rechtliche Frage - wem gehört ein Soundfile?

elastico

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Mal eine vielleicht nicht ganz leichte Frage.

1.) Ich (A) sende live eine Sendung für ein Internet-Radio (B). Den Beitrag habe ich selbst zusammengestellt (Skript, Voice)

2.) Diese Sendung wird aufgezeichnet (von mir) und einer anderen Person gegeben (C) die diese Sendung etwas schneidet ("äähm", "öööh", Versprecher raus etc.) und ein paar Filter drüber laufen lässt. Außerdem schneidet er einen eigenen Jingle dazwischen (Werbung für ihn selbst) was ich gestattet habe.

3.) (C) stellt diese aufbereitete Version wieder dem Radio (B) zur Verfügung damit (B) es den Hörern (D) zum Download anbieten kann.

4.) Ich (A) habe dem Radio (B) klar gesagt, dass sie das Material frei verwenden dürfen. Auch in Ausschnitten (unter bestimmten Auflagen - also keine Sinnentstellung etc.)


Meine Frage:
Wem gehört der Beitrag den ich (A) erzeugt habe? Wer darf bestimmen, was mit der Aufzeichnung passiert? (wir haben ja zwei Versionen der Aufzeichnung - meine rohe (A) und die bearbeitete von (C))

Welche Rechte hat (C) an dem Material?

Konkret geht es darum:
(C) hat (B) untersagt das Material (die bearbeitete Fassung) zu verwenden bzw. hat keine freien Nutzungsrechte für dieselben erteilt. Kann (C) das? Oder kann (C) nur untersagen den eigenen Jingle zu spielen, so dass (B) diese Jingles herausschneiden müsste?
 
Dazu sagt das urheberrecht klar aus:
§ 3
Bearbeitungen



Übersetzungen und andere Bearbeitungen eines Werkes, die persönliche geistige Schöpfungen des Bearbeiters sind, werden unbeschadet des Urheberrechts am bearbeiteten Werk wie selbständige Werke geschützt. Die nur unwesentliche Bearbeitung eines nicht geschützten Werkes der Musik wird nicht als selbständiges Werk geschützt.

Der Jingle von C unterliegt klar dem Urheberrechtsgesetz. Dein Werk (A) ist aber anscheinend nur geringfügig bearbeitet, also technisch bearbeitet und nicht künstlerisch und damit keine Neuschöpfung.

IMHO kann C nicht an Deinem Werk, das Du ja freigegeben hast irgendwelche Rechte geltend machen. Es sei denn C wurde ein Entgelt für die Bearbeitung angeboten/verabredet. Das würde aber das Urheberrechtsgesetz nicht tangieren , sondern er müsste eine Einstweilige Verfügung gerichtlich erwirken um eine Ausstrahlung zu unterbinden.
meine ich jedenfalls als Nicht-jurist.
 
Das ist schwierig, und da wird Dir im Forum niemand eine ordentliche Antwort geben können. Da musst Du einen Anwalt fragen

Alex
 
below schrieb:
Das ist schwierig, und da wird Dir im Forum niemand eine ordentliche Antwort geben können. Da musst Du einen Anwalt fragen

Alex

Sehe ich nicht so. siehe oben.

Achja, zur Frage von elastico wem das Werk gehört: Dir gehört es.
Du kannst damit tun und lassen was Du willst. So wie Du auch dem Sender gestattest es frei nutzen zu können unter bestimmten Auflagen.
Das ist nicht von ungefähr und das URG sagt dazu klar:
§ 2
Geschützte Werke



(1) Zu den geschützten Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst gehören insbesondere:


Sprachwerke, wie Schriftwerke, Reden und Computerprogramme;

Werke der Musik;

pantomimische Werke einschließlich der Werke der Tanzkunst;

Werke der bildenden Künste einschließlich der Werke der Baukunst und der angewandten Kunst und Entwürfe solcher Werke;

Lichtbildwerke einschließlich der Werke, die ähnlich wie Lichtbildwerke geschaffen werden;

Filmwerke einschließlich der Werke, die ähnlich wie Filmwerke geschaffen werden;

Darstellungen wissenschaftlicher oder technischer Art, wie Zeichnungen, Pläne, Karten, Skizzen, Tabellen und plastische Darstellungen.

(2) Werke im Sinne dieses Gesetzes sind nur persönliche geistige Schöpfungen.

Der Jingle von C muss logischerweise rausgeschnitten werden, wenn er es verlangt. Andererseits vermute ich aber, das durch seine Dienstleistung, denn mehr hat er nicht getan, er seinen Anspruch auf Entgelt damit abgetreten hat in Vereinbarung einer Eigenwerbung. Das ist dann aber ein Vertrag der Zustande gekommen ist, auch mündlich ist dieser bindend und er kann nicht einfach diesen Vertrag kündigen, da der Auftraggeber B oder stellvertretend A, eine Gewährleistung der Vertragserfüllung einklagen kann.
 
