Rechnungen der letzten 3 Jahre

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Esteygne

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Hallo
Gerade war ich bei meiner Mutter, welche mal wieder ein paar Möbel zum zusammenschrauben hatte.
Wärend der Rumschrauberei erzählte sie mir, dass sie eine Rechnung ihrer KFZ-Werkstatt erhalten hatte, eine Zusammenfassung der letzten 3 Jahre.

Dazu frech aufgeführt, die Rechnungsdaten und eine Zahlungsfrist von 20 Tagen. Mein erster Gedanke war, dass sowas gar nicht möglich sei. Wenn der Garagist die Rechnung erst 3 Jahre später verschickt, muss man die doch nicht mehr Bezahlen oder kann doch zumindest eine Minderung erhalten dazu.

Da ich mich persönlich nicht sehr gut in Sachen recht auskenne und weiss, dass es hier ein paar Kenner gibt, dachte ich mir, die Frage mal hier zu stellen.

Muss man so eine Rechnung überhaupt bezahlen oder kann man hierbei wenigstens eine Preisminderung erhalten?
Gibts da aus rechtlicher Sicht eine Art Verfallsdatum?

Ist doch eine Frechheit sowas.

Im anderen ist da aber auch der andere Gedanke, dass meine Mutter eigentlich was hätte sagen sollen, als sie nie eine Rechnung erhalten hatte. Wobei ich selbst mich da auch nciht aus freiem Willen gemeldet hätte o.Ô
 
Zuletzt bearbeitet:
Eigentlich gebietet es der Anstand nach einer Rechnung zu fragen wenn man
keine erhält, das ist zwar Schlamperei seitens der Werkstadt aber die Rechnung
ist natürlich zu bezahlen (wenn die Leistung erbracht wurde). Da rechtliche
Schritte einzuleiten würde ich für reichlich daneben halten. Jeder der ein Gewerbe
hat wird sicher von der Zahlungsmoral von so manchen Kunden ein Lied singen können.
 
Es wird bestimmt eine verjährungs frist für rechnungen geben, aber im Prinzip ist man für Dienstleistungen als Käufer zum zahlen verplichtet.

Wenn es um Geld geht sind solche Fristen oft lange, zumindest in der Schweiz.
 
Ja, das mit der Zahlungsmoral heutzutage ist natürlich schon nicht das Gelbe vom Ei. Werd ihr das mal so weiterleiten, danke :)
 
Soweit ich weiß, gilt eine Verjährungsfrist von 3 Jahren. Somit sind alle Forderungen von vor Ende 2002 verjährt - alles andere muss bezahlt werden. Allerdings bin ich mir nicht 100%ig sicher mit der Frist.
 
Naja, so einfach ist das nicht mit der Verjährung:

Wirkungen der Verjährung
Der Schuldner bekommt ein (dauerndes) Leistungsverweigerungsrecht, die „Einrede der Verjährung“ (§ 214 BGB). Einrede bedeutet, dass die Verjährung nicht von Amts oder von Gerichts wegen berücksichtigt wird, sondern vom Schuldner geltend gemacht werden muss.
Die Verjährung führt nicht zum Untergang des Anspruchs. Er bleibt bestehen und stellt einen Rechtsgrund für die erbrachte Leistung dar, die darum nicht rechtsgrundlos im Sinne der Vorschriften über die ungerechtfertigte Bereicherung ist und somit auch bei Unkenntnis der Verjährung nicht zurückgefordert werden kann, (§ 214 Abs. 2 BGB).

Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Verjährungsfrist

Also: auch wenn die Rechnungen ziemlich spät kommen, bezahlt werden müssen sie!
 
Sir_RamDac schrieb:
Eigentlich gebietet es der Anstand nach einer Rechnung zu fragen wenn man
keine erhält, das ist zwar Schlamperei seitens der Werkstadt aber die Rechnung
ist natürlich zu bezahlen (wenn die Leistung erbracht wurde). Da rechtliche
Schritte einzuleiten würde ich für reichlich daneben halten. Jeder der ein Gewerbe
hat wird sicher von der Zahlungsmoral von so manchen Kunden ein Lied singen können.

