Recht und Ebay, Hab ein kleines Problem

TheHolyCamel

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Hi!
Also ich habe vor einiger Zeit einen PDA für meine Freundin versteigert und das genze versehentlich als versicherten versand reingestellt obwold das bei einem anderne artikel rein gehört hätte. das habe ich allerdings dummerweise erst gemerkt als ich den PDA unversichert versendet hatte.

Nun hat der Käufer gesagt das das teil ncih angekommen ist. Ich habe die Versandrechnung und der Postmann erinnert sich auch noch daran das ich es verschickt habe.

Was habe ich nun für möglichkeiten? Der Käufer möchte das geld oder den pda den ich natürlcih nicht mehr habe. Geld habe ich als student auch nicht wirklich.

Die Ebayfloskeln mir rücknahme und garantie hatte ich natürlich hingesschrieben.

MFG Sebastian
 
TheHolyCamel schrieb:
Was habe ich nun für möglichkeiten? Der Käufer möchte das geld oder den pda den ich natürlcih nicht mehr habe. Geld habe ich als student auch nicht wirklich.

Das Geld wirst du wohl zurückerstatten müssen (und hoffentlich auch noch haben, trotz Student) ;)
 
TheHolyCamel schrieb:
Hi!
erst gemerkt als ich den PDA unversichert versendet hatte.
MFG Sebastian

zur Klarstellung: Du hast den PDA bei der Post unversichert aufgegeben obwohl Du gemerkt hast dass Du beim Angebot einen Fehler gemacht hast weil als unversichert angeboten.
Hast Du mit dem Käufer vorher nochmal darüber gesprochen ob er versicherten oder unversicherten Versand will?
 
Befragen wir doch mal das Wursttarot...

:cool: >Ziehen Sie eine Karte! Und, welche ist es?<

:hum: >Mist, die Ar$(*karte<
 
Zuletzt bearbeitet:
Vielleicht kommt er noch....Wie viele Tage liegen denn zwischen dem Versand und deiner Info, dass er nicht angekommen ist?
 
ist jetzt fast 4 wochen her.

gesprochen habe ich nicht darüber. habs auch erst gemerkt als das ding raus war.

befürchtet habe ich das auch schon... ich hab denke ich in jedem fall die ar$(*karte. wenn ich mich (hoffentlich) irren sollte bin ich für jeden tipp dankbar.
 
Frage: Was heißt "vor einiger Zeit"?

Habt ihr, also du und der Käufer schon mehrfach Kontakt gehabt? Oder meldet er sich jetzt zum ersten Mal?

MfG
Florian
 
kontakt war schon mehrmals. hatte nach 2 wochen geschriebenb das es nciht da is. der herr meldet sich aber recht sporadisch alle woche einmal.

ich schau nochmal auf die post.. vl is ja wass zurück gekommen....
 
Finde ich sehr ungewöhnlich, dass bei der Deutschen Post etwas nicht ankommt....

Hat er erst behauptet, es sei nicht angekommen, nachdem du ihm gesagt hast, dass es unversichert verschickt wurde?
 
noch mal die Frage: wart ihr vor dem Versand über die Versandart einig? Wenn ja und Du kannst das mit einer mail belegen kannst Du das Geld behalten. Wenn nein, und Du hast unversichert versandt, weil Du beim Porto geknickert hast kann ich nur sagen: nomen est omen: HollyCamel = Du bist ein Kamel :)
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn du es als versicherten Versand eingestellt hast und der Käufer und du keinen weiteren Vereinbarungen über den Versand getroffen habt, sieht es sehr schlecht um dein Geld aus.

Der Käufer ist den Vertrag mit dir schließlich eingegangen, dass er die Ware versichert zugestellt bekommt - also Haftest du bzw. das Versandunternehmen für evtl. Schäden -> bei versicherten Sachen halt das beauftragte Unternehmen unter den bekannten Bedingungen (gewissem Wert, ...)

Ob der Käufer tatsächlich die Ware nicht bekommen hat, oder einfach die Gunst der Stunde bzw. deinen "Fehler" ausnutzt ist eine andere sache. Spätestens wenn er dein Päckchen erhalten hat und nichts unterschreiben brauchte, wußte er ja, dass du es unversichert versendet hast ...

Mein Rat: Rede nochmal mit dem Käufer und sucht eine Lösung: Evtl. ist der Käufer kullant und ihr teilt euch den Schaden?!
 
rsq1 schrieb:
Finde ich sehr ungewöhnlich, dass bei der Deutschen Post etwas nicht ankommt....

Hat er erst behauptet, es sei nicht angekommen, nachdem du ihm gesagt hast, dass es unversichert verschickt wurde?

so ist es gelaufen. ich hab mir auf der post einen nachforschungsantrag geholt den ich morgen auf die post bringe.

Wenn ich es vorher geklärt hätte mit dem versand dann bestünde das problem nicht.

Ist schon möglich das er die gunst der stunde genutzt hat aber ich will niemandem etwas unterstellen. selbst wenn bin ich das kamel.

mal sehen was bei dem nachforschungsauftrag rauskommt.

