Rechnungsposten bei Kreativ/Grafik-Leistung

peppermint schrieb:
a_ ich suche eine angebotsvorlage. gäbe es sowas?
b_ schreibt ihr angebote sehr formal, also als brief&PDF oder per mail?
c_ waren ja nur immer ein paar zeilen.
d_ … vermutlich würdet ihr dann auch die leistungen abrechnen die
bis zum Stop erfolgt sind, ja?

moin pepper.
mein senf in kurzform:

a_ keine ahnung. ist ja sehr individuelle. ich mache angebote und rechnungen in freehand. reicht mir völlig. :D
b_ ich sieze in angebot und rechnung alle, auch freunde. meist brief, pdf per mail nur nach absprache.
c_ hä? meine angebote sind ziemlich ausführlich. dafür kann ich mich in der späteren rechnung auf das angebot nr.x beziehen und entsprechend kürzer auflisten.
d_ janz jenau.

gruß, al
 
- Formal schon deshalb, da meine Angebote von den Agenturen gern im Rahmen IHRER Angebote an den Kunden als Anlage beigelegt werden.
- SEHR ausführlich, da das Angebot als Rechtsgrundlage bezüglich des angebotenen Umfangs im Falle einer Klage gilt.
- Als mehrseitiges PDF per Mail, die letzte Seite sind die AGB (zumindest beim ersten Auftrag, bei Folgeaufträgen kann man die als bekannt und akzeptiert voraussetzen). Denn: diese AGB gelten, wenn ihnen nicht binnen 14 Tagen schriftlich vom Auftraggeber widersprochen wird. Widersprechen SEINE AGB den eigenen beigefügten, gilt im Streitfall das "allgemein Branchenübliche", was zumeist zugunsten des Freelancers spricht.
 
ja, das mit den agb hatte ich vergessen zu erwähnen. IMMER in jedem angebot als letztes dabei, auch im pdf.
das mit den 14 tagen ist mir neu. kann ich das irgendwo verbindlich nachlesen?
 
ok danke, ich bin grad fertig geworden.

woher bekomme ich die AGB?
soll ich das echt machen auch wenn vertrauen da ist,
da ich mit diesem kunden über 1 jahr arbeite von verschiedenen
abteilungen aus. und bis jetzt lief immer alles glatt und gut

ich hab mal eben was eingehängt, lösche ich bald wieder,
wollte nur wissen ob eine juristische formulierung fehlt,
vielleicht dieses "angebot freibleibend" was ich bei cyberport immer lese,
was bedeuted das bitte? ansonsten müsste alles kompletti sein oder?


danke für eure hilfe.
 
Zuletzt bearbeitet:
peppermint schrieb:
woher bekomme ich die AGB?
mehr als dir darauf hier ausführlich zu antworten hilft dir bei dieser frage die forensuche, da die frage nach den agb nicht neu ist.
ich persönlich habe mir meine kackfrech aus sechs agb anderer agenturen zusammengeschrieben, auf meine belange adaptiert und neu formuliert, ergänzt, von einem fachanwalt checken und korrigieren lassen und gut wars.
gruß, al
 
Al Terego schrieb:
ich persönlich habe mir meine kackfrech aus sechs agb anderer agenturen zusammengeschrieben, auf meine belange adaptiert und neu formuliert, ergänzt, von einem fachanwalt checken und korrigieren lassen und gut wars.
gruß, al

dito. Fertige Vorlagen nützen meiner Meinung nach nicht viel,
da sie eh angepasst werden müssen.
 
ich glaube das thema gabs schonmal:
nehmt ihr für korrekturen das gleich wie für eine normale stunde?
rechnet ihr bei korrekturen, die über den normalen zeitrahmen
hinausgehen in stunden ab, und wie sollte dann die rechnung aussehen eurer meinung nach?

ich hab folgende idee: Korrekturbezeichnung - datumsangabe - aufwandsangabe, zb nach tagen - preis pro Tag > gesamtpreis

wobei, wenn ich eure beiträge auf seite 3-5 nochmal durchlese, ihr notiert die stunden ja gar nicht in der rechnung, wenn es an
den endkunden geht (über eine agentur zb), darf ich fragen was daran der nachteil ist?
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich bestimme im Angebot, wieviele Korrekturläufe (meist 2) vor der Reinzeichnung im Preis mit drin sind, danach gibts keine mehr. Wenn der Kunde dann noch was will rechne ich die Zeit mit erhöhtem Stundensatz ab.
 
Ich bestimme im Angebot, wieviele Korrekturläufe (meist 2) vor der Reinzeichnung im Preis mit drin sind, danach gibts keine mehr. Wenn der Kunde dann noch was will rechne ich die Zeit mit erhöhtem Stundensatz ab.
so mache ich es auch.
natürlich mache ich auch mal ein oder zwei korrekturnachzügler für umme, wenn es z.b. hier und da noch ein textchen ist oder nur eine kleine bildkorrektur, aber es darf eben nicht ausufern.

@melamint: warum denn für zusätzliche korrekturen einen erhöhten stundensatz?

gruß, al
 
Al: Ich mache Pauschalpreise, die ich aus meinem Stundensatz errechne.
Und am Anfang hatte ich auch den normalen Stundensatz für Korrekturen.
Aber dann gab es mal Kunden, die dann noch eine und noch eine und noch
eine Korrektur wollten, obwohl die Zeit schon für andere Jobs verplant war.
Also hab ich aus pädagogischen/psychologischen Gründen den erhöhten
Stundensatz eingeführt.
Es scheint zu wirken :D
 
hoioioi.
ganz schön streng, die dame. :D

na ja, wenn die kunden das mitmachen, soll es wohl so sein und ist ja wohl prima.
 
Naja, soo streng bin ich auch nicht ;) da gibts schon auch nochmal die eine
oder andere kleine Korrektur für lau, aber diese penetranten "können wir das
an der Stelle nicht doch anders machen?"-Kunden kann man damit ganz gut im
Zaum halten.
 
jetzt könnte man folgende theorie in den raum stellen:

„lieber 10 stunden kleckerkorrekturen für 59,- euro die stunde als nur 4 stunden korrekturen für einen erhöhten korrekturstundensatz von 79,- euro.“

ok, der faktor „ich hab keine zeit mehr und müsste eigentlich schon einen weiteren job erledigen“ zählt natürlich auch.
 
ich frag mal die agentur
 
Zurück
Oben Unten