rechnung seit vielen wochen überfällig - kann ich neue leistungen verweigern?

B

bachbluete

Registriert
Thread Starter
Dabei seit
09.06.2012
Beiträge
4
Reaktionspunkte
0
hallo,

lese hier seit längerem mit und habe nun selbst mal eine frage: ich habe einen Kunden (bin selbstständig), für den ich vor längerer zeit eine webseite erstellt habe. nach der initialerstellung und bezahlung liefen die weiteren arbeiten auf projektbasis ohne vertrag, d. h. briefing > kva > bestätigung > ausführung > bezahlung. nun ist die letzte rechnung seit 3 monaten ueberfaellig, zahlungserinnerungen wurden bisher geflissentlich ignoriert. ich bin gerade dabei, das mahnverfahren zu beginnen.

unabhängig davon gab es vor 3 wochen neue aufgaben. von diesen habe ich ein paar kleinigkeiten erledigt und die 2. runde dann mit dem hinweis abgelehnt, dass ich erst weiterarbeite, wenn die offene Rechnung beglichen ist. nach dieser ansage bekam ich die "zusicherung", dass die rechnung überwiesen wurde. letztendlich ist für mich der geldeingang entscheidend und nicht irgendwelche ansagen via telefon oder email - deswegen mache ich aktuell keinen finger krumm. das passt ihm nicht und er faengt seit ein paar tagen an, indirekt druck auszuüben: umsatzeinbussen, verpuffte werbemaßnahmen, deswegen rechtsanwalt, gericht blahblah.

offen gesagt, sind mir seine "umsatzeinbussen" im moment ziemlich egal - sein problem, wenn er irgendwelche massnahmen anleiert, fuer die er an der webseite änderungen braucht. hätte er seine rechnung einigermaßen puenktlich bezahlt, gäbe es die Probleme gar nicht :cool:

sehe ich das richtig, dass ich leistungen generell einem kunden verweigern kann? z. b. weil eine rechnung nicht bezahlt ist?

danke fuer eure hinweise!

bachbluete
 
Schreibst Du deine Rechnungen und Dokumentationen in der gleichen Qualität wie deine Artikel?

Aber egal, solange Du keinen Vertrag über weiterführende Tätigkeiten hast, den Du erfüllen musst, kann Dich wohl keiner zwingen erneut Leistungen zu erbringen.

Wenn er nicht auf Rechnungen reagiert, würde ich nicht auf seine Anfragen reagieren...

Just my 2ct
 
Wenn er nicht auf Rechnungen reagiert, würde ich nicht auf seine Anfragen reagieren...

Das ist doch unsinn.
Er kann in einer Mail schreiben, dass er erst dann weitere Arbeiten ausführt sobald die offenstehende Rechnung auf sein Konto eingegangen ist und er bis dato keine weiteren Aufträge bearbeiten kann/wird.
Er muss auch keine Begründung nennen warum er da snicht macht, denn die offenstehende Rechnung ist Grund genug.
Garnicht zu reagieren ist sehr anfängerhaft!
 
Denk mal an eine Autowerkstatt: Zahlt ein Drittel der Kunden nicht einigermaßen rechtzeitig ist der Laden pleite. Der kann auch nicht helfen, wenn ich als Kunde dort nicht seine Rechnung zahle und dann - warum auch immer - mit dem Auto nicht fahren kann, weil was kaputt ist.

Auch mein Arzt würde eine weitere Behandlung ablehnen, wenn ich ihn nicht bezahle.

In jedem Fall ist wohl eine deutliche Ansage an den Kunden wichtig. Dann kann der sehen, was er machen will. Als Selbstständiger kannst Du selbst entscheiden, wem Du Leistungen mit oder ohne Bezahlung erbringst!

In einem meiner Lieblingslokale steht auf der Karte: "We reserve the right to deny services at anyone"
 
Banküberweisungen dauern doch nur drei Tage
 
Das ist doch unsinn.
... Garnicht zu reagieren ist sehr anfängerhaft!

Er ist bereits dabei, das Mahnverfahren einzuleiten. Es sind bereits drei Monate verstrichen (Zahlungserinnerung, erste Mahnung, zweite...).
 
banküberweisungen per internet dürfen sogar seit 2012 nur noch 24 stunden dauern.

also: der kunde hat klare ansagen von mir bzgl. der offenen rechnung (2x zahlungserinnerung bisher) und neuer leistungen (werden erst gemacht, wenn offene position beglichen ist). einfach nicht reagieren halte ich ebenfalls für unprofessionell.
 
