Refurbgerät bei ebay gekauft?

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apfelvsbirnen

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hallo allerseits. habe bezüglich eines Refurbgerätes eine Frage. Beschriebenes wurde bei ebay verschnallzt. Ich kaufte es - ein Macmini1,66. Habe brav bezahlt und das Paket bekommen.
Hossa, dachte ich mir, ein brauner Kartoon? Rechnung zuerst rausgeholt......das steht auf der Rechnung: refurb-Gerät!

Offeriert wurde der mini mit folgendem Satz.........
knapp 4 Monate in Gebrauch. Gerät wurde seiner Zeit direkt bei Apple gekauft.
.....
Kein Zusatz von einem refurb-Gerät?


Nun die Frage: Da ich den mini auf jedenfall behalten möchten, stellt sich die Frage, ob ich zumindest einen Anspruch auf eine Minderung hätte? Es wurde zwar ein Macmini offeriert, aber keine Info darüber gegeben, dass es ein refurb-Gerät ist( Auskunftspflicht aussen vor?).

Bedanke mich im Voraus für jegliche Information. Grüsse:)
 
Ist immer so eine Sache.. Die Refurbgeräte sind ja direkt von Apple. Es ist sicher nicht wirklich nett vom Verkäufer sowas nicht zu schreiben, aber ob Du da Chancen hast, geschweige denn einen Anspruch.. Mein Rat wäre dass Du Dich mit dem Verkäufer in Verbindung setzt und die Angelegenheit besprichst.

GrußRegierung
 
Ich sehe da eigentlich kein Problem solange mit dem gerät alles in Ordnung ist.
 
An der Beschreibung kann ich auch nichts falsches finden. Sei glücklich mit dem Mini.
 
Apfelregierung schrieb:
Ist immer so eine Sache.. Die Refurbgeräte sind ja direkt von Apple. Es ist sicher nicht wirklich nett vom Verkäufer sowas nicht zu schreiben, aber ob Du da Chancen hast, geschweige denn einen Anspruch.Mein Rat wäre dass Du Dich mit dem Verkäufer in Verbindung setzt und die Angelegenheit besprichst.

GrußRegierung

Werde ich mal machen; man wird sich schon gütlich einigen!:)



marco312 schrieb:
Ich sehe da eigentlich kein Problem solange mit dem gerät alles in Ordnung ist.

Werde das Gerät mal testen, und wenn? wärs auch wuarschdd(wg. refurb)!
solange es funktioniert! :)



Generell eine Frage? Wenn ich in ebay ein refurb-Gerät offeriere/verkaufe - Muss ich dieses als "refurb" deklarieren?
Vom rechtlichen her gesehen.:confused:
 
apfelvsbirnen schrieb:
Generell eine Frage? Wenn ich in ebay ein refurb-Gerät offeriere/verkaufe - Muss ich dieses als "refurb" deklarieren?
Vom rechtlichen her gesehen.:confused:


Ich wüsste nicht warum, der umstand ändert ja nichts am Gerät ;)
 
apfelvsbirnen schrieb:
das steht auf der Rechnung: refurb-Gerät!
Offeriert wurde der mini mit folgendem Satz.........
knapp 4 Monate in Gebrauch. Gerät wurde seiner Zeit direkt bei Apple gekauft.
.....Kein Zusatz von einem refurb-Gerät?

Hallo, wo ist Dein Problem ???

Du kaufst einen gebrauchten Mini zu einem Preis, der Dir fair erscheint.

Nach dem Kauf stellst Du fest, das der Verkäufer den Mini preiswerter eingekauft hat, als Du vorher angenommen hast. Das freut den Verkäufer und Dir kann es egal sein, weil Du eben ein gebrauchtes Gerät zu einem fairen Preis gekauft hast.

Oder willst Du jetzt nachträglich weniger bezahlen ? Dann hättest Du weniger bieten sollen !!!

...sagt der Smurf, der manche Denkweisen nicht verstehen kann...

