Recht auf eine Verkaufzusage bei Kleinanzeigen?

DH1986

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Guten Morgen Community :)

Ich habe eine Frage. Ich habe auf Ebay Kleinanzeigen einen Artikel zu einem unschlagbaren Preis gekauft. Ich gehe einfach mal davon aus, dass der Käufer bei diesem Artikel nicht wusste, dass er mindestens das dreifache Wert ist. Es handelt sich um einen Tonträger. Der Verkäufer bietet auch noch andere Tonträger an, bei denen die Preise schon eher zutreffen.

Da ich ein sehr skeptischer Mensch bin habe ich mir das Profil angeguckt. Ist schon sehr lange bei Kleinanzeigen angemeldet und hat auf Nachfrage auch ein Ebay Profil gezeigt wo er teilweise die gleichen Artikel verkauft. Mehr als 400 positive Bewertungen.

Nun habe ich ihm geschrieben, dass ich den Artikel gerne kaufen würde und auch alle anfallenden Versandkosten übernehme. Er hat mir ganz klar geschrieben, dass ich den Artikel zum vereinbarten Preis bekomme. Nicht irgendwie er überlegt es sich, sondern eine ganz klare Aussage, dass ich den Artikel zum vereinbarten Preis bekommen werde und er mir am nächsten Tag die Kontodaten übermittelt. (Es war spät abends)

Jetzt scheint es so, als hätten ihm andere Interessenten auch Angebote gemacht und er will den Artikel nicht mehr zum vereinbarten Preis abgeben. Ich sehe aber nicht ein locker zu lassen, da ich mich im Recht sehe.

Jemand eine Idee was ich machen kann?

Viele Grüße und ein schönes Wochenende
D.
 
Da hilft wohl nur der Rechtsweg über einen Anwalt. Aber ob es tatsächlich zu einem gültigen Kaufvertrag zwischen Euch gekommen ist, mag ich nicht beurteilen. Und ob das ein Richter dann auch so sieht, ist nochmal was anderes. Wenn er jetzt doof macht, vergiss es. Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Rechtsweg irgendwas für Dich bringt. Selbst eine Entschädigung ist nicht wahrscheinlich. Was, wenn der Verkäufer sagt, der Artikel ist jetzt leider kaputt gegangen? Ich schätze Deine Chancen als sehr gering ein.

Du könntest ihm aber mal sowas wie „Rechtsschutz“ und „Anwalt“ und solche Dinge schreiben. Da sieht man ja schon mal wie er reagiert.

Und Recht haben ist nicht Recht bekommen.
 
Und plötzlich ist der Tonträger zerbrochen. Was machst Du dann mit deinem Anwalt?
Sieht so aus, als hättest Du Pech gehabt mit dem Schnäppchen.
 
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Ganz ehrlich: das Leben ist zu kurz um sich über so was aufzuregen und dafür Zeit zu verschwenden.
Möglichst schnell geistig abhaken, lächeln und weiter machen.
 
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Es geht um 50 Euro. Der Tonträger ist mindestens 150 Euro wert. Er taucht so extrem selten zum Verkauf auf und ich bin in allen möglichen Portalen und Gruppen wo es direkt auffallen würde, wenn jemand den Tonträger "neu" bekommen würde. Also mit runtergefallen und kaputtgegangen könnte er sich dann auch nicht mehr rausreden...
 
Einfach als Pech gehabt ansehen und weiter suchen.
 
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dann würde ich dem Verkäufer anbieten eine fairen Preis zu zahlen (wenn es Dir um den seltenen Tonträger geht).

Ansonsten würde ich, bei einem Streitwert von 150 Euro, das Ganze vergessen. Anwalt, Aufwand und Co rechnen sich sicherlich nicht.
 
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Am einfachsten wäre es wohl, du bietest 151 Euro. Selbst wenn den ein anderer Kauft und damit angibt wirst Du wohl kaum Nachweisen können wo der her ist und eine Klage draus stricken.
Vergiss es, oder biete mehr als jemand anderes. Es ghet um Handel und nicht um Rechthaben.
 
