rechtliche Frage

MBStud

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Hallo,

hier sind doch bestimmt so einige, die in rechtlichen Fragen fit sind.

Ich habe einen neuen Router mit Modem(WAG54GS-EU von Linksys) bei ...(ich nenne den Laden mal lieber nicht) als Geschäftskunde gekauft. Eigentlich habe ich nur die Firma (eine Praxis) angegeben und nicht bedacht, daß damit ja die 14tägige Rückgabe so nicht möglich ist. Aber das wäre auch alles nicht schlimm gewesen, da ich mich immer gründlich informiere und das Gerät eigentlich perfekt gewesen wäre (Garantie bei defekt ist ja davon unberührt).

Das Problem ist jetzt aber, daß das Gerät gar nicht für den deutschen Markt (Annex B), sondern für den österreichischen Markt entwickelt wurde(Annex A).
Dies war jedoch nirgends aufgeführt, weder bei der Preissuchmaschine, auf der Homepage des Shops, noch auf der Rechnung. Wenn ich ein Gerät in Deutschland kaufe und an eine deutsche (Firmen-)Adresse liefern lasse, kann ich doch davon ausgehen, daß es sich um ein betriebsfähiges Gerät für Deutschland handelt, oder nicht?

Ich habe nur das Problem, daß der Shop das Gerät nicht zurücknehmen möchte. Mein Anwalt ist schon informiert und wenn die sich weiter querstellen, muss es halt so geregelt werden.
Der Linksys-Support kann sich das auch nicht erklären, denn eigentlich darf das gar nicht passieren.

Was denkt ihr darüber?

Mit freundlichem Gruß,
Jöran
 
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