P.S. Natürlich wäre es etwas anderes, wenn der Verkäufer gesagt hätte :"4 Monate gebraucht, also noch 20 Monate Garantie auf dem Gerät", denn das ist ja falsch...

apfelvsbirnen schrieb:
Generell eine Frage? Wenn ich in ebay ein refurb-Gerät offeriere/verkaufe - Muss ich dieses als "refurb" deklarieren? Vom rechtlichen her gesehen.:

Hmm, seit wann verkauft Apple auf Refurbs ? Ich kenne nur Mac Minis, MacBooks (Pro), iMacs, Mac Pros und andere Modelle, deren technische Daten interessieren doch nur, ausser man ist ein "Hinterher-immer-was-zum-Motzen"-Sucher....
 
Sowas nicht zu erwähnen ist zwar nicht die feine Art, aber so kanns eben kommen.. Wie gesagt würde ich - wenn mich dieser Umstand stören würde - den Verkäufer kontaktieren. Sachte anfragen und mein Anliegen mit Argumenten belegen ohne in wilde Vorwurfaufzählung abzurutschen.. (und schon gar nicht mit irgendwelchen Paragraphen um mich werfen)
Ich kann ein Stück weit Deine "Enttäuschung" verstehen, einen tatsächlichen Anspruch sehe ich aber nicht.

KommunikationsRegierung
 
Smurf511 schrieb:
Nach dem Kauf stellst Du fest, das der Verkäufer den Mini preiswerter eingekauft hat, als Du vorher angenommen hast. Das freut den Verkäufer und Dir kann es egal sein, weil Du eben ein gebrauchtes Gerät zu einem fairen Preis gekauft hast.

Ich finde schon, dass die Vorgeschichte nicht unwichtig ist. Der Text suggeriert vor 4 Monaten Neugerät bei Apple gekauft. In Wirklichkeit ist es aber ein Generalüberholtes Gerät. Der Käufer denkt aus erster Hand, dabei kann es auch schon aus zweiter Hand sein.

Bei Refurbished gibts ja auch nur eine eingeschränkte Garantie (zumindest nennt Apple es so, ich weiß nicht worauf sich das bezieht).

Hätte der Verkäufer gar nichts zur Vorgeschichte geschrieben, dann wäre es was anderes, dann würde ich Smurf recht geben. War halt trickreich vom Verkäufer darauf zu setzen, dass nicht alle den Refurb-Store kennen.

Smurf511 schrieb:
P.S. Natürlich wäre es etwas anderes, wenn der Verkäufer gesagt hätte :"4 Monate gebraucht, also noch 20 Monate Garantie auf dem Gerät", denn das ist ja falsch...

Das wäre in jedem Fall falsch, da Apple nur 1 Jahr Garantie leistet. Außer mit Apple Care.
 
Smurf511 schrieb:
Hallo, wo ist Dein Problem ???

Du kaufst einen gebrauchten Mini zu einem Preis, der Dir fair erscheint.

Nach dem Kauf stellst Du fest, das der Verkäufer den Mini preiswerter eingekauft hat, als Du vorher angenommen hast. Das freut den Verkäufer und Dir kann es egal sein, weil Du eben ein gebrauchtes Gerät zu einem fairen Preis gekauft hast.

Oder willst Du jetzt nachträglich weniger bezahlen ? Dann hättest Du weniger bieten sollen !!!
ist ja falsch...




Ist doch mier wurschdd, wie der Verkäufer eingekauft hat und welchen Preis er bezahlt hat! Kaufmännisch gesehen! Sonst könnt ja jeder Laden gleich zu sperren.
( Pfennigfuchser bin ich sicher nicht; und wenn das Gerät seinen Wert hat, dann ist es auch ok. Nur wenn einer offeriert, er hätte von apple ein compi gekauft, geht man davon als Ottonormalverbraucher davon aus, dass es sich um einNeugerät handelt, dass zwischenzeitlich 4 Monate gebraucht wurde.
Dann ein refurb-Gerät zu erhalten? da sag ich mau.......mau!