Mehr zu bieten als ein anderer Interessent ist billiger als ein Anwalt. Der Rest bezieht sich auf #6.
 
Rein rechtlich habt ihr bei Ebay-Kleinanzeigen ein wirksamen Vertrag geschlossen, es sei denn die AGBs
des gewerbsmäßigen Verkäufers sagen etwas anderes aus - vermutlich steht dort drin dass es
erst zu einem Vertrag kommt, wenn die Ware bei Dir eingetroffen ist.
Nur leider hast Du selbst von einem geschlossenen Vertrag nichts, da der Verkäufer sich beim Produkt geirrt haben könnte
und aus Versehen eine falsche Beschreibung eingesetzt hat. Eigentlich wolle er das Lied der Schlümpfe
verkaufen, dass er Dir gerne für 50 Euro überlässt.

Das belegt er dem Richter auch gerne, anhand des viel zu niedrig angesetzten Verkaufspreises.

Oder der Artikel ist leider nach eurer E-mail beschädigt worden, oder er hat ihn verloren.
Natürlich bekommst Du dein Geld zurück - aber Du hast ja noch gar nicht gezahlt....

Jede Sekunde, die Du in dieses "Geschäft" weiter investierst ist verlorene Zeit
 
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d. dem Anbieter nachts um drei in Zusammenarbeit mit ein paar finsteren Gestalten ein Angebot machen, das er nicht ablehnen kann (dabei sicherstellen, daß du eine Menge Zeugen hast, die dich die ganze Nacht wo ganz anders gesehen haben, und den erworbenen Datenträger eine Weile außerhalb der Wohnung aufbewahren).
 
Guten Morgen Community :)
Jemand eine Idee was ich machen kann?
Viele Grüße und ein schönes Wochenende
D.

Ich könnte den Kontakt herstellen.:mad:

Ernsthaft, ich habe schon davon gelesen dass Betrüger sich auf eben jener Plattform tummeln, also Anwalt mit Gerichtskostenvorschuss etc. geschätzt 300,- und Monatelang ärgern oder eben..................FBI:)









Quatsch, Spass mit FBI
 

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Oder der Artikel ist leider nach eurer E-mail beschädigt worden, oder er hat ihn verloren.

Das ist ja kein Problem, der Verkaeufer kann ja dann Ersatz woanders besorgen oder dem Kaeufer die Differenz zum anderweitigen Preis erstatten.
 
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Ist ja lustig, ich habs bislang so verstanden.

Der eine Pe.ner stell was aufs Gebrauchtportal für nen Fuffi, und sagt jaja Interessent, du bekommsts fürn den Schein.
Dann dämmerts ihm dass es das dreifache wert ist, grübelt und hat keine Lust mehr.
Der andere Pe.ner sagt: " Du hast aber gesagt dass ich dass Schnäppchen bekomme und 200% Gewinn mache, du musst also"
Wieder andere Pe.ner sagen, verklag doch den Pe.ner oder wenn ers nicht rausrückt oder nicht mehr hat, soll er dir das kaufen!

Egal wie mans dreht, Gier frisst :noplan: Hirn.

Ich würde mal die Motive überprüfen, bewerten und dann mit etwas Vernunft die Sache gut sein lassen.
 
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Jetzt scheint es so, als hätten ihm andere Interessenten auch Angebote gemacht und er will den Artikel nicht mehr zum vereinbarten Preis abgeben. Ich sehe aber nicht ein locker zu lassen, da ich mich im Recht sehe.

Jemand eine Idee was ich machen kann?

Du kannst es einfach abhaken. Ein (Kauf-)Vertrag ist nicht zustande gekommen, ein Anwalt dürfte letztendlich mehr kosten als deine Ersparnis und der Verkäufer ist nicht verpflichtet, an dich zu verkaufen. Das ist halt einer der vielen Nachteile bei den Kleinanzeigen.
 
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