Recht auf eine Verkaufzusage bei Kleinanzeigen?

... welcher anfechtbar ist wegen irrtum
 
ja und?! er behauptet, es wäre keiner entstanden.
 
Die Frage ist immer der Beweisführung. Selbst wenn man beweisen kann, dass der Kaufvertrag zustande gekommen ist, muss man es durchsetzen.
Ich würde dem Verkäufer eine angemessen Frist von 14 Tagen setzen, mir den Artikel zum Preis zu verkaufen und ihm schreiben, dass ich ihn sonst woanders kaufen werde und die Differenz einfordern und zur Not einklagen werde im Rahmen einer Schadenersatzforderung.

Vielleicht klappt es ja oder ihr trefft Euch in der Mitte.
 
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Mal im Ernst: so ein Assiverhalten ist doch echt mal wieder typisch deutsch!
Der Typ hat zwischen seinen ganzen Verkaufssachen einen kleinen Diamanten gehabt und du hast gleich deine Chance gewittert. Der arme Kerl hat es dann wohl zeitnah gemerkt und nun fühlst du dich auf den Schlips getreten ihm sein Zeugs nicht zum Preisfehler abgekauft zu haben.
Aber nicht nur dies, sondern du möchtest auf Teufel komm raus auf diesen Preisfehler beruhen und Stichworte wie "Anwalt", "Rechtsschutz" oder sonst in Erwägung ziehen.

Du willst das Unglück eines Menschen also wirklich so weit ausnutzen dass du einen kleinen Vorteil von 100EUR raus ziehen kannst.
Für mich ist das einfach charakterlos und sagt mehr über dich als über den Verkäufer aus.
Lass den Kerl in Ruhe, kassiere ein paar positive Karmapunkte und gut ist.

- Meine Meinung -
 
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Vielleicht ist der Verkäufer Ivan, eine ehemaliger Speznas, mit Tschetschenien Erfahrung. Dann will er vielleicht doch nicht mehr den Irrtum durchsetzen.
 
Mal im Ernst: so ein Assiverhalten ist doch echt mal wieder typisch deutsch!
Der Typ hat zwischen seinen ganzen Verkaufssachen einen kleinen Diamanten gehabt und du hast gleich deine Chance gewittert. Der arme Kerl hat es dann wohl zeitnah gemerkt und nun fühlst du dich auf den Schlips getreten ihm sein Zeugs nicht zum Preisfehler abgekauft zu haben.
Aber nicht nur dies, sondern du möchtest auf Teufel komm raus auf diesen Preisfehler beruhen und Stichworte wie "Anwalt", "Rechtsschutz" oder sonst in Erwägung ziehen.

Du willst das Unglück eines Menschen also wirklich so weit ausnutzen dass du einen kleinen Vorteil von 100EUR raus ziehen kannst.
Für mich ist das einfach charakterlos und sagt mehr über dich als über den Verkäufer aus.
Lass den Kerl in Ruhe, kassiere ein paar positive Karmapunkte und gut ist.
Wollte ähnliches schreiben.

Hier hat jemand, der offensichtlich faire Preise verlangt hat, einen Fehler gemacht, es gemerkt und versucht den Fehler zu korrigieren.

Ein bisschen Anstand statt zu sehr dem schnöden Mammon nachzujagen würde uns allen gut tun.
 
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ch würde dem Verkäufer eine angemessen Frist von 14 Tagen setzen, mir den Artikel zum Preis zu verkaufen und ihm schreiben, dass ich ihn sonst woanders kaufen werde und die Differenz einfordern und zur Not einklagen werde im Rahmen einer Schadenersatzforderung.

Alternativ-Vorschlag: Man(n) hält einfach die Finger still, versucht die ohnehin überlasteten Gerichte nicht mit solchen Lappalien zu beschäftigen und denkt vielleicht mal darüber nach ob einem wirklich ein Schaden entstanden- oder ob es nur "Ich will die Kassette aber für 50€ :motz:!" ist.
 
Alternativ-Vorschlag: Man(n) hält einfach die Finger still, versucht die ohnehin überlasteten Gerichte nicht mit solchen Lappalien zu beschäftigen und denkt vielleicht mal darüber nach ob einem wirklich ein Schaden entstanden- oder ob es nur "Ich will die Kassette aber für 50€ :motz:!" ist.

Klagen würde ich deswegen ja auch nicht. Aber wenn ein Kaufvertrag zustande gekommen ist, kann man ja beim Verkäufer den Schadenersatz geltend machen. Viel mehr würde ich da auch nicht tun.
WENN man denn was machen will. Ich würde mir vermutlich denken: A...loch und das vergessen und woanders kaufen.
 
Meine bescheidenen Jura-Kenntnisse sagen mir, dass es hier zu keinem Kaufvertrag gekommen ist.
Es verhält sich wie im Einzelhandel. Erst an der Kasse (Ware gegen Geld) kommt er zustande.
Die Preisauszeichnung ist nur eine Aufforderung zur Abgabe einer Angebots.
Der REWE-Verkäufer kann auch noch, wenn du deine ec-Karte hinhältst, sagen: "Nein, danke, ich habe mir das anders überlegt, die Zitronen sind doch teurer."
Wird REWE wohl eher nicht machen :)
 
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Es verhält sich wie im Einzelhandel. Erst an der Kasse (Ware gegen Geld) kommt er zustande.
nein, er kommt mit der beidseitigen abgabe von übereinstimmenden willenserklärungen zustande. nicht erst, wenn bezahlt wird.
 