Mir geht es in der Fragestellung darum, ob einer ein refurb-Gerät als refurb-Gerät offerieren sollte/müsste? (wg. Wiederverkaufspreis )

Es geht hier zwar um ein Apple-Gerät, aber "Neu" und "refurb" sind schon 2 x verschiedene Stiefel.
Der Unterschied zwischen refurb und Neu ist mir bekannt. Einem Ottonormalverbraucher ist es auch wurschdd, ob refurb oder neu. Wenn du noch ein Carepaket drauflegst, dann gleich 3xwurschddd.

Für mich ist das gekaufte Gerät ein Übergangscompi, den ich nach einer weile wieder weiter veräußern werde.
Nur stellt sich die Frage? und die wurde ja bisher nicht beantwortet, ob ich bei der Offerierung dies angeben muss oder soll oder kann? Ohne dass es danach zu Scheerereien kommt. Rechtlich gesehen! Keine Bauchentscheidung.
Ist die Fragestellung so schwer zu verstehen? :confused: Denke nicht!


ps. Bitte keine Grundsatzdiskussionen:)
 
Ich kann den Unmut des Ersteigerers verstehen. Ob das Gerät ein Neugerät oder ein Refurb ist, ist aus meiner Sicht ein preisbildender Faktor. Aus gutem Grund, werden die generalüberholten Geräte auch von Apple selbst deutlich günstiger als entsprechend baugleiche Neugeräte verkauft.
 
Nee ich versteh die Welt nicht mehr.

Ein gebrauchtes Gerät bleibt ein gebrauchtes. Ob nun der Verkäufer das Gerät auch schon gebraucht erstanden hat ist doch völlig schnuppe. Worauf es ankommt ist: Wie ist der Zustand, wurde dieser auch so beschrieben, hat man noch Garantie, stimmen die Spezifikationen. Alles andere ist nur nörgeln.

Stell dir vor du würdest das Gerät jetzt bei ebay verkaufen. Musst du dann angeben dass du es schon mal über ebay gekauft hast? -Nein denn worauf es ankommt habe ich oben ja geschrieben der Rest ist nicht relevant. :Oldno:
 
Eben nicht. Beim Auto ist es auch relevant, ob es sich um einen Neuwagen, einen Wagen aus zweiter Hand, oder um einen mit 3 oder 4 Vorbesitzern handelt.
Das gilt auch wenn der Wagen perfekt läuft und generalüberholt ist.
 
fredfire7 schrieb:
Ich finde schon, dass die Vorgeschichte nicht unwichtig ist. Der Text suggeriert vor 4 Monaten Neugerät bei Apple gekauft. In Wirklichkeit ist es aber ein Generalüberholtes Gerät. Der Käufer denkt aus erster Hand, dabei kann es auch schon aus zweiter Hand sein.

Danke, das Du mir zustimmst, aber hier muss ich eben nochmal berichtigen:
Die MacBooks, die vor wenigen Tagen im Refurb verkauft wurden, waren definitiv Neuteile, die nicht geöffnet wurden, schon garnicht benutzt waren. Es ist also kein generalüberholtes Gerät, sondern immer ein vom Hersteller produziertes und geprüftes Gerät (deshalb auch bei vielen der NEUE braune Karton, um deutlich zu machen, das alles neu eingepackt und kontrolliert wurde)...

Der Refurb-Store ist für Apple die Möglichkeit, Rückläufer, Lagerbestände etc. loszuwerden, ohne dem eigenen Geschäft Konkurrenz zu machen. Es gelten dieselben Gesetze für beide Kaufmöglichkeiten, es gibt also für den Kunden keinen Nachteil...

