Rechtsschutz für Selbstständige

Also grundsätzlich werden Fälle, in denen ein Schuldner nicht zahlt, von keiner RSV übernommen. Ob sich eine RSV für einen Selbständigen überhaupt rechnet, kann ich nicht beurteilen. Ich habe zwar eine "Advocard RSV für Selbständige", habe sie aber bisher noch nicht gebraucht - sprich - ich zahle immer nur... ;-)

Für die angesprochenen Fälle sollte man sich, zumindest wenn sowas öfter mal passieren kann, an ein Inkassobüro wenden. Die Bedingungen sind natürlich überall unterschiedlich, aber ich kann ja mal kurz ausführen, wie es bei Creditreform läuft:

Hier bezahlt Ihr einen jährlichen Mitgliedsbeitrag, der von Filiale zu Filiale unterschiedlich sein kann, aber sicherlich auch ausgehandelt werden kann. In den meisten Fällen kann man mit denen über alles reden. In dem Beitrag sind i.d.R. eine bestimmte Anzahl an Auskünften enthalten, die Ihr einholen könnt, bevor Ihr ein Geschäft eingeht, um hinterher nicht auf die Nase zu fallen. Auch hier kann man sicherlich aushandeln, daß Ihr z.B. nicht nur Auskünfte frei haben wollt, sondern evtl. auch ein paar (schon vorhandene) Inkassofälle.

Beim Inkasso wird dann zwischen außergerichtlichem und gerichtlichem Mahnverfahren unterschieden. Bei Ersterem wird der Schuldner zunächst zwei bis dreimal angeschrieben, und der Inkassofall taucht negativ in der Auskunft des Schuldners auf. Zahlt er dann sofort, wirkt sich das nicht ganz so negativ auf die Auskunft aus, als wenn er nichts von sich hören läßt. Sollte er auf nix reagieren, geht das Mahnverfahren normalerweise ins gerichtliche Mahnverfahren über. Hier geht das Ganze dann seinen normalen Weg, also Mahnbescheid, evtl. Vollstreckungsbescheid und der ganze Zipf und Zapf.

Bei den Kosten sieht es i.d.R. so aus, daß beim außergerichtlichen Mahnverfahren eine Bearbeitungsgebühr (abhängig von Forderungshöhe) und eine kleine Provision (meist 5%) fällig werden, die jedoch vom Schuldner getragen werden. Beim gerichtlichen Mahnverfahren läuft es bei Creditreform so, daß für den Gläubiger überhaupt keine Kosten entstehen, dafür beträgt die Erfolgsprovision nachher aber 50%.

Eine andere Möglichkeit, die ich ebenfalls ganz interessant finde, ist Janolaw (http://www.janolaw.de). Hierbei handelt es sich um eine Anwaltsplattform, die für Mitglieder Forderungen für pauschal 25,- Euro einzieht. Das Teil ist auch für andere Sachen sehr interessant, weil man sich dort z.B. als Mitglied kostenlos Verträge aller Art generieren lassen kann. Mitgliedsbeitrag ist glaub ich unter 100 Euro im Jahr.

Hoffe, weitergeholfen zu haben... ;-)
 
Fälle berufl. RS:

- Du fährst mit dem Auto zum Kunden und verursachtst einen Unfall, hier greift nicht die private Verkehrs RS
- Du hast ohne es zu wissen gegen den Datenschutz verstossen
- Ärger mit den Behörden inkl. Finanzamt
- Du hast einen defekten Drucker für Deine Firma gekauft und er wird nicht zurückgenommen
...

WICHTIG: Es ist zu prüfen, ob die einzelnen o.g. Klauseln auch wirklich enthalten oder ausgeschlossen sind. Grundsatz: Je billiger die Versicherung um so weniger ist drin.
 
Schon mal nicht schlecht zu wissen - habe einen aktuellen, nicht uninteressanten Fall, und frage mich, ob ich noch eine Rechtsschutz abschließen soll, bevor es "ans Eingemachte" geht. Hier eine kurze Schilderung:

Seit einigen Jahren betreue ich für einen Verlag einige Zeitschriften. Das ganze lief gut, es gab nie Probleme, die zuständigen Redakteure sind sehr glücklich mit mir. Aber: Nun hat der Leiter des Verlages eine Agentur ins Leben gerufen, und will alle Zeitschriften von mir abziehen. Da bisher (unvernünftigerweise) alles auf Vertrauensbasis funktionierte, gibt es keinerlei vertragliche Bindung.

