Rechtliche Frage: Verkauf von "Studentenhardware" aus dem Apple Store ...

S-O

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Hallo liebe Maccies !

Ich plane, mir einen imac zu kaufen (aus dem Bildungsstore für Lehrer). Dazu einen ipod 20gb ---> 150 Euro Rabatt. Darf ich den ipod eigentlich bei Ebay (an Studenten oder auch nicht) verhöckern? Wie sieht es mit Garantie für den ipod aus. Er steht ja wahrscheinlich auf meiner imac-Rechnung mit drauf. Kopiere ich einfach diese Rechnng, sende sie dem ipod-Ebaykäufer zu und falls er Probleme hat kann er sich damit an den Applestore wenden?
Über rechtliche Hinweise wäre ich dankbar.

Vielen Dank im voraus

S-O

P.S.
Über folgende Hinweise wäre ich nicht dankbar, diese gehen nämlich voll auf den ....

1. Hast du mal die "Suchen"-Funktion verwendet ...
2. Wen kümmert schon die rechtliche Seite, mache es einfach ...

Diese beiden typischen Antworten habe ich ja nun selbst gegeben, was für die notorischen Antworter dieser Art (die gibt es übrigens in allen Foren) eine enorme Zeitersparnis darstellt !
 
Re:

Rechtlich kannst du den IPod verkaufen ohne Probleme ist ja dein Eigentum.Nur der Haken ist die Gewährleistung(nicht die Garantie)
Gewährleistung ist ein Rechtsanspruch zwischen Verkäufer und Käufer.Wenn du den I-Pod weiter verkaufts hat dein Käufer keine Ansprüche auf Gewährleistung gegenüber Apple.Aber das ist auch nicht weiter Problematisch da Apple 1 Jahr Garantie bietet und diese Garantie an das Gerät gebunden ist und nicht an den Kaufvertrag.Die Gewährleistung wird eh überbewerte da man faktisch nur 6 Monate Gewährleistung hat , da nach diesen 6 Monaten sich die Beweislast umkehrt und du die restlichen 18 Monate beweisen musst das dein I-Pod bei der Lieferung einen Defekt hatte.
Gewährleistung = das Versprechen das das Gut bei Lieferung Mangelfrei ist.
Garantie = freiwillige Leistung des Herstellers das ein Gerät über einen Gewissen Zeitraum Mängelfrei ist
 
Es gibt keinen Grund, wieso Du den iPod nicht wieder verkaufen dürftest über ebay. Durch den Kauf (egal ob oder mit Studentenrabat) wirst Du Eigentümer und kannst mit dem iPod machen was Du willst.
Ich würde an Deiner Stelle auch die Rechnung kopieren und dem Käufer geben.
 
Olrik schrieb:
Nur der Haken ist die Gewährleistung(nicht die Garantie)
Gewährleistung ist ein Rechtsanspruch zwischen Verkäufer und Käufer.Wenn du den I-Pod weiter verkaufts hat dein Käufer keine Ansprüche auf Gewährleistung gegenüber Apple.Aber das ist auch nicht weiter Problematisch da Apple 1 Jahr Garantie bietet und diese Garantie an das Gerät gebunden ist und nicht an den Kaufvertrag.Die Gewährleistung = das Versprechen das das Gut bei Lieferung Mangelfrei ist.
Garantie = freiwillige Leistung des Herstellers das ein Gerät über einen Gewissen Zeitraum Mängelfrei ist
Schon richtig, aber irgendwie konfus geschrieben.
Garantie ist die freiwillge Leitung des Herstellers die Ware bei Hardwaredefekt (hier iPod) zu reparieren - kostenfrei. Gewährleistung tritt aber hier zwischen Käufer und Apple Retailer oder Apple Store auf, was nicht Apple direkt ist.
Wobei ich auch schon gelesen habe, dass der Gewährleistungsanspruch bestehen bleibt, solange es nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist!

