Rechnungsstellung: Kunde im Ausland - muss ich etwas beachten?

Der_Jan

Der_Jan

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Habe meinen ersten Kunden im europäischen Ausland. :)
Muss ich bei der Rechnungsstellung irgendwas beachten oder bleiben die Angaben auf der Rechnung die gleichen?

Danke & Gruß
Der Jan
 
Du könntest deine Bankverbindung internationalisieren ;)

Mehr fällt mir aber auch nicht ein.
 
sowohl Dein Kunde als auch Du haben eine Ust.-Identifikationsnummer?
 
Hallo Jan,
je nach Land gibt es bezüglich der Versteuerung unterschiedliche Regelungen. Da fragst du am besten deinen Steuerberater. Konkret kann ich dir sagen, dass Rechnungen über Dienstleistungen nach Österreich Netto ohne Umsatzsteuer ausgestellt werden und der Auftragnehmer die Leistung in Österreich versteuern muss.

Es wird auch unterschieden ob es sich um eine Dienstleistung oder eine Warenlieferung handelt. Desweiteren spielt der Ort der Erbringung eine Rolle (z.B. bei Webhosting der Standort des Servers).

Wie mein Steuerberater mir sagte unterscheidet man auch ob der Auftraggeber ein Unternehmen oder ein Privatmann ist.

Du siehst das ist ziemlich komplex und von vielen Faktoren abhängig. Bei konkreten Fällen solltest du im Vorfeld deinen Steuerberater dazu befragen.
Das Finanzamt sollte dir auch Auskunft geben können.

Die Umsatzsteueridentifikationsnummer benötigst du (nach meinem Wissensstand) nur für Warenlieferungen nicht für Dienstleistungen.

Für den Zahlungsverkehr musst du auf deiner Rechnung die IBAN angeben.

Viele Grüße
Nicole
 
Zuletzt bearbeitet:
die rechnungen, die ich aus österreich nach deutschland schickte waren immer ohne MwSt. und die Kontoverbindungsdaten enthielten IBAN und SWIFT nummern.

geld ist angekommen ohne probleme.
 
mores schrieb:
die rechnungen, die ich aus österreich nach deutschland schickte waren immer ohne MwSt.

Wenn ich mich nicht irre musst Du aber darauf achten, dass Du dann sowohl Kunde wie auch Du selbst eine UStID auf der Rechnung haben. Ausserdem schadet ein kurzer Vermerkt "Umsatzsteuerfrei wegen ... " nicht.

Alex
 
Folgendes gilt nur, falls beide Parteien im Besitz einer USt.-ID Nummer sind:
Vorausgesetzt, die Leistung wird auch im EU-Ausland erbracht oder Ware wird ins EU-Ausland verkauft, so sind Rechnungen die ins EU-Ausland gehen USt.-frei auszustellen und mit der USt.-ID beider Parteien und dem Vermerk "USt.-frei im Sinne des innereuropäischen Güterverkehrs" zu versehen.
Beispiele:
1. Deutsche Firma verkauft Mac an italienische Firma: Rechnung USt.-frei ausstellen.
2. Deutsche Firma erbringt in Italien Dienstleistung für italienische Firma: Rechnung USt.-frei ausstellen.
3. Deutsche Firma erbringt in Deutschland Dienstleistung für italienische Firma: Rechnung normal inklusive USt. ausstellen.

Hoffe, geholfen zu haben :)

Angabe der Bankverbindung mit IBAN, BIC und vollständiger Adresse sollte mittlerweile Standard sein :rolleyes:
 
flosse schrieb:
3. Deutsche Firma erbringt in Deutschland Dienstleistung für italienische Firma: Rechnung normal inklusive USt. ausstellen.
hmmm ... ich hab in österreich, mit einer österreichischen firma (meiner) für eine deutsche firma eine dienstleistung erbracht. diese rechnung wurde nach germany geschickt. die erste, MIT steuer, wurde nicht bezahlt und wir wurden gebeten, die rechnung OHNE steuer zu schreiben.

haben die mich also nun beschissen oder wie ?
 
mores schrieb:
hmmm ... ich hab in österreich, mit einer österreichischen firma (meiner) für eine deutsche firma eine dienstleistung erbracht. diese rechnung wurde nach germany geschickt. die erste, MIT steuer, wurde nicht bezahlt und wir wurden gebeten, die rechnung OHNE steuer zu schreiben.

haben die mich also nun beschissen oder wie ?