Schön und gut, aber es ist auch nicht die feine englische Art der Werkstatt die Rechnungen zusammenzufassen und zu vergessen, dass da wohl jemand seine Arbeit schlampig macht… anders ist es nicht zu verstehen, dass ihnen dann kurz vor Ende der Verjährungsfrist (wenn ich das jetzt richtig verstanden habe) einfällt dass da noch was war. Mir ist sowas ähnliches mit einem Recht kleinen Betrag schon mal passiert… ein dreiviertel Jahr später ist mir aufgefallen, dass ich keine Rechnung gestellt habe… für meine eigene Schlamperei kann aber mein Kunde nichts.
 
Aber ihr hätte ja schon auffallen müssen, dass da etwas faul ist, wenn sie dort seit Jahren ihr Auto reparieren lässt und nie eine Rechnung bekommen hat. :rolleyes:

Spätestens nach dem 2. Mal hätte ich da nachgefragt. Irgendwann räumen die halt doch mal auf. So etwas kommt immer heraus. Nur jetzt hat sie den Ärger, weil das bestimmt ein netter Batzen Geld ist, den die Werkstatt haben möchte.
 
Tink schrieb:
Aber ihr hätte ja schon auffallen müssen, dass da etwas faul ist, wenn sie dort seit Jahren ihr Auto reparieren lässt und nie eine Rechnung bekommen hat.

Da geb ich Dir vollkommen recht! Ich frag immer gleich wenn ich das Auto hole nach der Rechnung.
 
Die Verjährungsfrist beträgt drei Jahre (§195 BGB). Wichtig ist aber auch zu beachten, wann diese Frist beginnt: Sie beginnt erst mit Ablauf des Jahres, in dem die Forderungen entstanden sind (§199 I BGB).


Matzenmann schrieb:
Naja, so einfach ist das nicht mit der Verjährung:

Wirkungen der Verjährung
Der Schuldner bekommt ein (dauerndes) Leistungsverweigerungsrecht, die „Einrede der Verjährung“ (§ 214 BGB). Einrede bedeutet, dass die Verjährung nicht von Amts oder von Gerichts wegen berücksichtigt wird, sondern vom Schuldner geltend gemacht werden muss.
Die Verjährung führt nicht zum Untergang des Anspruchs. Er bleibt bestehen und stellt einen Rechtsgrund für die erbrachte Leistung dar, die darum nicht rechtsgrundlos im Sinne der Vorschriften über die ungerechtfertigte Bereicherung ist und somit auch bei Unkenntnis der Verjährung nicht zurückgefordert werden kann, (§ 214 Abs. 2 BGB).
!

Es ist richtig, dass die Forderung auch nach der Verjährungsfrist nicht verfällt, aber der Schuldner muss sie auch nicht mehr bezahlen und er kann deswegen auch rechtlich nicht mehr belangt werden. Erst wenn die "Einrede der Verjährung" vom Schuldner gestellt wird, ist die Forderung nichtig.

Aber.. Paragraphen hin oder her, bezahlen würde ich die Schulden schon, denn die Autowerkstatt hat natürlich auch eine entsprechende Leistung erbracht. Ich würde mich aber mal mit ein paar "netten" Worten an die Werkstatt melden. Denn die feine Art ist das nicht, seinen Kunden erst Jahre später eine Rechnung zu präsentieren. Es wundert mich allerdings, dass diese Firma mit solchen Geschäftsverfahren überhaupt 3 Jahre überlebt hat.
 
Ich würde die Rechnung einem Rechtsanwalt zeigen und mich von ihm beraten lassen.

Rechnungen aus drei Jahren zusammenzufassen ist eine Frechheit und selbst wenn die Rechnungen bezahlt werden müssen (Leistung ist ja erbracht => Verjährung fraglich), würde ich mir die Frage stellen, ob nicht ein Werkstattwechsel in Frage kommt.
 
dirk2106 schrieb:
Ich würde die Rechnung einem Rechtsanwalt zeigen und mich von ihm beraten lassen.

