Rechnung ausschreiben oder nicht

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RainbowDee

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Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zum Thema Rechnung ausstellen.
Hab schon einige Threads gelesen, die aber leider nicht so ganz treffen, was ich suche. (wenn ichs überlesen hab, bitte verzeiht)
Ich hab bis jetzt immer für Freunde und Bekannte mal so hier ein Logo und Design usw gemacht..alles ohne Kosten.
Jetzt hat mich eine Freundin gefragt, ob ich für ihre Schwester, die eine Firma gründet, ein Logo machen kann. Die würde auch was zahlen. Nur bin ich mir sicher, dass sie gerne eine Rechnung haben würde, für ihre Abrechnung usw. Darf ich denn sowas? Mach das ja alles mehr just for fun. Oder würde eine einfach Quittung reichen oder sowas?
Oder darf ich gar nichts ausschreiben und sie hat "Pech" gehabt?
Bin da leider etwas planlos.
Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen.
Vielen Dank schon mal.

Gruß
Dee
 
Du kannst eine Rechnung schreiben, wenn Sie eine will. Sogar inkl. MwSt da Du das ja nur Nebenberuflich machst und bis zu 6.000 Euro im Jahr keine Steuern zahlen musst. Die Rechnung legst Du dann Deiner Steuererklärung bei. So machen es einige meiner Studenten und das ist ok so.
 
als privat person kannst du keine mwst ausweisen, sondern nur rechnungen rein netto stellen.
 
Nein, Du kannst inkl. schreiben. Du führst Sie ja nicht ab.
 
Ich sehe das wie heinzrüdiger. Wieso inkl. schreiben, wenn doch keine MwSt enthahlten ist?
 
Dito. Einmal MWSt ausgewiesen, mußt Du sie auch schön immer abführen. Ist doch sonst Steuerhinterziehung.
 
Du kannst musst aber nicht. Schreib einfach "Der Betrag enthält keine Umzatzsteuer", dann ist das auch OK. Ich habe schon mitbekommen, das es manche so haben möchten, warum auch immer. Die Zahlungsbedingungen müssen doch sowieso ausgehandelt werden. Der Kunde wird schon wissen, wie er es haben will.
 
Es geht doch nicht darum, was der Kunde haben will. Entweder der Rechnungsaussteller ist umsatzsteuerpflichtig oder nicht.
 
So sehe ich das auch.

Wenn Du keine USt abführst, darst Du natürlich auch keine USt angeben. Das ist schlichtweg Steuerhinterziehung.

Rechnung darfst Du dennoch stellen, früher hieß das mal "Privatrechnung".

Im Prinzip ist das eine stinknormale Rechnung/Quittung die belegt, dass zwischen Dir und einer Person ein Geschäft bzw. ein Vertragsverhältnis zustandegekommen ist für welches eine Vergütung fällig ist.

Allerdings darfst Du keine USt ausweisen und am besten auch darauf hinweisen, dass keine USt enthalten ist.

Vom Prinzip her fast nix anderes als wenn Du privat was bei Ebay versteigerst.

Grüße
Flo
 
Danke an alle!
..und wieder was gelernt :)

Grüße
dee
 
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