Hatte mal was ähnliches also ich bei zwei päckchen die adresse vertauscht hatte. der eine hat etwas zurück geschickt der andere nicht.

noch einen schönen verregneten start ins wochenende
 
Die Post sollte dir einen Teil des Schadens ersetzen, sieh mal in den AGBs nach um herauszufinden wie hoch die Haftung im konkreten Fall ist.
 
auch im unversicherten fall? das wäre mir neu
 
kontakt war schon mehrmals. hatte nach 2 wochen geschriebenb das es nciht da is. der herr meldet sich aber recht sporadisch alle woche einmal.

mir kommt hier ein bisschen kurz, dass da jemand vor 4 Wochen eine Ware bezahlt hat, die er nicht erhalten hat. Du kannst rechtlich natuerlich die Erstattung des Kaufbetrags nicht davon abhaengig machen, was der Nachforschungsauftrag bei der Post ergibt. Ruecktritt vom Vertrag, zwei Mahnungen mit nicht eingehaltene Fristen und die Sache kann beim Gerichtsvollzieher sein.

Nicht, dass ich den Teufel an die Wand malen will..... :)
 
Du musst gar nichts ersetzen. Du hast den Beweis, dass du etwas an den Käufer verschickt hast. Die Gefahrenübergabe beginnt für den Käufer mit deiner Abgabe bei der Post. Damit ist der Fall erledigt.
 
Wenn der versichterte Versand Bestandteil des Vertrages ist, der durch den Kauf bei ebay zustande kommt, aber nicht versichert versendet wird, dann stimmt das nicht.
 
Als erstes Verlange von ihm eine Eidesstattliche Erklärung das er den PDA nicht bekommen hast und teile ihm mit das du die brauchst weil du einen Nachforschungsantrag bei der Post stellst.

Als zweites stellst du einen Nachforschungsantrag bei der Post (da ist mir auch schon einiges verloren gegangen) damit belegst du sozusagen (eidesstattlich) das du es losgeschickt hast. Und es wird bei der Post nachgeforscht. Dabei ist es egal ob du es versichert oder unversichert geschickt hast (selbst bei Postkarten kann man so einen Antrag stellen bei Versichten geben sie sich nur mehr mühe…)

Ansonsten wenn versicherten Versand abgesprochen war, dann würde ja normalerweise bei Verschwinden die Post den Schaden übernehmen. Da du es aber unversicherten abgeschickt hast, wirst du wohl oder über alleine für den Schaden aufkommen müssen und ihm das Geld zurückerstatten müssen.

Mit der Gewährleistungsauschluß usw. was man als Privat Mensch macht hat das nix zu tun (da du es hier erwähntest) du hast gegen eine Vereinbarung des Kaufvertrages verstoßen (Versandart) und musst nun auch für den Schaden aufkommen.

Ach ja, wenn du den Beleg bekommst wegen des Nachforschungsauftrages dann Scanne den ein und schicke den Beleg per Mail dem Käufer so was wirkt Seriös und er unterstellt dir dann keine Betrügerei. (normalerweise komtm man bei so einem Verhalten dann auch keine Negative Bewertung bzw. manchmal sogar eine Positive wegen korrekten Verhalten.. schließlich kann immer wieder was bei der Post verloren gehen.. )

Im übrigen habe ich auch immer wieder erlebt das wenn man von den Leuten eine Eidesstattliche Erklärung und da in einem Nebensatz so einen Kommentar fallen lässt, dass es Strafbar ist so was zu behaupten wenn es nicht Stimmt und du dich dadurch nur Rechtlich absichern willst dann kommt es immer wieder vor das das Päckchen auf einmal beim Nachbarn aufgetaucht ist oder es gerade Gestern angekommen ist.

Aber meistens stimmen solche Aussagen wie nicht angekommen schon…

Du kannst mit der Erstattung aber nicht warten bis der Nachforschungsantrag durch ist weil so was gerne schon mal 1 bis 3 Monate dauert.. und dann kommt auch zu 99 % „es wurde nix gefunden bzw. festgestellt“ zurück (aber man vermisst der Post damit die Statistik)

Auf alle Fälle hast du es verbockt… da gibt es kein Rauswinden oder ähnliches..
Versehen hin versehen her, der Käufer hat sich ja nun auf den versicherten Versand verlassen.
 
0815typ schrieb:
Du musst gar nichts ersetzen. Du hast den Beweis, dass du etwas an den Käufer verschickt hast. Die Gefahrenübergabe beginnt für den Käufer mit deiner Abgabe bei der Post. Damit ist der Fall erledigt.

Wenn er in der Auktion so das so geschrieben hat das er nicht Haftet wenn es auf dem Postwege verschwindet dann stimmt deine aussage (sonst ist es ein Streitfall)
Aber in diesem Fall wurde versicherter Versand angeboten, heißt das die Post haftet bei verschwinden (darum muss ich aber der Verkäufer kümmern)
Da er es aber nicht versichert verschickt hat, haftet somit er selber..
 
Danke erstmal für euren rat.

Das mit der eidesstattlichen erklärung werde ich so machen. Mal sehen was draus wird. werd dann auch schon mal anfangen zu sparen.

noch eine gute nacht.

p.s. ich finde es sehr sehr hilfreich das man auch derartige fragen in einem macforum stellen kann und wirklich hilfreiche antworten bekommt. vielen dank dafür und dickes lob.
 
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