...sagt der Smurf, der einige überzeugte Refurb-Käufer kennt..
 
iCre schrieb:
Stell dir vor du würdest das Gerät jetzt bei ebay verkaufen. Musst du dann angeben dass du es schon mal über ebay gekauft hast? -Nein denn worauf es ankommt habe ich oben ja geschrieben der Rest ist nicht relevant. :Oldno:

Stimmt, der Verkäufer hätte nichts zur Herkunft schreiben müssen (wobei er, wenn er gefragt wird auch nicht lügen darf). Nur hat der Verkäufer aber etwas darüber geschrieben (um das Gerät wertvoller zu machen) und dabei suggeriert, dass der mini gerade mal 4 Monate in Betrieb war (obwohl er schon viel länger in Betrieb gewesen sein könnte). Man wird ihm aber nichts können, da er ja geschickt umschrieben hat, woher der Rechner kam.

Smurf511 schrieb:
Die MacBooks, die vor wenigen Tagen im Refurb verkauft wurden, waren definitiv Neuteile, die nicht geöffnet wurden, schon garnicht benutzt waren. Es ist also kein generalüberholtes Gerät, sondern immer ein vom Hersteller produziertes und geprüftes Gerät (deshalb auch bei vielen der NEUE braune Karton, um deutlich zu machen, das alles neu eingepackt und kontrolliert wurde)...

Darum habe ich ja auch geschrieben: "...dabei KANN es auch schon aus zweiter Hand sein."

Kann gut sein, dass die letzten MacBooks alle neu waren (meins hatte leider einen zu schlechten Bildschirm, weshalb ich es zurückgeschickt habe, der Karton war übrigens nicht braun sondern weiß, keine Ahnung ob das was zu beuten hat), trotzdem werden ja auch generalüberholte verkauft (oder sind das ausschließlich immer Neugeräte und Apple verschweigt das aus Marketinggründen? Was passiert dann mit den Defekten?).
 
Zuletzt bearbeitet:
iCre schrieb:
Nee ich versteh die Welt nicht mehr.

Ein gebrauchtes Gerät bleibt ein gebrauchtes. Ob nun der Verkäufer das Gerät auch schon gebraucht erstanden hat ist doch völlig schnuppe. Worauf es ankommt ist: Wie ist der Zustand, wurde dieser auch so beschrieben, hat man noch Garantie, stimmen die Spezifikationen. Alles andere ist nur nörgeln.

Stell dir vor du würdest das Gerät jetzt bei ebay verkaufen. Musst du dann angeben dass du es schon mal über ebay gekauft hast? -Nein denn worauf es ankommt habe ich oben ja geschrieben der Rest ist nicht relevant. :Oldno:



Das sind sicher gute Argumente - aber nur teilweise Zustimmung!
Das das Gerät gebraucht ist, war eh klar! wurde ja so angegeben!
nörgeln.....kommt gar nicht in die Tüte. Jibbet wichtigeres! Gewiss!
Ich hab auch geschrieben, das wenn alles funktioniert......ist es mir relative...! so long. :)

ps. das gekaufte Gerät war nicht teurer wie beim refurbShop.:)
 
Wenn man fair ist, schreibt man Refurb oder Generalüberholt dazu, als Pflicht sehe ich es nicht an. Den eBay-Preis wird es imho nicht so sehr drücken, da gibt es genug wilde Bieter, die den Refurb überhaupt nicht kennen.
 
apfelvsbirnen schrieb:
Ist doch mier wurschdd, wie der Verkäufer eingekauft hat und welchen Preis er bezahlt hat! Kaufmännisch gesehen! Sonst könnt ja jeder Laden gleich zu sperren. ( Pfennigfuchser bin ich sicher nicht; und wenn das Gerät seinen Wert hat, dann ist es auch ok. Nur wenn einer offeriert, er hätte von apple ein compi gekauft, geht man davon als Ottonormalverbraucher davon aus, dass es sich um einNeugerät handelt, dass zwischenzeitlich 4 Monate gebraucht wurde. Dann ein refurb-Gerät zu erhalten? da sag ich mau.......mau!

