Rechtliches: Backgroundmusik beim Filmen

NetNic

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Wie sieht das eigentlich aus, wenn man etwas filmt und es läuft dabei Musik.

Mein konkretes Beispiel:
Ich hab eine Motorkunstflugshow gefilmt.
Während der Vorführung lief Musik diverser Bands (so ein Medley).

Wenn ich den Film jetzt verkaufen möchte, muss ich mich da erstmal bei der GEMA usw. erkundigen?

Ich hab die Musik ja nicht extra hinterlegt, aber halt "mitgefilmt".

Aber das ist der GEMA usw. wahrscheinlich egal, oder?
 
Mein rechtliches Halbwissen sagt dir: Nein, du musst nichts melden, denn die Musik gehört zu den von dir im Original aufgenommen Szenen dazu. Der Veranstalter hat wenn die GEMA-Pflicht. Für dich ist es einfach nur das Festhalten der Realität - zu der zählt in diesem Falle die Musik.

Aber gleich kommt einer, der es besser weiß ;-)
 
wenn die Songs der Bands gema-pflichtig sind, ist das der Gema bestimmt nicht egal.

die sind sogar auf winzig kleinen Straßenfesten von sozialen Vereinen unterwegs, wo mal ein bisschen Musik aus dem Ghettoblaster kommt- und bitten zur Kasse.
 
wirklich besser, weiß ich es nicht.. hatte vergessen, zu betonen, dass ich das annehme:)
 
BingoBongo schrieb:
wenn die Songs der Bands gema-pflichtig sind, ist das der Gema bestimmt nicht egal.

die sind sogar auf winzig kleinen Straßenfesten von sozialen Vereinen unterwegs, wo mal ein bisschen Musik aus dem Ghettoblaster kommt- und bitten zur Kasse.
Ja, dann lag aber die GEMA-Pflicht beim Veranstalter der Flugshow.
Ich meine, die GEMA kassiert natürlich auch gerne zweimal ab! Man muß sie nur erst auf diese Idee bringen!;)
 
Meine Vermutung stützt sich darauf, dass der Veranstalter bzw. "Auftraggeber" der Musik sich um GEMA kümmern muss. Wenn NetNic einen Beitrag über eine Flugschau macht (ist eine Reportage?) dann setzt er die Musik ja nicht zur Gestaltung ein sondern es ist Teil der realen Umwelt. So verhält sich das auch bei Kleidung, auf der man z.B. ein Markenlogo sieht - fällt dann auch nicht direkt unter Schleichwerbung (z.B. in Talkshows oder bei Interviews auf der Straße).

Mein Halbwissen beruht auf Rechtsvorlesungen, die schon seeehr lange her sind ;-)
 
möglicherweise ist das ein Grenzfall- vielleicht spielt noch eine Rolle, wie sehr die Musik in dem Film zum Tragen kommt. und wer den Auftrag gab, wenn es einen gab. immerhin willst du den Film verkaufen. ich würde mich richtig schlau machen..
 
Das sowieso - auf unserer Basis kann man wohl keine so wichtigen Entscheidungen treffen :)
 
Also das ist so:

Ich hab die Show für den Flugverein (= Veranstalter) gefilmt.

Das Ganze soll jetzt an DVD verkauft und verschenkt werden (verkauft an Besucher und Vereinsmitglieder, verschenkt an die teilnehmenden Piloten, als kleines Dankeschön).

Was die "Wichtigkeit" der Musik angeht:
Das war quasi eine komplette Choreographie (ähnlich wie beim Schlittschuhlaufen oder so).
Würde ich die Tonspur mit der Musik rausschneiden, würde da zwar immer noch ein Flugzeug fliegen, aber die Vorführung an sich wäre nicht mehr so toll, da ja die Musik, nachder der Pilot fliegt, einfach fehlen würde. ;)

Eine Berichterstattung ist es nicht.
Eher dann schon eine Doku über die Flugshow.

Vielleicht liest ja jemand hier im Forum mit, der schonmal mit was ähnlichem zu tun hatte.

Ich frag aber auf jeden Fall mal bei 'nem Anwalt nach.

Danke schonmal für die Antworten!
 
Wenn du im Auftrag des Flugvereins fragst, dann sollte der doch mal bei der GEMA seinen Vertrag daraufhin überprüfen! ;)
 
noch mehr gefährliches Halbwissen:

Wenn der Veranstalter Dir eine Drehgenehmigung für kommerzielle Zwecke erteilt hat, dann biste komplett ausm Schneider... dann bist Du Dokumentarist.

Zweitens ist weniger die GEMA Dein Problem, sondern die Nutzungsrechte an der Mukke... man zahlt quasi zweimal: Nutzung und Aufführung. Letzteres sind ein paar Euros via GEMA (das macht der Veranstalter, der löhnt nach Zuschauer... vergibt er auch Drehgenehmigungen auch eine abstrakte Zahl "Filmegucker"), aber Nutzungsrechte... tja, ganz abstrakt hätten die Flieger bei den Rechteinhabern fragen müssen, ob SIE die Musik für ihre Auffürhung nutzen dürfen... das kost'.

a) Rechtsanwalt fragen, der das schon mal gemacht hat... der wird dir ein glasklares Jein teuer in Rechnung stellen... ;)
b) Veranstalter fragen, ob Du drehen durftest.... wenn ja - machen.
 
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