Reise Rechtliche Frage an Juristen bei Abschluss von Kaufvertrag über Reise

Vincent007

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Servus an alle juristen unter euch,

ich habe eine frage einem fall:

es wurde ein kaufvertrag über eine reise im reisebüro geschlossen. bei anfrage an den käufer, wie hoch die kosten bei einer stornierung seien, antwortet dieser nur, dass der käufer einen bestimmten prozentsatz der reisekosten übernehmen muss, verschweigt aber, wie es sich leider erst später herausstellt, die möglichkeit einer reiserücktrittsversicherung. die unterschriften über den antritt und tage später den rücktritt der reise sind schon geleistet. daher fallen stornokosten in höhe von 30% an.

nun ist meine frage, ob man sich rechtlich dagegen wehren kann, da meiner ansicht nach der verkäufer auch auf direkter anfrage nach stornierung keine auskunft über die "reiserücktrittsversicherung" macht und nach meiner ansicht nach § 444 BGB der arglistigen verschwiegenheit in betracht käme. kann dieser paragraph hier auch geltend gemacht werden? auf dem stornierungsbescheid steht, dass eine rücktrittsversicherung nicht gewünscht sei. ich verstehe darunter, dass ich gefragt worden wäre, ob ich diese haben will, und das war definitiv nicht der fall!
kann man gegen diese stornogebühren noch vorgehen, obwohl die unterschrift schon getätigt wurde, da es am nächsten tag schon 50% geworden wäre und die unterschrift in zeitdruck getätigt wurde? kann der fall als arglistigkeit angesehen werden?

ich wäre euch sehr dankbar, wenn ihr mir bei diesem fall helfen könntet.

mfg
Vincent
 
Zuletzt bearbeitet:
Du solltest vielleicht mal einen Anwalt um Rat fragen, wenn es um viel Geld geht. Ich kann Dir nur sagen, dass es die Pflicht gab, Dich über die Möglichkeit einer Reiserücktrittsversicherung aufzuklären. Dass Du allerdings unterschrieben hast, aufgeklärt worden zu sein, verschlechtert natürlich Deine Position.
 
ich bin kein Anwalt, aber wenn Du unterschrieben hast aufgeklärt worden zu sein, dann musst Du die Stornogebühren wohl bezahlen. Hast Du einen Zeugen, der beim Verkaufsgespräch anwesend war (kein "Mitreisender", sondern zB ein anderer Verkäufer oder unbeteiligter Dritter)?
 
Reiserücktrittsversicherung bedeutet aber leider nicht, dass du jederzeit kostenlos stornieren kannst!
Der Rücktritt ist idR. an sehr restriktive Bedingungen, zB. ärztlich attestierte schwere Krankheit etc., gebunden bevor er kostenlos erfolgen kann.
 
Übrigens: seit gestern weiß ich, dass es auch eine Reiseabbruchversicherung gibt, die abgeschlossen werden kann. Darauf wird man aber nicht hingewiesen.
Eine Frau hatte gegen einen Reiseanbieter geklagt, da ihre Freundin bei der Hinreise in die USA (3 Monate! gebucht) krank wurde und die Reise abgebrochen wurde. Die Zwei mussten den Urlaub bezahlen. :(
 
funkstar_x schrieb:
Reiserücktrittsversicherung bedeutet aber leider nicht, dass du jederzeit kostenlos stornieren kannst! Der Rücktritt ist idR. an sehr restriktive Bedingungen, zB. ärztlich attestierte schwere Krankheit etc., gebunden bevor er kostenlos erfolgen kann.
Das ist richtig, zudem kommt noch, dass Du oftmals einen gewissen Eigenanteil hast, den Du auf jeden Fall zahlen musst.
 
Hast du das mit den 30 Prozent schriftlich?
Wenn bspw. in den AGB für alle Reisetypen ohne Differenzierung einfach mal 30% bei Rücktritt verlangt werdenn, kann das unwirksam sein.

Ansonsten muss der Reiseveranstalter dir nachweisen, dass ihm tatsächlich so viel Entschädigung zusteht (§ 651i Abs. 2 BGB).

