S
sevY
Hi zusammen,
da ich weiß das hier noch eine Menge Freiberufler sind, dachte ich, zitiere ich mal den soeben erhaltenen Postbank Business Newsletter, der den neuen Sachverhalt bei Rechnungen, die bei der Vorsteuer geltend gemacht werden sollen, erklärt.
Postbank Business Newsletter, 19.04.2004:
“Keine Formsache bei Rechnungen
Was die wenigsten Firmenchefs wissen: Seit Anfang des Jahres müssen ausgehende Rechnungen zahlreiche Formvorschriften erfüllen, wenn sie für den Vorsteuerabzug eingesetzt werden sollen. Doch erst ein Schreiben des Bundesfinanzministeriums (Aktenzeichen IV B – S 7300 – 75/03) im Februar sorgte für Klarheit.
Demnach müssen Rechnungen, seit Jahresbeginn
den Namen und die Anschrift des Lieferanten beziehungsweise Kunden,
die Steuer- oder Identifikationsnummer
die Menge und Bezeichnung der Warenlieferung beziehungsweise Leistung
den Zeitpunkt der Lieferung oder Leistung und
die Rechnungssumme plus Umsatzsteuerbetrag enthalten.
Für Rechnungen, die noch im vergangenen Jahr ausgestellt wurden, muss das Finanzamt auch dann die Vorsteuer erstatten, wenn die Steuernummer des Lieferanten oder des Dienstleisters fehlt.
Ab 1. Juli 2004 kommen für Rechnungen, die zum Vorsteuerabzug genutzt werden sollen, weitere Formvorschriften hinzu. Sie müssen außerdem folgende Angaben enthalten:
Datum der Rechnungsausstellung
fortlaufende, unverwechselbare Rechnungsnummern und
die Aufschlüsselung der Rechnungsbeträge nach Steuersätzen.
Business update-Tipp:
Ab 2004 können Unternehmer wählen, welche Nummer sie auf ihre Rechnungen schreiben: die Steuernummer oder die Identifikationsnummer für das Auslandsgeschäft in der EU. Experten raten zu der letzteren Angabe, da sich damit niemand missbräuchliche Informationen über die Firma beschaffen kann. Die Identifikationsnummer gibt es auf Antrag beim Bundesamt für Finanzen in Saarlouis:
Bitte beachten Sie:
Zu den genannten Tipps und Urteilen können wir Ihnen leider keine weiteren Auskünfte geben, da dies den beratenden Berufen (Rechtsanwälte, Steuerberater) vorbehalten ist.“
Liebe Grüße
Yves
da ich weiß das hier noch eine Menge Freiberufler sind, dachte ich, zitiere ich mal den soeben erhaltenen Postbank Business Newsletter, der den neuen Sachverhalt bei Rechnungen, die bei der Vorsteuer geltend gemacht werden sollen, erklärt.
Postbank Business Newsletter, 19.04.2004:
“Keine Formsache bei Rechnungen
Was die wenigsten Firmenchefs wissen: Seit Anfang des Jahres müssen ausgehende Rechnungen zahlreiche Formvorschriften erfüllen, wenn sie für den Vorsteuerabzug eingesetzt werden sollen. Doch erst ein Schreiben des Bundesfinanzministeriums (Aktenzeichen IV B – S 7300 – 75/03) im Februar sorgte für Klarheit.
Demnach müssen Rechnungen, seit Jahresbeginn
den Namen und die Anschrift des Lieferanten beziehungsweise Kunden,
die Steuer- oder Identifikationsnummer
die Menge und Bezeichnung der Warenlieferung beziehungsweise Leistung
den Zeitpunkt der Lieferung oder Leistung und
die Rechnungssumme plus Umsatzsteuerbetrag enthalten.
Für Rechnungen, die noch im vergangenen Jahr ausgestellt wurden, muss das Finanzamt auch dann die Vorsteuer erstatten, wenn die Steuernummer des Lieferanten oder des Dienstleisters fehlt.
Ab 1. Juli 2004 kommen für Rechnungen, die zum Vorsteuerabzug genutzt werden sollen, weitere Formvorschriften hinzu. Sie müssen außerdem folgende Angaben enthalten:
Datum der Rechnungsausstellung
fortlaufende, unverwechselbare Rechnungsnummern und
die Aufschlüsselung der Rechnungsbeträge nach Steuersätzen.
Business update-Tipp:
Ab 2004 können Unternehmer wählen, welche Nummer sie auf ihre Rechnungen schreiben: die Steuernummer oder die Identifikationsnummer für das Auslandsgeschäft in der EU. Experten raten zu der letzteren Angabe, da sich damit niemand missbräuchliche Informationen über die Firma beschaffen kann. Die Identifikationsnummer gibt es auf Antrag beim Bundesamt für Finanzen in Saarlouis:
Bitte beachten Sie:
Zu den genannten Tipps und Urteilen können wir Ihnen leider keine weiteren Auskünfte geben, da dies den beratenden Berufen (Rechtsanwälte, Steuerberater) vorbehalten ist.“
Liebe Grüße
Yves