Grundsätzlich ist es aus meiner Sicht so, dass auf alles, was Du slebst gebaut hast, das Urheberrechtsschutzgesetz auf Deiner Seite liegt.

An Deiner Stellle würde ich (C) nur mit den Überarbeitungen beauftragen und seine Jingle einzufügen - eine Weitergabe an Dritte aber Untersagen.
Dann würdest DU die überarbeitete Version an den Sender geben - auch mit Auflagen. Material nur senden und in keiner Form bearbeiten und wirklich nur den download. Das ganze würde ich terminlich einschränke. Z.B, bis 31.12.06 und dann wieder verlängern.

Weiter hat aus meiner Sicht (C) keinerlei Rechte ein Deinem Material - nur auf seine Jingles. Möglicherweise hat er ein Recht auf Wertsteigerung des Materials, weil ja - so wie ich verstand - rauschen, div. Laute etc. rausgenommen wurden.



Grundsätzlich hat ein jeder an Deinem Material nur das Recht, was Du ihm gibst.
Wenn Du nicht gleich einen Anwalt anstrengen willst, schau die mal das "Urhebergesetz" an.
Weil das ganze geplänkel hier, gibts Dir noch leider keine Rechtssicherheit.
 
Nein, für einen Rechtestreit per Anwalt oder Gericht ist die ganze Sache zu klein. das lohnt nicht - zumal ich ja die Originale (A) noch habe.

Ich war nur baff als (B) mich fragte, ob ich die Files noch hätte weil (C) untersagt hätte diese weiter zu spielen. Es stört mich jetzt nicht _direkt_ - ich werde einfach die Originale nochmal an (B) schicken und gut.

Aber ich fand das dann doch merkwürdig genug um mal zu fragen, wie Eure Meinungen oder gar Erfahrungen wenn nicht sogar Wissen sind/ist.

Soweit ich informiert bin hat (C) kein Geld bekommen - dafür ja Eigenwerbung. Ich glaube aber, dass (B) von (C) Geld bekommen hat und im Gegenzug werben durfte. Und dann würde ich das alles noch viel weniger verstehen.

Ich hätte verstanden wenn (C) gesagt hätte: Nimm die Jingles raus und gut.
Aber die Files selber - also als ganzes? SEHR komische Auffassung. Aber vielleicht ist das auch nur ein Missverständnis gewesen. Ich stelle mir vor, dass (C) meinte: "die Files nicht mehr spielen wg. des Jingles - ich will aber nicht mehr bei euch werben" - als Beispiel.
Und (B) dann meinte: "der sagt ich darf nicht mehr das file spielen" ... obwohl eigentlich nur gemeint war: "nimm die Jingles raus" ... keine Ahnung....

Wir werden einfach die Originale nehmen die zum Glück noch vorhanden sind - bis auf eines :( Das wurde nämlich von (C) aufgezeichnet nicht von mir
 
Hast Du schon mal daran gedacht, dass sich (C) eben gerade wegen der Urheberrechte nicht in die nesseln setzen will und deshalb sagt "nicht abspielen".

Hol Dir doch einfach von (C) die Version und gib die weiter ... fertig.
 
ne, das kann es nicht sein. (C) weiß, dass (B) die Rechte von mir hat. Es ist ja kein Riesenkonzern sondern eine kleine Klitsche :)
(C) wollte für Jingles etc. wohl keine Rechte an (B) abtreten. Das ist für (B) natürlich kritisch weil (B) damit erpressbar wird. (B) hat (C) dann wohl "gekündigt" (gibt keine Gehälter - aber Verhältnis beendet) worauf (C) das spielen untersagte - Auch von den bearbeiteten Folgen.
Und IMHO kann er damit eigentlich nur Verbal ungenau gewesen sein und gemeint haben: "naja - oder Du schneidest halt die jingles raus".... etwas in der Art vermute ich jetzt mal
 
Da besteht zwischen B und C ersteinmal Klärungsbedarf.
Ohne eine Einstweilige Verfügung oder schriftliche Unterlassungserklärung seitens C sehe ich das ganze als rechtlich noch haltlos an.

und wie ich es schon schrieb, lt. Urheberrecht ist es dein werk. auch wenn er es technisch aufbereitet hat. aber das schliesst keine werksschöpfung ein. somit hat B keinerlei Rechte an Deinem Werk. Der Jingle ist sein Werk mit allen Rechten. Wichtig sind die Absprachen in Sachen warum C die technische bearbeitung gemacht hat und was ihm als Entgelt oder Sachwert dafür im Ausgleich von B vereinbart wurde. Das hat aber nichts mit Urheberrechten zu tun, sondern ist ne reine Zivilrechtliche Sache - sprich Vertragsrechte etc.
Das sollte ersteinmal von B und C geklärt werden, was da vereinbart wurde.
Wurde z.b. von C vertraglich festgelegt, das deine, von C bearbeitete fassung nur in verbindung mit seinem jingle genutzt werden darf, so ist das geltend und ist vertragsgegenstand und verbindlich für B. also in dem fall einstellung der sendung in der von C bearbeitenden fassung.

