Rechnung an Arbeitgeber stellen?

Gonz

Gonz

Aktives Mitglied
Thread Starter
Dabei seit
16.01.2004
Beiträge
780
Reaktionspunkte
36
Huhu!

Folgendes Szenario:
Ich hauptberuflich Grafiker, seit 2 Jahren nebenberuflich tätig als Designer,
erledige in meiner Freizeit einen Job für meine Firma und schreibe eine Rechnung für die erbrachte Leistung.

Kann das Probleme geben?

Freue mich auf euer Feedback!
LG der Gonz
 
Bist Du hauptberuflich Arbeitnehmer oder selbstständig?

Wenn Du hauptberfulich Arbeitnehmer bist, sollte es für Dich keine Probleme geben. Bist Du hauptberuflich selbstständig, so müsstest Du Deine Situation mal wg. Scheinselbstständigkeit prüfen.

Je nach Firma kann so ein Arrangement aber problematisch für die Firma werden.
Wenn in Deiner Firma bspw. gerade zig Stellen gestrichen werden, dann sieht ein Betriebsrat sowas nur äußerst ungern ;)
 
Hallo!

Ich bin hauptberuflich Arbeitnehmer.
Und es werden keine Stellen gestrichen...
Der Steuerberater einer Arbeitskollegin meinte,
so eine Rechnung "könne" man nicht schreiben.

Ist mir unverständlich, warum, aber ich nehme
das schon ernst. Werde die tage auch mal mit meinem
Berater sprechen.

Sonst noch jemand Erfahrungen mit dem Thema?

LG Gonz
 
hmm, ja dann frag nochmal Deinen Steuerberater.
Ich hatte 2002 den gleiche Situation.
Da habe ich ebenfalls während einer festanstellung eine Rechnung an meinen AG gestellt. Festangestellt: Softwareentwicklung / auf Rechnung: Administration.

Nur hat hier der Betriebsrat schnell reagiert und gesagt, dass für die Administration ein anderer Stammmitarbeiter genommen werden soll.

Ich wüsste aber keinen Grund, warum man keine Rechnung an eine Firma stellen kann, für die man auch noch in einem anderen Arbeitsverhältnis tätig ist.
 
Weil das - soweit ich weiß - einfach nicht geht. Wenn die Leistung im Rahmen des Verhältnisses gebracht wurde, entfällt die Rechnung. Wenn nicht, musst du dich als Selbstständiger outen oder das ganze über eine Privatrechnung laufen lassen...

Ich würd das mir einfach als Überstunden gut schreiben lassen und fertig ist der Lack.
 
Ob du die Rechnung stellen kannst, hängt ganz stark davon ab, ob der gestellte Auftrag sich mit deinem Arbeitsfeld in der Firma überschneidet. Wenn du diese oder ähnliche Arbeiten auch innerhalb deines vereinbarten Arbeitsvertrag hättest erledigen können, besteht ein Interessenkonflikt und du kannst die Rechnung nicht stellen. Wenn sich allerdings der Inhalt des Auftrags deutlich von den vertraglich zugesicherten Tätigkeitsfeldern unterscheidet, sollte es kein Problem sein, da du dort dann nicht als juristische Person eines Angestellten sondern eines Selbstständigen auftrittst, mit dessen Steuernummer und rechtlicher Verantwortung. Totzdem erkundige dich bei deinem SB, was der zu diesem Fall sagt
 
Die Rechnung sollte kein Problem sein, ich hab das früher auch ab und an gemacht, als ich an der Uni beschäftigt war und parallel über meine tätigkeit hinaus einzelne Projekte auf basis "Werkvertrag" abgerechnet habe.

Ist eher eine Tariffrage, als ein Problem mit der Rechnung ...... ich würde mal mit dem Betriebsrat reden.

...im freiberuflichen Bereich (und das ist der Bereich Design ja) kann jeder eine Rechnung stellen.
 
Zurück
Oben Unten