Rechnung / Datum; Leistungszeitraum

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Hi,

sorry für diese komische Frage, aber ich hoffe mal, dass einer der Freelancer mir hier helfen kann! Ich habe letztens etwas gehört, was mir so falsch vorkam, dass ich nun am WE versucht das aufzuklären, aber es nicht geschafft habe. Ich habe zu meiner folgenden Frage keine konkrete Antwort gefunden.

Letzte Woche wurde mir in einem Gespräch gesagt, dass Rechnungen nicht im Leistungszeitraum gestellt werden dürfen (somit wohl auch niemals davor), sondern immer nur danach. Ich wurde angeschaut, als ob ich keine Ahnung hätte, was ich da sage und wie könnte ich es wagen, etc. Ich will das die Tage aber auf jeden Fall "klären".

Das klingt für mich aber nicht logisch - es klingt für mich falsch. Ich möchte es gern verstehen. Ich bin der Meinung, dass ich meine Rechnungen immer dann schreiben darf, wann ich es für richtig halte (natürlich zeitnah).
Ich darf eine Rechnung am 30/06 schreiben, wenn ich im Juli etwas mache.
Ich darf eine Rechnung am 15 Juli ausstellen, wenn ich im Juli mache.
Und ich sollte spätestens eine Rechnung im August stellen, wenn ich im Juli was gemacht habe (niemand will auf sein Geld schliesslich zulange warten).

Anzumerken sei, ich habe Rechnungen selbst schon erhalten, die vor dem Leistungszeitraum (z.B. Domain-Hosting) gestellt wurden.

Kann mir jemand helfen, diese Frage aufzuklären.
Von mir aus, gern mit einem HGB §§ oder was auch immer.

Vielen Dank.

Grüße
 
Vielleicht solltest du uns erstmal aufklären was du machst, es ist nunmal ein Unterschied ob du eine absehbare Dienstleistung wie Webhosting anbietest oder ob du Grafiker bist der meinetwegen überwiegend Bücher setzt.
 
Hmm, ich sehe nicht richtig ein, dass der Grund entscheidend ist. Die Tätigkeit wird ja per Vertrag definiert und die Rechnung stellt man dann auch für die Dienstleistung. Wir können im Beispiel ja in dem Bereich bleiben: Hosting, Support, etc. (Wenn es Dir so einfacher ist).
Die Dienstleistung soll demnächst erbracht werden bzw. man befindet sich in dieser und stellt halt die Rechnung.
Selbst ein Graphiker wird nicht unbedingt einen Monate warten, bis er abrechnet. Entweder macht er alles davor oder zwischendurch. Dies regelt ja der Vertrag.

Mich würde nur interessieren, wo / wie das geregelt ist. Darf ich die Rechnung wirklich nur nach Abschluss stellen (was ich mir beim besten willen nicht vorstellen kann!) ?

Gern lasse ich mich aufklären, inwiefern das obergenannte Beispiel eine Rolle spielt.

Grüße
 
Es gibt kein Gesetz was dir vorschreibt die Rechnung nach Leistungsebringung zu stellen. Nur je nach Bereich ist es eben üblich oder unüblich, und je nach dem spricht man auch von einer Abschlagsrechnung oder auch nicht.

Hosting und Support ist ein schwieriges Beispiel, nach dem ersten Anschein nach stellst du die Rechnung vor Leistungserbringung, ist es aber nicht, die Leistung (Hosting: zur Verfügungsstellung der entsprechenden Hard-/ und Software, Support: Die Zusage einer Erreichbarkeit bei Problemen) wurde schon vor der Rechnung erbracht.

Wie eine Rechnung aussehen muss wenn du die vor Leistungserringung schreibst weibisch auch nicht, ich schreibe meine immer nachher ggf mit aufgeführter Abschlagszahlung (die vorher geleistet wurde).

Grundsätzlich ist es eine Vereinbarung zwischen dir und deinem Kunden wann was gezahlt und wann in Rechnung gestellt wird, es ist nur wichtig das alles Steuerrechtlich im grünen Bereich ist.
 
Ich denke, der Zeitpunkt der Rechnungsstellung ist unerheblich, so lange der Kunde damit eiverstanden ist. Interessant könnte es höchstens bei der Buchführung/Versteuerung werden. Bei der einfachen Buchführung ist es auf jeden Fall unerheblich, da es ja nur um den Zeitpunkt des Zahlungseinganges geht.
 
