Vincent007
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Servus an alle juristen unter euch,
ich habe eine frage einem fall:
es wurde ein kaufvertrag über eine reise im reisebüro geschlossen. bei anfrage an den käufer, wie hoch die kosten bei einer stornierung seien, antwortet dieser nur, dass der käufer einen bestimmten prozentsatz der reisekosten übernehmen muss, verschweigt aber, wie es sich leider erst später herausstellt, die möglichkeit einer reiserücktrittsversicherung. die unterschriften über den antritt und tage später den rücktritt der reise sind schon geleistet. daher fallen stornokosten in höhe von 30% an.
nun ist meine frage, ob man sich rechtlich dagegen wehren kann, da meiner ansicht nach der verkäufer auch auf direkter anfrage nach stornierung keine auskunft über die "reiserücktrittsversicherung" macht und nach meiner ansicht nach § 444 BGB der arglistigen verschwiegenheit in betracht käme. kann dieser paragraph hier auch geltend gemacht werden? auf dem stornierungsbescheid steht, dass eine rücktrittsversicherung nicht gewünscht sei. ich verstehe darunter, dass ich gefragt worden wäre, ob ich diese haben will, und das war definitiv nicht der fall!
kann man gegen diese stornogebühren noch vorgehen, obwohl die unterschrift schon getätigt wurde, da es am nächsten tag schon 50% geworden wäre und die unterschrift in zeitdruck getätigt wurde? kann der fall als arglistigkeit angesehen werden?
ich wäre euch sehr dankbar, wenn ihr mir bei diesem fall helfen könntet.
mfg
Vincent
ich habe eine frage einem fall:
es wurde ein kaufvertrag über eine reise im reisebüro geschlossen. bei anfrage an den käufer, wie hoch die kosten bei einer stornierung seien, antwortet dieser nur, dass der käufer einen bestimmten prozentsatz der reisekosten übernehmen muss, verschweigt aber, wie es sich leider erst später herausstellt, die möglichkeit einer reiserücktrittsversicherung. die unterschriften über den antritt und tage später den rücktritt der reise sind schon geleistet. daher fallen stornokosten in höhe von 30% an.
nun ist meine frage, ob man sich rechtlich dagegen wehren kann, da meiner ansicht nach der verkäufer auch auf direkter anfrage nach stornierung keine auskunft über die "reiserücktrittsversicherung" macht und nach meiner ansicht nach § 444 BGB der arglistigen verschwiegenheit in betracht käme. kann dieser paragraph hier auch geltend gemacht werden? auf dem stornierungsbescheid steht, dass eine rücktrittsversicherung nicht gewünscht sei. ich verstehe darunter, dass ich gefragt worden wäre, ob ich diese haben will, und das war definitiv nicht der fall!
kann man gegen diese stornogebühren noch vorgehen, obwohl die unterschrift schon getätigt wurde, da es am nächsten tag schon 50% geworden wäre und die unterschrift in zeitdruck getätigt wurde? kann der fall als arglistigkeit angesehen werden?
ich wäre euch sehr dankbar, wenn ihr mir bei diesem fall helfen könntet.
mfg
Vincent
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