Alles weitere sagen dir gerne die freundlichen Juristen, die dann dafür auch ein bisschen Geld bekommen ;) Eine Erstberatung kostet nicht die Welt, ruf mal bei Anwälten an und frag, was sie dafür wollen.
 
erstmal thx für die antworten.

meine freundin war im reisebüro zeuge und sie hatte explizit danach gefragt, wie das mit der stornierung ist, und darauf antwortet er nur so wage, dass wir nen porzentanteil zahlen müssten. wie schon geschrieben, von einer "reiserücktrittsversicherung" hat er nie geredet. mir ist auch klar, dass man bei der rücktrittsversicherung auch geld bezahlen muss, aber ich denke, dass sich diese kosten unter den 400 €, die jetzt verlangt werden, liegen. denn die 400€ sind diese 30%.

dummheit war es einfach von meiner seite aus, dass schon unterschrieben ist. und wegen der unterschrift würdet ihr auch nicht so große chanzen sehen und die prozesskosten, falls ich verlieren sollte, wären dann auch höher, als die 400€.

danke nochmals an euch.
 
Zuletzt bearbeitet:
Mich wundert es ein wenig, dass ein Angestellter im Reisebüro die Reiserücktrittskostenversicherung verschweigt. Meiner Erfahrung nach musste ich bisher immer darum kämpfen, keine abschliessen zu müssen (KK deckt das schon ab), weil man die förmlich aufgedrängt bekommt - gibt wohl extra Provision dafür, denke ich mal.
 
Vincent007 schrieb:
Servus an alle juristen unter euch,

ich habe eine frage zu dem vorliegenden fall:

Rechtsberatung darf übrigens NUR durch einen Anwalt erfolgen.

Du solltest die Frage allgemeiner halten, speziell "vorliegender Fall" und alles, was sich auf einen konkreten Vorgang bezieht, entfernen.

Allgemeine Fragen darf jeder beantworten, aber Rechtsberatung eben nicht.
 
s_herzog schrieb:
Rechtsberatung darf übrigens NUR durch einen Anwalt erfolgen.

Du solltest die Frage allgemeiner halten, speziell "vorliegender Fall" und alles, was sich auf einen konkreten Vorgang bezieht, entfernen.

Allgemeine Fragen darf jeder beantworten, aber Rechtsberatung eben nicht.
ok sry.

@ zabhod
in dem moment der buchung hab ich auch nicht an die versicherung gedacht. ich werde auf jeden fall nochmal auf den kerl zugehen und ihm meine meinung sagen. und vlt. lässt sich da ja noch was machen, auch außergerichtlich, wenn man die richtigen paragraphen weiß.

für weitere tipps bin ich gerne offen.

mfg
 
Vincent007 schrieb:
@ zabhod in dem moment der buchung hab ich auch nicht an die versicherung gedacht.
Wenn man nicht denkt muß man aber auch bereit sein die Konsequenzen zu tragen, oder? Es sind nicht immer die anderen Schuld. Wirklich nicht. Aber wahrscheinlich war die Reise ein "Schnäppchen", da setzt dann das Gehirn bei vielen Leuten einfach aus.


EDIT: auf Deiner Homepage staht Du bist "Student of Economics". LOL, und dann sowas...
 
@Vincent: hätte denn eine RRV überhaupt gezahlt? Wenn nicht, dann ist die Sache wohl eh' wurscht.
 
das muss noch abgeklärt werden, aber ich hab es heute nicht geschafft die kosten bei einer evtl. rrv zu bekommen.

@walfrieda: jo, das stimmt, das ich das studiere, das macht es auch umso unfassbarer. es wahr anscheinend die hitze, und der fakt, das nicht ich direkt unterschrieben habe, sondern meine freundin und wir im überschwung des glücks nicht genau genug gelesen haben. trotzdem empfinde ich es als eine frechheit auf das stornierungsschreiben zu vermerken, dass explizit keine rrv gewünscht war.
 
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