Anyway, Apple bietet wie schon erwähnt 1 Jahr Garantie, von daher ist es egal.
Nebenbei, ist es dazu gut, dassd er iPod registriert wird. Apple registriert das Verkaufsdatum seinerseits ebenfalls, da die Händler dies weitergeben - wegen der Garantie.
 
achja, das einzige was man nicht verkaufen darf, ist Studentensoftware. Deswegen bist bestimmt auch auf das Thema gekommen....
 
funkestern schrieb:
Wobei ich auch schon gelesen habe, dass der Gewährleistungsanspruch bestehen bleibt, solange es nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist!
Anyway, Apple bietet wie schon erwähnt 1 Jahr Garantie, von daher ist es egal.
Nebenbei, ist es dazu gut, dassd er iPod registriert wird. Apple registriert das Verkaufsdatum seinerseits ebenfalls, da die Händler dies weitergeben - wegen der Garantie.
Also demnach ist Garantie an das Gerät (soweit, sogut), die Gewährleistung aber an die Person (Erstkäufer) gebunden ?! Das ist mir dann aber auch neu. Im Notfall müßte man es dann halt über den Verkäufer (eBay-Anbieter) abwickeln, was dann aber umständlich werden dürfte.
Mit dem Einsenden der Coupons werden die Geräte ja gleichzeitig auf meinen Namen registriert - wird dann ein explizites "Ummelden" erforderlich ?
 
Re:

Die Gewährleistung ist immer Sache des Händlers und kann mit unter sehr kompliziert werden.Die Garantie ist bei Apple an die Hardware gebunden.Aber wie schon gesagt ist das "neue Gewährleistungsrecht" sehr unangenehm für den Käufer, denn es spielt eine Sicherheit vor die es nicht gibt.In den ersten 6 Monaten bist du auf der sicheren Seite, danach musst du deinem Händler beweisen(notfalls mit Gutachten) das dein Gerät schon bei der Lieferung einen Mangel hat.Viele sugieren mit Gewährleistung gleich Garantie.Dem ist aber nicht so.Die Gewährleistung sagt nur aus das zum Zeitpunkt der Lieferung dein Gerät in Ordnung war.Deshalb ist es immer besser die Garantie des Herstellers in Anspruch zunehmen(zumindest nach den ersten 6 Monaten).Wobei bei einer Herstellergarantie auch Kosten auf dich zu kommen können wie z.B. Hinsende Kosten.Deshalb nützt dir eine Quittung/ Rechnung von einen Ebayer relativ weniger der Händler kann dir die Gewährleistung verweigern.(bei großen Ketten ohne namtenliche Rechnung ist das sicherlich kein Problem.)
 
Olrik schrieb:
Deshalb nützt dir eine Quittung/ Rechnung von einen Ebayer relativ weniger der Händler kann dir die Gewährleistung verweigern.(bei großen Ketten ohne namtenliche Rechnung ist das sicherlich kein Problem.)
das ist mir schon alles klar, was Du da schreibst ... es ging (mir) auch nicht um den Unterschied Garantie vs. Gewährleistung, sondern um die Frage, ob Erst- und Zweiterwerber unterschiedlich behandelt werden. Ich glaub, darauf zielte auch der Eingangsthread eigentlich ab, d.h. ob bestehende Garantie- und Gewährleistungsansprüche 1:1 auf den späteren Käufer übertragen werden.

EDIT: scheinbar ist das wirklich ausschließlich Sache des Händlers, wie er die Handhabung der Gewährleistung (bzgl. ÜBERTRAGBARKEIT) gestaltet. Aber wie schon angemerkt, wird das in der Praxis idR kulant gehandhabt ... wenn jetzt aber der iPod an Herrn Müller aus München verkauft wurde und später Herr Maier aus Hamburg reklamiert, weiß ich nun auch nicht, wie da der AppleStore reagiert .....
 
Zuletzt bearbeitet:
Re:

Klingt komisch ist aber so :).
Garantien kann man in der Regel übertragen.(hier auch ein aber immer in die Garntiebedigung schauen)

Gewährleistung kann man rein nüchtern betachtet nie übertragen.(wobei es in der Praxis anders gehandhabt wird).

Herrn Maier aus Hamburg könnte Probleme bei der Gewährleistung bekommen der Apple Store in Hamburg könnte sagen is nicht.Und rein rechtlich ist das aus so.Aber die Erfahrung zeigt das grosse Ketten sehr Kulant sind und nicht solche Haarspaltereihen begegen.Aber in Deutschland ist alles möglich.
 
Zuletzt bearbeitet:
Olrik schrieb:
Herrn Maier aus Hamburg könnte Probleme bei der Gewährleistung bekommen der Apple Store in Hamburg könnte sagen is nicht.Und rein rechtlich ist das aus so.
okay, wobei der (EDU)Apple-Store ist doch ein zentraler, rein virtueller Laden, aus dem alle bedient werden, nicht ?
 
