Analoge Kopien darf man ja so viele machen wie man will...
 
strafe ist ok, wie ich finde.
aber ide höhe der strafe deute ich mehr als künstliche bereicherung des staates oder als doofen versuch ein deutliches exemel zu statuieren.
 
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