Mir geht es in der Fragestellung darum, ob einer ein refurb-Gerät als refurb-Gerät offerieren sollte/müsste? (wg. Wiederverkaufspreis )

Du solltest Dich entscheiden:
Entweder geht es Dir nicht ums Geld (grosses BlahBlah-Absatz) oder es geht Dir ums Geld (Kleiner Absatz mit dem wichtigen Hinweis Deines eigenen Geschäftsvorteils bzw. Deinem Wunsch, bei einem Wiederverkauf möglichst viel Geld zu erlösen).

Heute morgen hat ein guter Bekannter bei ebay einen PowerMac G4 400 MHz mit 512 MB Ram und 80 GB Platte für einen Festpreis gekauft. Der Preis ist für ihn ok (sonst hätte er ja nicht gekauft), das Alter etc. des Geräts ist auch bekannt und die Frage, ob da nun vorher 1, 2 oder 10 Besitzer waren, ist in diesem Fall absolut unwichtig. Genauso ist es mit Deinem Mini, denn er ist genau beschrieben, auf der Rechnung steht ein Kaufdatum und damit sind alle Garantie-/Gewährleistungspflichten geklärt. Nun nutze ihn schön und wenn es für Dich wichtig ist, schreib doch einfach beim Verkauf die ganze Story mit in die Beschreibung....

...denkt der Smurf abschliessend, der in der Verkaufsbeschreibung das Objekt beschreiben würde und nicht den Weg des Erwerbs...
 
cocki schrieb:
Eben nicht. Beim Auto ist es auch relevant, ob es sich um einen Neuwagen, einen Wagen aus zweiter Hand, oder um einen mit 3 oder 4 Vorbesitzern handelt. Das gilt auch wenn der Wagen perfekt läuft und generalüberholt ist.

Dann schau mal in die neuen EU-Papier, wo nur noch ein Vorbesitzer angegeben ist.....

...denkt der Smurf
 
fredfire7 schrieb:
Stimmt, der Verkäufer hätte nichts zur Herkunft schreiben müssen (wobei er, wenn er gefragt wird auch nicht lügen darf). Nur hat der Verkäufer aber etwas darüber geschrieben (um das Gerät wertvoller zu machen) und dabei suggeriert, dass der mini gerade mal 4 Monate in Betrieb war (obwohl er schon viel länger in Betrieb gewesen sein könnte). Man wird ihm aber nichts können, da er ja geschickt umschrieben hat, woher der Rechner kam.

Darum habe ich ja auch geschrieben: "...dabei KANN es auch schon aus zweiter Hand sein."

Kann gut sein, dass die letzten MacBooks alle neu waren (meins hatte leider einen zu schlechten Bildschirm, weshalb ich es zurückgeschickt habe, der Karton war übrigens nicht braun sondern weiß, keine Ahnung ob das was zu beuten hat), trotzdem werden ja auch generalüberholte verkauft (oder sind das ausschließlich immer Neugeräte und Apple verschweigt das aus Marketinggründen? Was passiert dann mit den Defekten?).

Relativ einfache Regel auf dem Flohmarkt, im Geschäft und auch bei ebay:
Gefällt es Dir nicht, kauf es NICHT !

- Die Beschreibung steht da, über die Vorgeschichte des Geräts bei Apple ist nichts herauszubekommen und ändert auch nicht die Fakten: Das Gerät ist direkt von Apple gekauft und hat ein Kaufdatum und Gewährleistung und Garantie...

- Eben, es kann, aber es muss nicht und das kann auch hier der Fall sein, nämlich das es ein umgepackter unverkäuflicher Mini ist, der jetzt eben einen Abnehmer gefunden hat...

- Weisser Karton = SEHR wahrscheinlich unverkauftes Modell (1,83 mit Combo ?), das jetzt über den PREIS interessant wird (und schwupps waren die Dinger für 779 weg)...

...denkt der Smurf und liest hier nur noch...
 
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