Morgen,

kurz gefasst: so sehe ich das auch. Ich einige mich mit dem Kunden und schreibe die Rechnung und es ist dabei egal ob es vor/währenddessen/nach der Leistungserbringung ist und sicherlich darf ich bei monatlichen Rechnungen diese auch währenddessen stellen. Nur wird dies nicht demjenigen ausreichen.

EDIT:
Vor allem sollte es bei einer Rechnung egal sein, ob es der 13. oder der 31. ist, wenn man so argumentiert, dass die Rechnungsstellung nach dem Leistungszeitraum zu stellen ist. Denn in beiden fällen wäre es dann der 1. des nachfolgenden Monats...

Soweit ich es weiß, wird die Leitung dann gebucht, wann sie erbracht wurde - also z.B. im Juli und die Rechnungssteuer selbst wird dann gezahlt, wann die Rechnung gestellt wurde. Dies hängt aber mit der IST/SOLL-Besteurung zusammen. (IST: Zahle Steuern wenn du das Geld bekommst.)

Danke.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich einige mich mit dem Kunden und schreibe die Rechnung und es ist dabei egal ob es vor/währenddessen/nach der Leistungserbringung ist und sicherlich darf ich bei monatlichen Rechnungen diese auch währenddessen stellen.

Moin,
ich bekomme seit Jahr und Tag Druckereirechnungen mit dem Vermerk:
"Die Lieferung erfolgte im Monat der Rechnungsstellung."
Und ich verfahre wie Du: Ist der Zeitraum absehbar, stelle ich die Rechnung nach Auftragsabschluss. Wenn es länger dauert, vereinbare ich mit dem Kunden eine "Zwischen-Rechnung" über die bisher erbrachte Leistung.

Gruß
Günther
 
Eben. Also hatte ich recht, dass es so eine Eingrenzung nicht gibt.
Aber es gibt echt Leute, die wird man nie von ihren "Fehler" abbringen können...naja... ;)
 
Gegen eine Zwischenrechnung spricht ja nichts, aber vor erbrachter Leistung abzurechnen finde ich persönlich im Dienstleistungssektor schon irgendwie dreist.
 
Letzte Woche wurde mir in einem Gespräch gesagt, dass Rechnungen nicht im Leistungszeitraum gestellt werden dürfen (somit wohl auch niemals davor), sondern immer nur danach.
Das ist eine viel zu grobe Vereinfachung.

Man muss nach der Vertragsforum unterscheiden.
Bei einem Werkvertrag (daher die Frage weiter unten, was du genau machst) wird die Leistung mit der Abnahme durch den Kunden erbracht. Stellst du die Rechnung vor dieser Abnahme, ist es eine Anzahlung (noch gar keine Leistung erbracht) oder eine Abschlagszahlung (eine bereits abrechenbare Teilleistung ist erbracht); hier kommt es auf den Vertrag an. Hier ist zu unterscheiden, wann die Leistung erbracht und somit das Honorar verdient ist. Unter Umständen sind Honorarordnungen zu beachten (bspw. bei Architekten).

Grundsätzlich kannst du (z.B. bei Lieferungen) natürlich Anzahlungen oder Abschlagszahlungen vereinbaren und das Geld vor der Leistungserbringung erhalten, wenn der Kunde das zulässt (dann steht da halt nicht Rechnung sondern Anzahlungsrechnung). Ansonsten stellst du die Rechnungen nachdem die Leistung erbracht ist. Natürlich muss mindestens der Kalendermonat angegeben werden, in dem die Leistung erbracht wurde (meist wird das Verknüpft mit dem Rechnungsdatum).

Bei Anzahlungs- und Abschlagsrechnungen muss natürlich, nachdem die Leistung erbracht wurde, eine Schlussrechnung erstellt werden.


Anzumerken sei, ich habe Rechnungen selbst schon erhalten, die vor dem Leistungszeitraum (z.B. Domain-Hosting) gestellt wurden.
Das sind Rechnungen über Dauerleistungen. Man kann natürlich, je nach Vertrag, auch hier entsprechende Vorauszahlungen verlangen. Auch darüber muss dann abgerechnet werden.