Rechnungen aus drei Jahren zusammenzufassen ist eine Frechheit und selbst wenn die Rechnungen bezahlt werden müssen (Leistung ist ja erbracht => Verjährung fraglich), würde ich mir die Frage stellen, ob nicht ein Werkstattwechsel in Frage kommt.

Wieso ein Rechtsanwalt? Der wird § 214 ziterien und ihr sagen, dass sie zahlen muss, wenn die 2 Jahre + x nicht überschritten wurden.

Eher finde ich es ganz schön frech, sich aufzuregen, wenn letztendlich doch eine Rechnung kommt - für eine Leistung die sie ja wohl in Anspruch genommen hat.


Wenn die Werkstatt noch immer existiert, ist denen vielleicht nur bei einigen Kunden solch ein Fehler unterlaufen - oder die hätten sich eher mit ihren Nachforderungen gemeldet. ;)
 
Tink schrieb:
Wieso ein Rechtsanwalt? Der wird § 214 ziterien und ihr sagen, dass sie zahlen muss, wenn die 2 Jahre + x nicht überschritten wurden.

Eher finde ich es ganz schön frech, sich aufzuregen, wenn letztendlich doch eine Rechnung kommt - für eine Leistung die sie ja wohl in Anspruch genommen hat.


Wenn die Werkstatt noch immer existiert, ist denen vielleicht nur bei einigen Kunden solch ein Fehler unterlaufen - oder die hätten sich eher mit ihren Nachforderungen gemeldet. ;)

Die Empfehlung Rechtsanwalt habe ich gegeben, da Fristberechnungen nicht so einfach vom juristischen Laien zu durchblicken sind.

Rechnungen zu prüfen (und wenn es nur die mögliche Verjährung ist) ist jedermanns recht und wenn ich mich für die Überprüfung eines sachkundigen Dritten (dem Rechtsanwalt) bediene sehe ich darin nichts was ich mir vorwerfen lassen würde.

Natürlich kann man darüber diskutieren, ob man sich nach den Rechnungen hätte erkundigen müssen, aber ich denke da kann man beide Meinungen vertreten (=> ich sehe eher die Werkstatt in der Pflicht).
 
Und dem anwalt viel Geld in den Hintern schieben und viel Zeit aufwenden. Erledigen und vergessen sofern die Rechnungen gerechtfertigt sind, das Leben ist kurz genug.

Meine Meingung
 
deine Meingung in Ehren, aber immer dieses elende: " und dem Anwalt Geld in den Hintern schieben", das ist ja schon wie bei Trainern, wenn der Anwalt Geld rausschlägt ist es sein Job, sonst ist er ein geldgieriger Aasgeier.
Reich wird man mit 'nem Anwaltsjob nicht.

Ren

hahahaha: das mit der Schweiz habe ich gar nicht gemerkt :D
 
Zuletzt bearbeitet:
So wie ich mitbekommen habe kommt esteygne aus der SCHWEIZ, was bringt dann DEUTSCHES RECHT? :rolleyes: ;)
 
@haeby... vielleicht etwas hoffnungsschimmer :D

wie die frau mutter erklärte fragte sie nicht nach der rechnung, weil sie in dem glauben war, dass der vater die rechnungen erhielte ( der da auch kunde ist und auch für die finanzen im haus zuständig ist ).

wie dem auch sei, mit dem anwalt will hier keiner drohen, es wär nur gut zu wissen, wenn man dann mit dem garagisten darüber reden will ;)

mehrere einzahlungsscheine für so einen betrag wären ja schliesslich schon angebracht ;)

aber ich danke euch :)
 
Esteygne schrieb:
@haeby... vielleicht etwas hoffnungsschimmer :D
Hoffnungsschimmer darauf, was in Deutschland passieren würde? dann schau dir bitte nicht das ameikanische Rechtssystem an und was dir dort "blühen" würde ;-)
 
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