Yo. Ich weiß nicht wie die österreichischen Steuergesetze genau aussehen. Aber du hast sehr wahrscheinlich eine Rechnung ohne Mehrwertsteuer ausgestellt, für die du anschließend dem Staat die Mehrwertsteuer abtreten musstest - und dein Kunde hat sich die Mehrwertsteuer gespart :rolleyes:
 
flosse schrieb:
Yo. Ich weiß nicht wie die österreichischen Steuergesetze genau aussehen. Aber du hast sehr wahrscheinlich eine Rechnung ohne Mehrwertsteuer ausgestellt, für die du anschließend dem Staat die Mehrwertsteuer abtreten musstest - und dein Kunde hat sich die Mehrwertsteuer gespart :rolleyes:
naja, die deutsche firma wollte sich wahrscheinlich die 4% ust-unterschied (österreichische ust. 20%, deutsche 16%) sparen ;)
mores, stell denen 16% aus, dann führst du diese 16% ab. das muss finanzamt einsehen, oder?
rob
 
gester schrieb:
naja, die deutsche firma wollte sich wahrscheinlich die 4% ust-unterschied (österreichische ust. 20%, deutsche 16%) sparen ;)
mores, stell denen 16% aus, dann führst du diese 16% ab. das muss finanzamt einsehen, oder?
rob
zu spät :)
ist auch nicht mehr mein kunde, kann daher leider nicht den verlust nachträglich irgendwo reinschmuggeln.

aber ich bin vorgewarnt. bzw. ich werd meinen steuerberater da mal dransetzen. irgendwie bilde ich mir ein dass er mir dafür sein okay gegeben hat.
*nixauskenn*

aber gut mal wieder darüber nachzudenken, wird wohl nicht das letzte mal gewesen sein.
 
mores schrieb:
zu spät :)
ist auch nicht mehr mein kunde, kann daher leider nicht den verlust nachträglich irgendwo reinschmuggeln.

aber ich bin vorgewarnt. bzw. ich werd meinen steuerberater da mal dransetzen. irgendwie bilde ich mir ein dass er mir dafür sein okay gegeben hat.
*nixauskenn*

aber gut mal wieder darüber nachzudenken, wird wohl nicht das letzte mal gewesen sein.
eine gretchenfrage: kannst du gelegentlich als kein kleinunternehmer (der die rechnungen ohne ust. aus prinzip ausstellen darf) eine rechnung ohne ust. ausstellen? im endeffekt verliert das fa hier nicht, bilde mir ein.
das sollte der steuerberater eigentlich auch beantworten können...
rob
 
mores schrieb:
zu spät :)
ist auch nicht mehr mein kunde, kann daher leider nicht den verlust nachträglich irgendwo reinschmuggeln.

aber ich bin vorgewarnt. bzw. ich werd meinen steuerberater da mal dransetzen. irgendwie bilde ich mir ein dass er mir dafür sein okay gegeben hat.
*nixauskenn*

aber gut mal wieder darüber nachzudenken, wird wohl nicht das letzte mal gewesen sein.

Ich würd mir mal den Steuerberater an die Brust nehmen ...
 
Eigentlich wurde schon alles gesagt. Habe allerdings letztes Jahr einen ähnlichen Fall gehanbt und mit dem Finanzamt gesprochen.

Dies sagten das man die folgende Klausel mit auf die Rechnung (ohne MwSt.) aufnehmen sollte um Steuerrechtlich auf Nummer sicher zu gehen:

Laut den 6. EG-Richtlinien, Art. 21, Abs. 1, Bst. B, in Verbindung mit Art. 9, Abs.2 Bst. E, wird hiermit auf den Übergang der Umsatzsteuerschuld auf den Rechnungsempfänger hingewiesen.
 
genau..

und das am besten auf deutsch wenn die rechnung nach spanien oder wo hingeht :)
 
also das mit innerhalb der eu kenne ich auch so. mwst muss bei einer ust id. nicht bezahlt werden. wie ist das aber in die schweiz? muss ich meinem schweizer kunden (firma) die mwst deutschland berechnen?

einer sagt nein, einer sagt ja... weiß es jemand genau?
 
Am besten das Finanzamt deines vertrauens!
 
In welcher Sprache verfaßt Ihr eigentlich Rechnungen ins nicht-deutschsprachige Ausland? Deutsch? Landessprache? Englisch? Und was sagen der Kunde und das Finanzamt eigentlich dazu?
 
Habe bisher zwar immer nur mit dem deutschsprachigen Ausland zutun gehabt, würde aber mal denken das es in der Landessprache des Rechnugsstellers gehalten werden muss (kann). Ich hätte keine Lust meine Rechnungen in 37 Sprachen übersetzen zu lassen nur weil meine Kunden aus den unterschiedlichen Ländern kommen...
 
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