Schleuderbogge
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Moinsens,
auf unserer Dienststelle planen wir die Nutzung eines gemeinsamen WLAN, da unsere Rechner für bestimmte Seiten gesperrt sind (Ebay, GMX, Amazon etc.)
Ein Kollege wird unter bestimmten Voraussetzungen dann bei unserem lokalen Anbieter eine Flatrate anmelden und das ganze Geschehen administrieren.
Inzwischen habe ich bei meiner FritzBox ein gutes Auslesen von den Log-Dateien der über WLAN zugriffsberechtigten Geräte herausgefunden. Schwierig bei der ganzen Sache ist allerdings, dass bei einem Missbrauch, z.B. illegaler Softwaredownload über ein p2p-Netz zwar festgestellt werden kann, wer sich alles zur Zeit im Netz aufgehalten hat, aber nicht wer nun genau auf dieser Seite rumgespielt hat.
Wir wollen nun keinen Rechner vorschalten, sondern nur über eine FritzBox und einen Repeater in das Netz kommen.
Gibt es für die Nutzung nun irgendwelche rechtlichen Vordrucke, die (im ungünstigsten Fall) auch die gemeinsame Haftung bei Missbrauch regeln?
Es soll ja nun nicht die "arme Sau" haftbar gemacht werden, der sich für die Bereitstellung und Administrierung der zugelassenen Rechner freiwillig gemeldet hat...
Jeder Tipp wird hier dankbar entgegen genommen
auf unserer Dienststelle planen wir die Nutzung eines gemeinsamen WLAN, da unsere Rechner für bestimmte Seiten gesperrt sind (Ebay, GMX, Amazon etc.)
Ein Kollege wird unter bestimmten Voraussetzungen dann bei unserem lokalen Anbieter eine Flatrate anmelden und das ganze Geschehen administrieren.
Inzwischen habe ich bei meiner FritzBox ein gutes Auslesen von den Log-Dateien der über WLAN zugriffsberechtigten Geräte herausgefunden. Schwierig bei der ganzen Sache ist allerdings, dass bei einem Missbrauch, z.B. illegaler Softwaredownload über ein p2p-Netz zwar festgestellt werden kann, wer sich alles zur Zeit im Netz aufgehalten hat, aber nicht wer nun genau auf dieser Seite rumgespielt hat.
Wir wollen nun keinen Rechner vorschalten, sondern nur über eine FritzBox und einen Repeater in das Netz kommen.
Gibt es für die Nutzung nun irgendwelche rechtlichen Vordrucke, die (im ungünstigsten Fall) auch die gemeinsame Haftung bei Missbrauch regeln?
Es soll ja nun nicht die "arme Sau" haftbar gemacht werden, der sich für die Bereitstellung und Administrierung der zugelassenen Rechner freiwillig gemeldet hat...
Jeder Tipp wird hier dankbar entgegen genommen