Rechtsfrage §4a BDSG

apfelcompod

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Hi Leute,

ich habe eine Frage und hoffe mir kann jemand von euch helfen.
Mein Arbeitgeber hat mir heute ein Schreiben vorgelegt, welches ich bis 18Uhr zurückgeben soll. Unterschrieben. In diesem Schreiben steht unten als letzter Satz

Einwilligung nach dem Bundesdatenschutzgesetz

Im Rahmen der Nutzung des Internet und der Teilnahme am em-mail Verkehr werden personen bezogene Daten gespeichert, verarbeitet und genutzt. Ich willlige hiermit ein (§4a BDSG).....

Nun habe ich mir diesen § mal durchgelesen. Weiß jemand ob das so wie es hier steht rechtens ist? Es ist nicht besonders hervorgehoben von dem andern Text auf dem Schreiben...

Vielen Dank

Gruß Flo
 
Hallo Xhyon,

nehme an, Dein Arbeitgeber will dem unkontrollierten
Surfen Einhalt gebieten. Dies ist das gute Recht des
Arbeitgebers. Du nutzt ja das Eigentum Deines Arbeit-
gebers und zusätzlich verursachst Du durch private
Mails vermeidbare Kosten, in dem Du Deine Arbeitskraft
nicht zur Verfügung stellst.

Lese Dir mal das gesamte Gesetz durch:

http://www.datenschutzzentrum.de/material/recht/bdsg2001/bdsg2001.htm#Par4

Wenn Du keine Privatkorrespondenz über den Firmen-
rechner führst, kann er auch keine Daten über Dich er-
heben.

Gruss Jürgen
 
ok danke dir erstmal soweit...
 
Der §4a aus dem BDSG beruht auf die Freiwilligkeit einer Einwilligung. Alles andere entspricht nicht der Freiwilligkeit und ist somit rechtlich nicht haltbar.

Anders formuliert. Wenn Dein Arbeitgeber sagt, Du unterschreibst die Einwilligung, ansonsten kündige ich Dich, ist die einwilligung nicht Freiwillig sondern erzwungen und somit nicht wirksam.

Grundsätzlich muss eine Einwilligung auch eine Erklärung des Verwendungszweckes haben. Wenn also Dein Arbeitgeber die Daten speichert um eine Leistungs und Verhaltenskontrolle durchführen zu können, ist die Speicherung und Verwendung solcher Daten nur möglich, wenn Du dazu Deine (freiwillige) Einwilligung gibst.

Das Thema Internet am Arbeitsplatz ist heikel und schon viele RAs haben sich daran die Zähne ausgebissen ;)
 
Xhyon schrieb:
...welches ich bis 18Uhr zurückgeben soll. Unterschrieben...

Ich kann unter den genannten Umständen keine Freiwilligkeit erkennen, eher deutlich erkennbaren Druck von Seiten des Arbeitgebers.
Ich wäre als Chef auch nicht begeistert wenn meine Mitarbeiter unkontrolliert durchs Netz ziehen, und würde auch Entgegenkommen von meinen Mitarbeitern erwarten. Ich denke aber dass das im Gespräch geklärt werden kann und der Ausgleich der Interessen auf Gegenseitigkeit beruhen sollte. Das beschriebene Vorgehen halte ich für schlechten Stil. Zumindest bei kleinen und mittleren Firmen. Bei großen Konzernen mag das u.U. wieder anders aussehen.

Grüße,
Flo
 
lengsel schrieb:
Bei großen Konzernen mag das u.U. wieder anders aussehen. Grüße, Flo
Bei jedem Unternehmen mit einem Betriebsrat sollte dieser darüber informiert werden. Nur dann besteht eine Möglichkeit, die Vorgehensweise zu ändern und entsprechend aller Seiten zur Befriedigung zu finden.

Bei kleinen Firmen sollte das Gespräch gesucht werden, da gebe ich Dir Recht, aber bestimmt nicht allein. Schließlich wird mir ein pauschaler Missbrauch unterstellt, da würde ich keine weiteren Gespräche ohne einen Zeugen führen.

Und das ist bei weitem nicht böse gegenüber einem Arbeitgeber gemeint, sondern einfach nur eine Absicherung...
 
soweit ich weiss muss da der Betriebsrat gehört werden: Leistungskontrolle mit personenbezogenen Daten: Daher hat der Betriebsrat das Recht
diese technische Einrichtungen mitzubestimmen (§87 BetrVG).
 
Du solltest die Frage stellen, ob ein Betriebsrat existiert. Gleichzeitig stellt sich dann auch die Frage nach einem (externen) Datenschützer.

Ich behaupte mal, beides gibt es in dem Unternehmen nicht ;)
 
ok, da bin ich zu kurz (oder zu weit) gehüpft, bleibt noch das hier
Soll die Einwilligung zusammen mit anderen Erklärungen schriftlich erteilt werden, ist sie besonders hervorzuheben.
 
Zudem muss sie unabhängig von allen anderen Erklärungen unterschrieben werden. Eine Verweigerung darf weiterhin keine Nachteile für den "Verweigerer" erzeugen. Zudem muss vor der Einwilligung eine genaue Erläuterung der Datenerhebung und deren Verwendungszweck erfolgen.

Also, alles nicht so einfach ;)
 
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