Die Gewährleistung ist ein gesetzliches Recht, das aus einem Kaufvertrag entsteht. Da der Händler nur mit dem Erstkäufer einen Kaufvertrag abgeschlossen hat, kann der "nächste" Käufer keinen gesetzlichen Gewährleistungsanspruch gegen den ursprünglichen Händler mehr haben, da kein Kaufvertrag zwischen den beiden existiert. Dafür hat er Gewährleistungsansprüche gegen den Verkäufer, wenn diese nicht vertraglich ausgeschlossen werden.

Snoop
 
snoop69 schrieb:
Die Gewährleistung ist ein gesetzliches Recht, das aus einem Kaufvertrag entsteht. Da der Händler nur mit dem Erstkäufer einen Kaufvertrag abgeschlossen hat, kann der "nächste" Käufer keinen gesetzlichen Gewährleistungsanspruch gegen den ursprünglichen Händler mehr haben, da kein Kaufvertrag zwischen den beiden existiert. Dafür hat er Gewährleistungsansprüche gegen den Verkäufer, wenn diese nicht vertraglich ausgeschlossen werden.

Snoop

So ist es :).Das Problem in diesem speziellen Fall ist ja das er den I-POD privat verkaufen will.Und wenn er die Gewährleistung ausschliesst hat der Käufer das Problem da er nur die Apple Garantie hat.Was aber nicht weiter tragisch ist wie oben schon gesagt , hat man faktisch nur 6 Monate Gewährleistung in Deutschland die restlichen 18 Monate kann man nur mit sehr großer Mühe durchsetzen oder man hat einen Kulanten Händler.
Nur welcher Händler deckt freiwillig das Risiko zwischen dem 1 Jahr Garnatie von Apple und der 24 Monaten Gewährleistung.

Ich verstehe allerdings nicht warum Apple nur 1 Jahr Garantie gibt andere Markenhersteller geben zumindest 24 Monate Garantie(nicht Gewährleistung!!) oder sogar 36 Monate.Ich denke bei einer Premium Marke sollte sowas selbstverständlich sein.(ohne Apple Care)
Ich habe hier im Büro drei HP Systeme die haben zumindest 12 Monate Vor Ort Garantie und weitere 24 Monate Bring In.Und die System haben einen Bruchteil von unseren Macs gekostet.
 
Olrik schrieb:
Ich verstehe allerdings nicht warum Apple nur 1 Jahr Garantie gibt andere Markenhersteller geben zumindest 24 Monate Garantie(nicht Gewährleistung!!) oder sogar 36 Monate.Ich denke bei einer Premium Marke sollte sowas selbstverständlich sein
vielleicht denkt Apple gerade umgekehrt - bei DER (angeblichen) Qualität ist das nicht nötig ... ;-) Jedenfalls gibts 3-Jahre-vor-Ort-Garantie mittlerweile auf bald jeden 5-Euro-Artikel von den Discountern ...

Die Herstellergarantie ist ja freiwillig, ist die nun definitiv an das Gerät gebunden, oder kann das auch noch mal unterschiedlich (individuell) ausgehandelt werden, was dann m.E. ein Hammer wäre .... ?
 
Chriss schrieb:
vielleicht denkt Apple gerade umgekehrt - bei DER (angeblichen) Qualität ist das nicht nötig ... ;-) Jedenfalls gibts 3-Jahre-vor-Ort-Garantie mittlerweile auf bald jeden 5-Euro-Artikel von den Discountern ...

Die Herstellergarantie ist ja freiwillig, ist die nun definitiv an das Gerät gebunden, oder kann das auch noch mal unterschiedlich (individuell) ausgehandelt werden, was dann m.E. ein Hammer wäre .... ?

Da Garantien freiwillig sind kann man diese auch individuell aushandeln, wenn man ne gewisse Marktmacht hat.Wenn z.b. die Bundeswehr auf Apple umsteigt und 100000 PM kauft, dann wird Apple sicherlich einen 36 Monaten Vor Ort Service bieten :).(bei öffentlichen Aufträgen hat man unter 3 Jahren Garantie kaum eine Chance allerdings werden "neuerdings" viele Geräte geleast)
Als privat Nutzer wirds du sowas kaum erreichen.
 
Olrik schrieb:
Als privat Nutzer wirds du sowas kaum erreichen.
nein, nein ... so war das nicht gemeint. Sondern lediglich, ob ich mich als Normalverbraucher darauf verlassen kann, daß die Herstellergarantie für das Gerät gilt, oder ob ich da bei HP, Epson, Canon, usw. jedesmal neu in die AGBs schauen muß, ob da eine (Hersteller)Garantie beim Weiterverkauf ausgeschlossen wird ....
 
