Rechtliche Verwertbarkeit: Originaldokument - beglaubigte Kopie - Scan...etc.

derwifler

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Hallo zusammen,

da immer mal wieder Dokumente ins Haus flattern, die ich einfach sicherheitshalber gerne kopieren und räumlich woanders getrennt aufbewahren würde um die Folgen bspw. eines Feuers zu lindern (mal abgesehen von dessen direkten Folgen natürlich!).

Daher mal eine Frage/Einschätzug zur Verwertbarkeit von Dokumenten vor Gericht, falls es entgegen allem Glauben doch mal soweit kommen sollte.

Am "wertvollsten" ist das Original - eigentlich klar. Dann kommt eine beglaubigte Kopie - auch noch klar.

So, ab jetzt wirds unklar.
Ich habe viele Dokumente mal mit einem Scanner eingescannt und digital abgelegt. Da ich selbst keinen Scanner habe, habe ich ebenfalls viele Dokumente abfotografiert. Es ist alles leserlich und nicht verzerrt. Die Qualität ist aber dennoch nicht die gleiche wie beim Scanner.

Die Gretchenfrage dazu: Zählen selbstgemachte Kopien/Scans/Fotos von Dokumenten vor Gericht voll/wenig/gar nicht?

Kennt sich jemand aus?

Danke und Grüße
 
zählt nicht, da man am rechner schnell was ändern kann. u.U. kann man zur schnellen vorlage zeigen, daß man derartige dokumente nachweisen kann. aber für gewöhnlich kommt man um die neuausstellung von originalen bzw. behördlichen abschriften von urkunden nicht herum. und das geht bekanntlich ins geld. wir hatten den fall, daß wir zwar eine kopie der geburtsurkunde meiner mam hatten, das gericht aber das original sehen wollte. und selbiges musste erst mühsam aus der Türkei besorgt werden...


mit einführung der digitalen signatur sollte sich das aber ändern.


ausnahme stellen per onlineverfahren beantragte und per online versandte dokumente. da steht für gewöhnlich ein verifizierungscode drauf, der anhand einer datenbank abgeglichen werden kann. an meiner FH werden studienbescheinigungen auf die art ausgestellt.
 
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Dann brauchst du aber ein Einscannamt, damit das auch anerkannt wird :D
 
Vielen Dank schonmal. Dann ist es wohl so, daß selbst erstellte Kopien (egal ob Scan oder Foto) nicht mehr als eine Gedächtnisstütze sind... :-( Aber gut, dann mach ich mir künftig auch keine Mühe mehr mit Einscannen, sondern belaß es beim fotografieren...
 
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