Eine der Zeitschriften entstand in der aktuellen Form komplett meiner Feder - also konzeptionelle Arbeit, Layout, und natürlich das Handling seit... etwa 2 Jahren. Wie schaut es bei dieser mit der rechtlichen Situation aus? So wie es ausschaut, hat der damalige Verlagsleiter die Nutzungsrechte an die Redaktion verkauft - allerdings ohne mein Wissen. Ich habe nie Nutzungsrechte an den Verlag abgetreten, habe nicht fest bei dem Verlag gearbeitet, sondern nur als freier Grafiker in deren Auftrag gehandelt.

Meine zwei Fragen: Wie verhält es sich mit den Urheber- bzw. Nutzungsrechten? Können die das a.) ohne weiteres verkaufen, und können die das b.) einfach so von mir abziehen? Und: Wenn ich eine Rechtsschutzversicherung abschließe, vertritt die mich in so einem Fall? Oder muss ich das eh selber tragen? Was kann auf mich zukommen, rein kostenmäßig?
 
Schon mal nicht schlecht zu wissen - habe einen aktuellen, nicht uninteressanten Fall, und frage mich, ob ich noch eine Rechtsschutz abschließen soll, bevor es "ans Eingemachte" geht. Hier eine kurze Schilderung:

Seit einigen Jahren betreue ich für einen Verlag einige Zeitschriften. Das ganze lief gut, es gab nie Probleme, die zuständigen Redakteure sind sehr glücklich mit mir. Aber: Nun hat der Leiter des Verlages eine Agentur ins Leben gerufen, und will alle Zeitschriften von mir abziehen. Da bisher (unvernünftigerweise) alles auf Vertrauensbasis funktionierte, gibt es keinerlei vertragliche Bindung.

Eine der Zeitschriften entstand in der aktuellen Form komplett meiner Feder - also konzeptionelle Arbeit, Layout, und natürlich das Handling seit... etwa 2 Jahren. Wie schaut es bei dieser mit der rechtlichen Situation aus? So wie es ausschaut, hat der damalige Verlagsleiter die Nutzungsrechte an die Redaktion verkauft - allerdings ohne mein Wissen. Ich habe nie Nutzungsrechte an den Verlag abgetreten, habe nicht fest bei dem Verlag gearbeitet, sondern nur als freier Grafiker in deren Auftrag gehandelt.

Meine zwei Fragen: Wie verhält es sich mit den Urheber- bzw. Nutzungsrechten? Können die das a.) ohne weiteres verkaufen, und können die das b.) einfach so von mir abziehen? Und: Wenn ich eine Rechtsschutzversicherung abschließe, vertritt die mich in so einem Fall? Oder muss ich das eh selber tragen? Was kann auf mich zukommen, rein kostenmäßig?

  1. Dein Urheberrecht verbleibt immer bei Dir - es kann nicht "veräußert werden". Das Gleiche gilt für die Nutzungsrechte, die nur dem Verlag eingeräumt wurden. Alle Erweiterungen müssen von Dir als Urheber genehmigt werden. Zwar kann die Genehmigung auch konkludent (also aus den Umständen heraus) erteilt worden sein - dies muss jedoch der vermeintliche neue Nutzungsrechtsinhaber beweisen. Mangels schriftlicher Vereinbarung sehe ich da keine Chancen der Gegenseite.
  2. Das Nutzungsrecht kann demnach auch nicht "abgezogen werden.
  3. Eine Rechtsschutzversicherung wird Dir nicht helfen, weil Du nach Abschluss einer derartigen Versicherung einen Leistungsfreiraum von üblicherweise drei Monaten hast. Das bedeutet, dass ein Rechtsverstoß der Deckung der Versicherung erst dann unterfällt, wenn er drei Monate nach Abschluss erfolgte. Da der Rechtsverstoß nach Deiner Darstellung bereits eingetreten ist, greift eine entsprechende Versicherung nicht.
  4. Im übrigen wird bei einer derartigen Konstellation grundsätzlich keine Standard-RV die Deckung erteilen.

Ich rate Dir daher dringend an, einen Anwalt einzuschalten - und zwar einen solchen, der sich im gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht auskennt. Im Zweifelsfall sende mir eine PM.
 
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