Chriss schrieb:
nein, nein ... so war das nicht gemeint. Sondern lediglich, ob ich mich als Normalverbraucher darauf verlassen kann, daß die Herstellergarantie für das Gerät gilt, oder ob ich da bei HP, Epson, Canon, usw. jedesmal neu in die AGBs schauen muß, ob da eine (Hersteller)Garantie beim Weiterverkauf ausgeschlossen wird ....

So ist es da die Garantie freiwillig ist kann der Hersteller diese Garantie an Bedingungen knüpfen, wie z.b. das die Garantie nur für den erst Erwerber oder namentlich genannte Personen gilt.Z.B will beklin bei ihrer 10 Jahres Garantie das das Produkt namentlich registriert wird.
Da hilft im zweifelsfall nur ein Blick in die Garantiebedigung bzw. AGBs des Herstellers.Aber wenn der Hersteller nur AGBs hat kann man zu 90 % davon ausgehen das Garantieansprüche nicht übertragbar sind , denn AGBs haben immer nur Wirkung zwischen Verkäufer und Käufer.Wie du siehts ist eine pauschale Aussage recht schwierig.Deshalb bieten AGBs, Gewährleistung, Garantien grosse Angriffsfläche für Streitigkeiten.
Deshelb ist es bei Neu Produkten immer ratsam bei grossen Ketten oder beim Hersteller direkt zu kaufen(hier z.b. Apple Online Shop oder MM Gravis und co.).Bei Gebraucht Geräten muss man halt abwägen sofern noch Garantie drauf ist , ob es sich lohnt bzw. vorher sich versichern das die Garantie Übertragbar ist.Im Regelfall sind diese Garantien aber immer auf das Produkt bezogen nicht auf eine Person, aber wie gesagt das kann von Hersteller zu Hersteller unterschiedlich sein.Bei Apple stellt das aber kein Problem da.

Nur das Apple so kurze Garantiezeiten hat steht auf einem anderen Blatt.
 
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Olrik schrieb:
Klingt komisch ist aber so :).
Garantien kann man in der Regel übertragen.(hier auch ein aber immer in die Garntiebedigung schauen)
Bei Firma L*****k bekam ich einmal die Garantieleistung für einen Drucker versagt,
weil das nicht mit auf der Rechnung (gebraucht gekauft) draufstand...
 
Banane! Ich habe mal gehört ...Du kannst den Gewährleistungsanspruch gegen Apple dem neuen Käufer einfach abtreten, § 398 BGB...und schwupps, null problemo...


Olrik schrieb:
Rechtlich kannst du den IPod verkaufen ohne Probleme ist ja dein Eigentum.Nur der Haken ist die Gewährleistung(nicht die Garantie)
Gewährleistung ist ein Rechtsanspruch zwischen Verkäufer und Käufer.Wenn du den I-Pod weiter verkaufts hat dein Käufer keine Ansprüche auf Gewährleistung gegenüber Apple.Aber das ist auch nicht weiter Problematisch da Apple 1 Jahr Garantie bietet und diese Garantie an das Gerät gebunden ist und nicht an den Kaufvertrag.Die Gewährleistung wird eh überbewerte da man faktisch nur 6 Monate Gewährleistung hat , da nach diesen 6 Monaten sich die Beweislast umkehrt und du die restlichen 18 Monate beweisen musst das dein I-Pod bei der Lieferung einen Defekt hatte.
Gewährleistung = das Versprechen das das Gut bei Lieferung Mangelfrei ist.
Garantie = freiwillige Leistung des Herstellers das ein Gerät über einen Gewissen Zeitraum Mängelfrei ist
:D :D
 
Difool schrieb:
Bei Firma L*****k bekam ich einmal die Garantieleistung für einen Drucker versagt,
weil das nicht mit auf der Rechnung (gebraucht gekauft) draufstand...

Sag ich ja die ganze Zeit kommt drauf an :).Und in der Regel heisst nicht immer.Bei den besseren Herstellern ist die Garantie am Gerät gekopplet nicht an Namen.(ist ja auch nur sinnvoll).
@Zen
Und das ist nach der Schuldrechtsreform halt nicht mehr so man kann keine Gewährleistung abtretten.Gibt es mittlerweile auch höchstricherliche Entscheidungen zu.
 
klar kann man den abtreten...gib mal entscheidungen an
 
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