Rechnungen nach (Aktenzeichen IV B – S 7300 – 75/03)

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sevY

Hi zusammen,

da ich weiß das hier noch eine Menge Freiberufler sind, dachte ich, zitiere ich mal den soeben erhaltenen Postbank Business Newsletter, der den neuen Sachverhalt bei Rechnungen, die bei der Vorsteuer geltend gemacht werden sollen, erklärt.

Postbank Business Newsletter, 19.04.2004:


“Keine Formsache bei Rechnungen



Was die wenigsten Firmenchefs wissen: Seit Anfang des Jahres müssen ausgehende Rechnungen zahlreiche Formvorschriften erfüllen, wenn sie für den Vorsteuerabzug eingesetzt werden sollen. Doch erst ein Schreiben des Bundesfinanzministeriums (Aktenzeichen IV B – S 7300 – 75/03) im Februar sorgte für Klarheit.

Demnach müssen Rechnungen, seit Jahresbeginn


den Namen und die Anschrift des Lieferanten beziehungsweise Kunden,
die Steuer- oder Identifikationsnummer
die Menge und Bezeichnung der Warenlieferung beziehungsweise Leistung
den Zeitpunkt der Lieferung oder Leistung und
die Rechnungssumme plus Umsatzsteuerbetrag enthalten.

Für Rechnungen, die noch im vergangenen Jahr ausgestellt wurden, muss das Finanzamt auch dann die Vorsteuer erstatten, wenn die Steuernummer des Lieferanten oder des Dienstleisters fehlt.

Ab 1. Juli 2004 kommen für Rechnungen, die zum Vorsteuerabzug genutzt werden sollen, weitere Formvorschriften hinzu. Sie müssen außerdem folgende Angaben enthalten:

Datum der Rechnungsausstellung

fortlaufende, unverwechselbare Rechnungsnummern und

die Aufschlüsselung der Rechnungsbeträge nach Steuersätzen.




Business update-Tipp:
Ab 2004 können Unternehmer wählen, welche Nummer sie auf ihre Rechnungen schreiben: die Steuernummer oder die Identifikationsnummer für das Auslandsgeschäft in der EU. Experten raten zu der letzteren Angabe, da sich damit niemand missbräuchliche Informationen über die Firma beschaffen kann. Die Identifikationsnummer gibt es auf Antrag beim Bundesamt für Finanzen in Saarlouis:



Bitte beachten Sie:
Zu den genannten Tipps und Urteilen können wir Ihnen leider keine weiteren Auskünfte geben, da dies den beratenden Berufen (Rechtsanwälte, Steuerberater) vorbehalten ist.“



Liebe Grüße

Yves
 
Ist in anderen Berufen seit Jahren Standard.
Aber ich gehe davon aus , dass uns das derzeitige obere Finanzarschloch(verzeiht diesen Ausdruck, aber es gibt glaube ich keinen anderen) uns noch mir weiteren Ideen bei der Arbeit blockiert.
 
Original geschrieben von ralleff
Aber ich gehe davon aus , dass uns das derzeitige obere Finanzarschloch(verzeiht diesen Ausdruck, aber es gibt glaube ich keinen anderen) uns noch mir weiteren Ideen bei der Arbeit blockiert.

Also ich habe bisher ausnahmslos positive Erfahrungen mit den Beamten des Finanzamtes gemacht. Egal ob es in Dortmund oder in Sarlouis war.
Außerdem finde ich die Neuerungen, sofern sie nun auch schriftlich terminiert sind, sehr sinnig und überhaupt nicht hinderlich oder gar ärgerlich.

Ich verstehe deine Aufregung also nicht so ganz. Aber das ist auch nicht Sinn dieses Threads.

Liebe Grüße

Yves
 
Moin Yves!
Diese Angaben sind wirklich schon Usus.
Viel Umständlicher ist folgender Hergang:

Wenn Du als Firma einem Kunden eine Gutschrift ausstellen willst, so sieht es das FA quasi so, als ob der Kunde Dir eine Rechnung ausstellt.
Na und?
Folge:
Du musst auf der Ausgangsgutschrift unbedingt die UST-ID oder die UST-NR des KUNDEN angeben. (Was aus FA Sicht natürlich vollkommen logisch ist (für mich "eigentlich" auch)).

Das führt bei gewissen Branchen, die sehr viel mit Rückgaben von Waren zu tun haben natürlich zu einem erheblichen Aufwand, da zum Teil Vorsteuerabzugsfähige Endkunden gar nicht ihre UST-ID/UST-Nr wissen ("das macht mein Steuerberater").

Freiberufler wird es wohl kaum kratzen, die schreiben eh wenig RGs und selten bis nie Gutschriften.

Aber, interessant zu wissen, oder? :D

ps Ich habe auch 99% pos. Erfahrungen mit unsrem FA (rieeeseneinschleim, falls einer von meinem FA mitliest ;))
 
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