rechtliche Grundlagen gemeinsames WLAN

Schleuderbogge

Schleuderbogge

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Moinsens,

auf unserer Dienststelle planen wir die Nutzung eines gemeinsamen WLAN, da unsere Rechner für bestimmte Seiten gesperrt sind (Ebay, GMX, Amazon etc.)

Ein Kollege wird unter bestimmten Voraussetzungen dann bei unserem lokalen Anbieter eine Flatrate anmelden und das ganze Geschehen administrieren.

Inzwischen habe ich bei meiner FritzBox ein gutes Auslesen von den Log-Dateien der über WLAN zugriffsberechtigten Geräte herausgefunden. Schwierig bei der ganzen Sache ist allerdings, dass bei einem Missbrauch, z.B. illegaler Softwaredownload über ein p2p-Netz zwar festgestellt werden kann, wer sich alles zur Zeit im Netz aufgehalten hat, aber nicht wer nun genau auf dieser Seite rumgespielt hat.

Wir wollen nun keinen Rechner vorschalten, sondern nur über eine FritzBox und einen Repeater in das Netz kommen.

Gibt es für die Nutzung nun irgendwelche rechtlichen Vordrucke, die (im ungünstigsten Fall) auch die gemeinsame Haftung bei Missbrauch regeln?

Es soll ja nun nicht die "arme Sau" haftbar gemacht werden, der sich für die Bereitstellung und Administrierung der zugelassenen Rechner freiwillig gemeldet hat... ;)

Jeder Tipp wird hier dankbar entgegen genommen :thumbsup:
 
Die Frage ist, ob angesichts dieser Vorzeichen ein solches Vorhaben sinnvoll ist…
Im Zweifelsfall wird grundsätzlich der Inhaber des Anschlusses "angesprochen", er ist dann in der Beweispflicht, dass nicht er nicht derjenige war der hierfür verantwortlich ist. Schriftliche Abmachungen nutzen wenig, wenn der Täter nicht zu ermitteln ist, d.h. jeden einzelnen Zugriff mt dem jedem entsprechenden Rechner protokollieren (macht die Fritzbox nicht).
Starke Verschlüsselung und Firewall wählen, wenn z.b. das WLan auch von anderen leicht erreicht werden kann, z.b. Stockwerk darüber, darunter, Parkplatz vor dem Gebäude etc.……
Fazit: der Halter geht IMMER ein Risiko ein!

Ach so, sehe gerade noch "in unserer Dienststelle…gesperrt…". Unbedingt checken, ob die private Nutzung während der Dienstzeit zulässig ist! Wenn dann nämlich Protokoll geführt wird, wäre der Nachweis recht einfach… Manche Arbeitgeber, gehen recht rigoros mit Abmahnungen vor, wenn sie solche regelmäßigen privaten Aktivitäten (und sonst braucht man wohl kein ständiges WLan) während der Dienstzeit feststellen!
 
.... und der Besitzer des WLANs muss eine Vorratsspeicherung machen... Dazu gibt es hier irgendwo ein Thema, wo die genauen § geregelt werden.....
 
@Lor-Olli

Nun wir sind bei der BF, haben 24 Stunden Dienste. Damit wir in unserer dienstfreien (keine Einsätze) Zeit mal surfen können, wollen wir ja so etwas aufbauen.

Und die FritzBox macht eine Protokollierung nach MAC-Adresse und Rechnernamen, habe ich gerade bei mir nachgeschaut...

Es stellt sich nur noch die Frage:

wie bekommen wir das Ganze auf rechtlich sichere Füße, so eine Art Erklärung der Teilnehmer, dass bei dem Fall des Falles nicht der Inhaber der Anschlusses verantwortlich ist, sondern alle Nutzer, die in dieser Zeit im Netz waren.

Ich will hier keine Diskussion über die Hackbarkeit von WLANs vom Zaun brechen, also kurz zur Info: WPA2 Netz, starkes Passwort, SSID versteckt. Mehr können wir nicht bieten. Und derjenige, der mit einem Laptop auf dem Schoß auf unserem Parkplatz steht, wünsche ich jetzt schon alles Gute zum Geburtstag...:Pfeif:
 
Gibt es für die Nutzung nun irgendwelche rechtlichen Vordrucke, die (im ungünstigsten Fall) auch die gemeinsame Haftung bei Missbrauch regeln?
Das brauchst Du nicht.
Der Anschlussinhaber wird als erstes angegangen - kann er glaubhaft erklären, dass Du es warst, wirst Du belangt. Kann er das nicht, wird er verknackt.

Du kannst nicht vertraglich erklären, dass wenn Du eine Straftat begehst, auch andere mit schuld sind - entweder sie sind es, oder nicht.

Das ist wie mit dem Auto - fährt jemand mit Deinem Auto über nen Blitzer, kommt der Brief zu Dir. Kannst Du nicht beweisen, dass Du es nicht warst, wirst Du bestraft.
 
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Damit ist meine Befürchtung eingetreten, das Thema wird sich dann wohl schnell erledigen, da sich keiner bereit erklärt, diesen Anschluss einzurichten.

Ich bin fein raus, ich surfe ggf. mit Launch2Net über mein K1, das langt für ab und an.
 
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