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schatzfinder
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... welcher anfechtbar ist wegen irrtum
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Wollte ähnliches schreiben.Mal im Ernst: so ein Assiverhalten ist doch echt mal wieder typisch deutsch!
Der Typ hat zwischen seinen ganzen Verkaufssachen einen kleinen Diamanten gehabt und du hast gleich deine Chance gewittert. Der arme Kerl hat es dann wohl zeitnah gemerkt und nun fühlst du dich auf den Schlips getreten ihm sein Zeugs nicht zum Preisfehler abgekauft zu haben.
Aber nicht nur dies, sondern du möchtest auf Teufel komm raus auf diesen Preisfehler beruhen und Stichworte wie "Anwalt", "Rechtsschutz" oder sonst in Erwägung ziehen.
Du willst das Unglück eines Menschen also wirklich so weit ausnutzen dass du einen kleinen Vorteil von 100EUR raus ziehen kannst.
Für mich ist das einfach charakterlos und sagt mehr über dich als über den Verkäufer aus.
Lass den Kerl in Ruhe, kassiere ein paar positive Karmapunkte und gut ist.
ch würde dem Verkäufer eine angemessen Frist von 14 Tagen setzen, mir den Artikel zum Preis zu verkaufen und ihm schreiben, dass ich ihn sonst woanders kaufen werde und die Differenz einfordern und zur Not einklagen werde im Rahmen einer Schadenersatzforderung.
Alternativ-Vorschlag: Man hält einfach die Finger still, versucht die ohnehin überlasteten Gerichte nicht mit solchen Lappalien zu beschäftigen und denkt vielleicht mal darüber nach ob einem wirklich ein Schaden entstanden- oder ob es nur "Ich will die Kassette aber für 50€ !" ist.
nein, er kommt mit der beidseitigen abgabe von übereinstimmenden willenserklärungen zustande. nicht erst, wenn bezahlt wird.Es verhält sich wie im Einzelhandel. Erst an der Kasse (Ware gegen Geld) kommt er zustande.
Ist zwar OT, aber das macht das Kassensystem gerne mal selbst. Sprich Preise werden, je nach Tageszeit, auch mal nach oben angehoben, das steuert allerdings eine Zentrale im Norden. Oder, was auch vorkommt: Falsch ausgepreiste Ware hingegen regelt der Marktleiter und entscheidet dann in der Regel für den Kunden. Beispiel: Ware X kostet laut Angebotsprospekt 99ct und Kunde verlässt sich drauf, schaut am Regal nicht nochmal hin, nimmt den Artikel und das Kassensystem wirft 1,49 aus, dann wird dem Kunden natürlich die Differenz erlassen, manchmal sind Angebotspreise nicht sauber übermittelt worden in das Kassensystem. Meine Frau arbeitet an der Kasse eines großen Discounters, ich sitze also an der Quelle dieser Informationen.Meine bescheidenen Jura-Kenntnisse sagen mir, dass es hier zu keinem Kaufvertrag gekommen ist.
Es verhält sich wie im Einzelhandel. Erst an der Kasse (Ware gegen Geld) kommt er zustande.
Die Preisauszeichnung ist nur eine Aufforderung zur Abgabe einer Angebots.
Der REWE-Verkäufer kann auch noch, wenn du deine ec-Karte hinhältst, sagen: "Nein, danke, ich habe mir das anders überlegt, die Zitronen sind doch teurer."
Wird REWE wohl eher nicht machen
nein, er kommt mit der beidseitigen abgabe von übereinstimmenden willenserklärungen zustande. nicht erst, wenn bezahlt wird.
Welche normalerweise an der Kasse stattfindet.nein, er kommt mit der beidseitigen abgabe von übereinstimmenden willenserklärungen zustande. nicht erst, wenn bezahlt wird.
und mglw. ne schlechte Bewertung hinterher.
Bei Kleinanzeigen? Dachte sowas geht da nicht?