@Dackel - Deine Vermutungen tun hier nichts zur Sache und sind keinerlei hilfreich in dem Fall. Die Gründe warum C einen Widerruf macht sind letzlich egal.
Was zählt sind nur Vereinbarungen zwischen den vertragspartnern. Auch wenn nujr mündlich abgeschlossen - übereinkommend.
 
Am besten löst man solche Sachen von vornherein vertraglich, damit es da nix zu wackeln gibt. Dafür ist es natürlich nötig, sich ein bisserl ins Thema einzulesen, damit man weiß, welche Rechte wie übertragen werden können/müssen/sollten. Ich krieg da auch regelmäßig 'nen Knoten im Hirn.

So wie ich das sehe, war die mündliche Absprache, die es wahrscheinlich gab, einfach nicht vollständig, so dass bestimmte Sachen im nachhinein geklärt werden müssen, was einfach immer Ärger gibt. Dann heißt es "bearbeite du das mal und mach deinen Jingle rein", aber es wird nicht im Detail geklärt, wie das ganze dann verwertet werden soll.
Korrekt und unmissverständlich wäre "Bearbeite das, bau als Gegenleistung deinen Jingle ein und räume mir zeitlich und räumlich unbeschränkt die Nutzungsrechte an deiner Bearbeitung ein". Zusätzlich müsste man auch im Vorhinein klären ob das ganze nur komplett oder auch in Auszügen genutzt werden darf etc. pp.. Dann ist man auf der sicheren Seite.
Und wenn's nur eine kleine Sache ist. Solang man die Leute nicht gut kennt und sich nötigenfalls bei 'nem Bier einigen kann (Freunde), kann sowas immer ärger geben weil irgendwem irgendwas nicht passt.

Ich hasse sowas auch, aber ich hab langsam das Gefühl, als müsste ich mir langsam eine gewisse rechtliche Paranoia aneignen, da ich mir jetzt so langsam für meine Musikgeschichten einen Markt suchen will. :(
 
ja, ich denke sowas wird da gelaufen sein... unvollständige Absprachen.
Naja... ich habe inzwischen erfahren, dass (B) die Daten im vorauseilendem Gehorsam gelöscht hat. Und nach einem Streit die Files von (C) anfordern macht wenig Sinn weil ich ja viel einfacher dran komme. Und Jingles rausschneiden muss (B) sowieso (da auch ich einige jingles von (C) schon eingebaut hatte - live)

Naja - erstmal Danke an Euch! Ich wollte nur sicher gehen, dass ich nicht eine völlig verdrehte Auffassung habe.
 
Etwas spät

Hallo
Ich arbeite bei einem Fernsehsender. Dort verkaufen wir auch Bilder.
Was dich interessieren könnte ist, dass wir für das Original Geld bekommen.
Wenn ein Kunde dann die Bilder bearbeitet, bleiben die Rechte bei uns.
Er darf gerne Filter drüber legen, das ganze schwarz/weiß machen etc. Wenn der Kunde das neue Material (also das von ihm überarbeitete) verkaufen, muß er an uns verweisen. Wie das mit Auftragsarbeiten aussieht ist ein wenig anders.
Wenn wir einem Kunden Bilder auf Bestellung geben, damit er damit dies oder jenes macht, bekommt er dafür Geld. Er ist aber Dienstleister!
Das heißt, er hat den Auftrag bekommen, das Material zu bearbeiten.
Die Rechte bleiben weiterhin bei uns.
Schneidet aber jemand "eigenes" Material in Fremdmaterial, wird es kompliziert...
Die Teile gehören ihm, der Rest uns.
Hat der Kunde für die Bilder bezahlt, aber praktisch "neues" Material erstellt, entfallen anteilige Prozente an uns, wenn er das Zeug verkauft.
Ein wenig komlpliziert, ja.
Meiner Meinung nach darf dein C nur die Ausstrahlung seiner Jingles untersagen, der Rest ist dein geistiges Eigentum....
hoffe, es hat ein wenig Klarheit gebracht, ist wahrscheinlich sowieso zu spät
 
ja, so hätte ich das auch akzeptiert. Aber wie schon vermutet - ist eh zu spät :)
(B) hat ratzfatz alles gelöscht ohne nachzudenken
und (A), also ich, habe das Rohmaterial erneut zu (B) geschickt so dass die von vorne anfangen können zu basteln... zum Glück hatte ich noch alles auf externer Platte
 
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