Meine bescheidenen Jura-Kenntnisse sagen mir, dass es hier zu keinem Kaufvertrag gekommen ist.
Es verhält sich wie im Einzelhandel. Erst an der Kasse (Ware gegen Geld) kommt er zustande.
Die Preisauszeichnung ist nur eine Aufforderung zur Abgabe einer Angebots.
Der REWE-Verkäufer kann auch noch, wenn du deine ec-Karte hinhältst, sagen: "Nein, danke, ich habe mir das anders überlegt, die Zitronen sind doch teurer."
Wird REWE wohl eher nicht machen :)
Ist zwar OT, aber das macht das Kassensystem gerne mal selbst. Sprich Preise werden, je nach Tageszeit, auch mal nach oben angehoben, das steuert allerdings eine Zentrale im Norden. Oder, was auch vorkommt: Falsch ausgepreiste Ware hingegen regelt der Marktleiter und entscheidet dann in der Regel für den Kunden. Beispiel: Ware X kostet laut Angebotsprospekt 99ct und Kunde verlässt sich drauf, schaut am Regal nicht nochmal hin, nimmt den Artikel und das Kassensystem wirft 1,49 aus, dann wird dem Kunden natürlich die Differenz erlassen, manchmal sind Angebotspreise nicht sauber übermittelt worden in das Kassensystem. Meine Frau arbeitet an der Kasse eines großen Discounters, ich sitze also an der Quelle dieser Informationen. ;)
Stelle ich einen Artikel zu einem irrtümlichen Preis in die Kleinanzeigen und bemerke meinen Fehler erst später, nehme ich den Preis durch die "Anzeige bearbeiten" Funktion heraus und gut. Bis dahin fand noch kein Verkaufsabschluß durch Zahlung statt. Zumindest wäre das mein Rechtsempfinden. Beim "normalen" eBay kann ich meine Anzeige ja auch verändern und als Grund falschen Preis angeben.
 
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nein, er kommt mit der beidseitigen abgabe von übereinstimmenden willenserklärungen zustande. nicht erst, wenn bezahlt wird.

Das hast du absolut Recht.
Genau diese beidseitigen Willenserklärungen kommen aber im Supermarkt erst an der Kasse beim Bezahlvorgang zustande.
Ich zumindest spreche bei REWE mit niemandem und teile ihm mit, dass ich die Bananen gerne kaufen möchte :)

Zitat:
Im täglichen Leben ist es sogar meist der Verbraucher, der das Angebot unterbreitet. So kommt nach herrschender Meinung beim Einkauf im Supermarkt der Vertrag erst an der Kasse zustande. Der Käufer unterbreitet ein Angebot, indem er die Ware auf das Kassenband legt.
Zustandekommen von Verträgen - VIS Bayern

https://www.vis.bayern.de/recht/grundlagen/vertraege_allgemein/zustandekommen.htm
 
nein, er kommt mit der beidseitigen abgabe von übereinstimmenden willenserklärungen zustande. nicht erst, wenn bezahlt wird.
Welche normalerweise an der Kasse stattfindet.
Der Kunde legt seine Sachen aufs Band und bietet an diese Ware zu einem bestimmten Preis zu kaufen. Meistens zu dem, den die Kasse anzeigt. Der Kassierer kann jetzt das Angebot annehmen oder ablehnen, z.B. weil ein Preis falsch ausgezeichnet war, weil in der Kasse ein Foto des Kunden hängt auf der Liste "Hausverbot" etc. Der Kunde kann aber auch sagen, Sorry, am Regal stand 99¢ für den Salat, nicht 1,99€. Ich biete an die Ware für 99¢ zu kaufen.
Die Übereinstimmende Willenserklärung wird meisten durch das Bezahlen und die Annahme des Geldes konkludent zum Ausdruck gebracht. Ich habe zumindest noch nie bei Aldi jemanden sagen hören: "Ich biete an die Ware zum Preis von 199,43€ zu kaufen", und "ich nehme ihr Angebot an".

Juristen können das sicher noch viel schöner erklären...
 
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Das ist sicherlich alles richtig, aber bei Ebay Kleinanzeigen haben wir rechtlich eine andere Situation.
Wenn der private Verkäufer ein Teil zu einem Preis einstellt, und er dem möglichen Käufer den Verkauf zum vereinbarten Preis zusagt, dann ist rein rechtlich ein Vertrag zustandekommen. Es sei denn der Verkäufer ist gewerblich und hat in seinen AGBs einen anderslautenden Passus aufgenommen.
 
Das wird so schon richtig sein.
Aber wie soll man da ganze durchsetzen?
Um wie viel Geld geht es eigentlich?
 
Ist halt die Frage, was Dir der Aufwand wert ist. Ein Anwalt setzt sich auch gern für nen Stundensatz hin und regelt das (mglw. mit gutem Ende) für Dich. Das überschreitet aber sicherlich locker die 100 €-Differenz.

Ich hatte mal etwas ähnliches mit einem Objektiv (vierstelliger Betrag), wo auch ein Kaufvertrag über eine Kleinanzeigenplattform geschlossen wurde. Nach einigem hin und her, bei dem die Gegenseite immer pampiger wurde, habe ich (als Anwalt) diese dann dann in einem Schreiben über die Rechtslage aufgeklärt und der Kauf wurde abgewickelt. Wirtschaftlich sinnvoll? Möglicherweise gerade noch. Habe ich mit meiner Zeit eigentlich Besseres vor? Absolut, aber hier rutschte das Ganze durch die pampigen Antworten auf die "Aus-Prinzip"-Schiene.

Mein Tip daher für Deine Situation: Abhaken und mglw. ne schlechte Bewertung hinterher. Die 100 € kann man auch besser anlegen als sich zu streiten.
 
wenn beide je min. 2 nachrichten chatten, kann bewertet werden.
das fliesst dann in die userbewertunganzeige ein und wird als :) + TOP, OK, "FRAGT STÄNDIG NACH LETZTE PREIS" etc. angezeigt.
 
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