Also dein Bauchgefühl war schon irgendwie richtig. Man muss sich trotzdem zivilrechtlich überlegen, auf welcher Grundlage du das Geld bekommen willst, wenn du noch keine Leistung erbracht hast, also die "Rechnung" davor stellst. Bei den Begriffen Anzahlungs- oder Abschlagsrechnung ist eindeutig klar, wer da in wieweit in Vorleistung gegangen ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
Gegen eine Zwischenrechnung spricht ja nichts, aber vor erbrachter Leistung abzurechnen finde ich persönlich im Dienstleistungssektor schon irgendwie dreist.

Es gibt durchaus Bereiche im Dienstleistungssektor wo es die Regel ist das vor Erbringung der Leistungen abgerechnet wird. :rolleyes:
 
Echt? In welchen denn? Ich kann mir das gerade wirklich schwer vorstellen.
Wenn ich einem Kunden eine Rechnung schreibe, sobald das Angebot
angenommen wurde, kann ich mir die nächste Unterhaltung schon recht
genau vorstellen...weshalb dabei mit den Augen gerollt werden muss,
verstehe ich übrigens ebenso wenig - ich sprach nur von meiner eigenen
Ansicht.
 
Ich spielte hier auf das horizontale Gewerbe an... aber es gibt auch andere Beispiele wie z.B. wartungsverträge.
 
Selbst da ist es nicht überall und immer üblich in Vorkasse zu gehen, meine ich.
Bei Wartungsverträgen beinhaltet das ja wiederum eine Art Abo, da regelmäßig
Leistungen erbracht werden…ähnlich wie das Beispiel mit dem Hosting.
 
Selbst beim Friseur zahle ich nach dem Haarschnitt und nicht davor. :girli:
Wie dg25 schon sagte, es kommt auf den Vertrag an. Ich (Fotografie und ein bisserl Grafik) schreibe
zu 99% meine Rechnungen nach erbrachter Leistung. Aussnahmen sind - das Projekt läuft länger Zeit, dann
mach ich Zwischenabrechnungen oder meine Vorauslagen sind recht hoch (Reisekosten, Material), dann vereinbare ich einen Vorschuss,
den ich vorab in Rechnung stelle.
 
Bei unbekannten Neukunden schreibe ich grundsätzlich 30% bei Auftragserteilung, 40% Projektmitte und 30% bei Projektabschluss in das Angebot. Und wenn sich bei Bestandskunden der Job über lange Zeit erstreckt, gibt es Zwischenrechnungen nach Absprache. Das mache ich nach üblen Erfahrungen seit vielen Jahren so. Funktioniert problemlos.
 
Bei Projekten die sich über mehrere Wochen oder Monate ziehen schreibe ich fast immer eine Akontorechnung, meistens 50%. Nach Abschluss wird dann eine Endabrechnung geschrieben in der die Akontozahlung abgezogen wird und evtl. erbrachte Zusatzleistungen addiert werden. Bei Bestandskunden verzichte ich bei Projekten manchmal auf die Akontorechnung, bei Neukunden aber nie.

Für den "normalen Kleinkram" der sich bei Bestandskunden zwischendurch immer ergibt schreibe ich meistens eine Monatsrechnung am Ende des Monats, es sei denn das ist mal mehr. Dann erstelle ich die Rechnung auch schon mal direkt nach erbrachter Leistung.

Hostingleistungen berechne ich immer im Voraus für 1 Jahr, ganz selten auch mal nur für ein halbes Jahr. Wartungs- oder Supportverträge mit einem festen Monatsbeitrag i.d.R. monatlich im Voraus.

Alternativ biete ich meinen Kunden auch Stundenkontingente für Projekte oder auch für den lfd. Support an. Hier wird eine vereinbarte Stundenanzahl im Voraus berechnet und ich ziehe die durchgeführten Leistungen vom Kontingent ab. Der Kunde bekommt dann einmal im Monat eine Übersicht der durchgeführten Leistungen. Dafür das er im Voraus bezahlt bekommt er einen Rabatt.

Das mache ich jetzt seit Jahren so und hatte noch nie Probleme, auch bei Neukunden nicht. Vorallem das mit den Stundenkontingenten läuft gut weil ich meinem Geld nicht hinterher laufen muss und es auch praktisch nie Diskussionen über die Rechnungshöhe etc. gibt.
 
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