Rechnung ins europäische Ausland

ine

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Hallo zusammen,

nach ausgedehnter Forumssuche (die mal dies, mal jenes ergab) bin ich immer noch ratlos und frage euch lieber direkt... :)

Folgendes: Ich muß einem österreichischen Kollegen, mit dem ich zusammen für eine belgische Firma gearbeitet habe, eine Rechnung schicken. Der Kollege sagt, kein Problem, ich solle nur meine und seine UID-Nummer draufschreiben. Sowas hab ich allerdings nicht.

Was schreibe ich nun: Meine Steuernummer, daß die Rechnung keine MwSt enthält und den Betrag minus MwSt?
 
Das Thema hatten wir grad vor 2-3 Wochen (mal wieder). Da wurde alles wesentliche Beschrieben. Hab leider den Threadtitel nicht mehr im Kopf.
 
Guckst Du hier:
https://www.formulare-bmf.de/ffw/form/display.do?$context=0
 
Hi, der Link funktioniert leider nicht!
 
Hallo Ine,

du brauchst in jedem Fall eine Umsatz Steuer ID, die du beim Bundeszentralamt für Steuern beantragen musst.

Umsatzsteuer-Identifikations-Nr.-Vergabe: Tel. (06831) 456-444

Online über http://www.bzst.bund.de/ (rechts oben ist der Link zum Formular)

Viele Grüße
Mac-Grrl
 
War's denn überhaupt eine innergemeinschaftliche Lieferung? Oder eher eine sontige Leistung? Nicht, dass diese Leistung letztendlich doch nicht als steuerfrei zu behandeln ist. ;)
 
Hallo ihr, tausend Dank für Links & Tips! :) Ich weiß, es sind immer wieder ähnliche Fragen, aber die Details sorgen doch jedes Mal für Überraschungen.


Hallo Ine,

du brauchst in jedem Fall eine Umsatz Steuer ID, die du beim Bundeszentralamt für Steuern beantragen musst.

Hi Mac-Grrl, da hab ich mich schon durchtelefoniert... eine UID bekomme ich nicht, da ich mit meinen Zwergenumsätzen die steuerlichen Abgaben noch über die Einkommenssteuer regele... Trotzdem Danke. (Der Mann vom Finanzamt sagte, meine hundsgewöhnliche Steuernummer sollte reichen, aber sicher war er sich auch nicht. ;) )
 
Zuletzt bearbeitet:
War's denn überhaupt eine innergemeinschaftliche Lieferung? Oder eher eine sontige Leistung? Nicht, dass diese Leistung letztendlich doch nicht als steuerfrei zu behandeln ist. ;)

Auch da bin ich anscheinend in einem Grenzbereich. Hätte ich übersetzt, wär's klar ,nicht steuerbar', aber mit Textkorrekturen --? Vielleicht ist das Datenverarbeitung, vielleicht nicht... %)
 
a) Du darfst die Umsatzsteuer nicht mit der Einkommensteuer "vermischen". Wenn die Umsatzsteuerzahllast mit einer Einkommensteuererstattung verrechnet wird, hat das nichts mit "Zwergenumsätzen" zu tun.
Aber vielleicht meinst du mit "Zwergenumsätzen" die Kleinunternehmereigenschaft nach §19 UStG. Wenn dies bei dir zutrifft, dann musst du auch keine USt-ID-Nr. auf deiner Rechnung angeben, denn du hast dann ja eh keine Umsatzsteuer ausgewiesen und musst auch keine abführen.
Der Kollege aus Österreich hat dann selbstverständlich auch keinen Vorsteuerabzug.

b) Bist du kein Kleinunternehmer, kommst also in den Genuss des Vorsteuerabzugs und führst die Umsatzsteuerzahllast an das Finanzamt ab, dann müsste noch geklärt werden, ob hier wirklich eine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung vorliegt.
Ich konnte deinem Beitrag entnehmen, dass es sich um eine Textkorrektur handelt. Dies würde ich als sonstige Leistung beurteilen, da ich die durchgeführte Dienstleistung (Korrektur) als Hauptleistung ansehen würde. Allerdings ist das nur eine erste Vermutung, kommt auf den Fall an und ich frag mich, wieso der österreichische Unternehmer sagt, dass da eine USt-ID-Nr. drauf muss. Vielleicht fehlen mir auch noch ein paar weitere Details vom Sachverhalt. Angenommen es ist eine sonstige Leistung, dann fehlt also die Voraussetzung "Lieferung", damit es als steuerfreie igL nach §4 Nr. 1b i.V.m. §6a UStG durchgeht.

Und nun? Verunsichert? ;-)
 
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Auch da bin ich anscheinend in einem Grenzbereich. Hätte ich übersetzt, wär's klar ,nicht steuerbar', aber mit Textkorrekturen --? Vielleicht ist das Datenverarbeitung, vielleicht nicht... %)

Wieso "nicht steuerbar"? Steuerbar ist die Lieferung (auch die innergemeinschaftliche), sonstige Leistung, innergemeinschaftliche Erwerb und Einfuhr. Ich denke, du meinst, du hättest eine sonstige Leistung und somit keine Umsatzsteuerbefreiung und müsstest Umsatzsteuer zahlen, wenn nicht wieder ausgeschlossen wegen Kleinunternehmereigenschaft usw.
 
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