Rechnung vom Steuerberater

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klangundklang

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Hallo,

hätte da mal ne Frage. Sicher habt ihr auch einen Steuerberater. Ich hatte auch einen, war nicht zufrieden mit ihm und habe ihm gekündigt. Daraufhin war er mir beleidigt und hat auf meine Kündigung mir ein Schreiben geschickt, das er mein Mandat niederlegt. sprich mir gekündigt.

Jetzt meine eingentliche Frage, weil er hat mir jetzt eine Rechnung geschickt in der Stunden berechnet worden sind, die nicht stattgefunden haben. Ich denke der macht das um mir eins auszuwischen.

1. Ich habe mir sagen lassen das ich die Rechnung wieder zurück schicken soll und drauf notieren das ich diese so nicht akzeptiere. Stimmt das, das man innerhalb einer Woche diese option hat, was danach passiert ist ja eine andere Sache.

und wie macht ihr das mit eurem Steuerfutzi, wenn er am ende des JAhres die Stunden auflistest. Müßt ihr Stunden die geleistet worden sind entgegenzeichnen oder wie'?


danke
 
Meiner listet gar keine Stunden auf, sondern Standardleistungen (z.B. U.St.-Erklärung oder Buchhaltung 2.Halbj. 05), die nach der Gebührenordnung abgerechnet werden.
 
Krill schrieb:
Meiner listet gar keine Stunden auf, sondern Standardleistungen (z.B. U.St.-Erklärung oder Buchhaltung 2.Halbj. 05), die nach der Gebührenordnung abgerechnet werden.

So macht meiner das auch, und wie lange er dafür braucht interessiert überhaupt nicht.

Grüße,
Flo
 
lengsel schrieb:
So macht meiner das auch, und wie lange er dafür braucht interessiert überhaupt nicht.

Grüße,
Flo
Bei mir ist es auch so. Es gibt eine untere Grenze und eine obere, in der muss sich der Steuerberater bewegen. Ist verhandlungssache ob er den niedrigsten oder den höchsten Satz in Rechnung stellt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Guten Morgen : )

Ist es nicht eigentlich immer so, dass der Steuerberater die erbrachten Leistungen abrechnet und nicht nach Stunden?
(...auch weil es ein Werkvertrag ist?)
 
Krill schrieb:
Meiner listet gar keine Stunden auf, sondern Standardleistungen (z.B. U.St.-Erklärung oder Buchhaltung 2.Halbj. 05), die nach der Gebührenordnung abgerechnet werden.
dito –––––––––––
 
Er kann sehr wohl bestimmte Leistungen nach Arbeitsaufwand (zB Std/Mitarbeiter) abrechnen. Dies ist insbesondere der Fall bei Beratungsleistungen im weiten Sinn. Du musst dir den Vertrag mal genauer anschauen. Abzeichnen von Std. oder ähnlichem ist zu absolut unüblich. Es mag hart klingen, aber du hast erfahrungsgemäß (eigene berufliche Erfahrung) schlechte Karten. Es sei denn, der in Rechnung gestellte Betrag steht in krassem Missverhältniss zu der - unter Berücksichtigung des Einzelfalls - erbrachten Leistung.

Grüße
 
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