Hallo Bachblüte,

wie schon hier beschrieben wurde. Schreib ihm, das die Arbeit unverzüglich fortgesetzt wird, wenn Du den Zahlungseingang hast. Sollte das nicht der Fall sein, erhält er auch keine weiteren Arbeiten. Ganz einfach. Wenn so ein Mensch mit RA droht und Ausfällen, ist das Dir gegenüber respektlos. Wenn er seinen Anwalt ebenso gut bezahlt wie Dich, dann kannst Du ja nichts zu befürchten haben:) Lass Dich nicht von solch " Möchtegerne" Fuzzies ärgern.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: masta k
darf man mal erfahren um welche Summe es hier überhaupt geht?
 
sonny1406 schrieb:
Wenn so ein Mensch mit RA droht und Ausfällen, ist das Dir gegenüber respektlos.

ja sehe ich genau so und dadurch eröffnet sich ein dritter vorgang neben den beiden laufenden. nämlich dass ich dem kunden kündigen werde.

antonioMO: spielt das eine rolle? leistung ist leistung, rechnung ist rechnung - egal wie hoch. es geht um einen dreistelligen betrag.
 
Er würde wohl hier nicht so fragen, wenn es nur um 5,40€ ginge...!
 
Bezahlung ist eine Leistung, die vertraglich vereinbart wurde. Bleibt diese Leistung aus, ist der Vertrag nicht erfüllt. Verweigerst du umgekehrt deine Leistung, machst du dich unter Umständen ebenfalls vertragsbrüchig. Das ist vom Prinzip das gleiche wie das Thema Mietminderung; da muss man sehr aufpassen und darf nicht nach dem eingenen Rechtsgefühl handeln, auch wenn einem danach ist.

Mein Rat: Erledige die anstehenden Aufgaben, sofern sie im Rahmen der bisherigen Verabredungen noch offen sind, und verweigere dann neue Aufgaben, bis alle offenen Rechnungen beglichen wurden.

Es scheint ja ein Kunde zu sein, den du haben willst oder brauchst, sonst hättest du ja wohl dieses Spiel nicht solange mit gemacht; solltest du auf den Kunden verzichten können, würde ich das an deiner Stelle tun. Ansonsten gilt grundsätzlich: NIE ohne schriftliche Vereinbarung arbeiten. Ein KV und dessen Bestätigung genügen nicht. Aus eigener Erfahrung rate ich dir, immer ein kurzes Protokoll nachzureichen, in der Art wie: Vielen Dank für die Bestätigung des KVs und des darin genannten Zahlungsziels etc.

Besser aber ist es, immer nur auf der Grundlage einer regelrechten Vertragsvereinbarung zu arbeiten, inklusive Zahlungszielen.
 
Bezahlung ist eine Leistung, die vertraglich vereinbart wurde. Bleibt diese Leistung aus, ist der Vertrag nicht erfüllt. Verweigerst du umgekehrt deine Leistung, machst du dich unter Umständen ebenfalls vertragsbrüchig.

die leistung der offenen rechnung wurde zu 100% meinerseits erfüllt, sonst hätte ich ja keine rechnung geschrieben. die aktuellen leistungen, die von mir erbracht werden sollen, haben nichts mit dem anderen vorgang zu tun.

Besser aber ist es, immer nur auf der Grundlage einer regelrechten Vertragsvereinbarung zu arbeiten, inklusive Zahlungszielen.

ganz ehrlich, das halte ich zwar auch für wünschenswert, aber ziemlich unpraktikabel. dieser aufwand steht bei den kleinen zwischendurch-jobs m. e. nach in keinem verhältnis zum aufwand, zumal die vereinbarungen (inhaltlich & zeitlich) sowieso oft gedehnt werden. hier müsste man dann permanent formal nachjustieren...
 
Zuletzt bearbeitet:
Deine Frage ist irgendwie unsinnig und ich glaube, es geht
bei Dir um etwas anderes. Die Frage, ob man bei einem
Kunden Aufträge ablehnen kann, ist doch seltsam.

Du weisst genau, dass Du ablehnen kannst, was immer Du
willst, solange du gem.. Wettbewerbsrecht keine verbindliche
Aussage zur Erbringung einer Leistung zu einem Bestimmten
Budget gemacht hast. Und selbst dann…

Die Frage ist also: hast Du die Aufträge mit der erneuten
Anfrage zu einer Leistungserbringung gekoppelt. Will
heissen: Hast Du ein Budget, bei dem verschiedene
Leistungen, die zum Teil von Dir bereits erbracht wurden,
bzw. eben noch NICHT erbracht wurden, integriert sind.

Übrigens:
Drohung von Seiten des Kunden, so wie von Dir beschrieben,
heissen folgendes: Beziehung zum Kunden beenden. Ganz gleich,
ob Umsatz kommt oder nicht kommt. Ist das Nivau auf dieser
Höhe angelangt, ist Streit vorprogrammiert.

Es bedingt aber einer Aufklärung, ob die Arbeiten, so
wie oben erwähnt, an eine Obligation gekoppelt sind.

Frage:
Hast Du AGB's?
Hast Du den Auftrag bestätigt?
Hast Du dem Kunden die AGBs übergeben?
Ist Dir der Werksvertrag ein Begriff?

Nachtrag: Unpraktikabel ist einzig und allein, ohne klare
Abmachung zu arbeiten. Zahlungsziele gehören zB in die
AGBs, die dem Kunden übergeben werden müssen.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Gefällt mir
Reaktionen: JürgenggB
Zurück
Oben Unten