Rechnung 7% und 19%? Was nun?

danu

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Hallo,
Ich frage mich gerade wie eine Rechnung mit verschiedenen Steuersätzen aufgebaut wird?

Pos 1. Gestaltung = 1000 Euro
Pos 2. Korrektur = 500 Euro
Gesamt = 1500 Euro
7% = 105 Euro

Endbetrag = 1605 Euro

Sagen wir ich muss einen Bildkauf mitabrechnen?

Sagen wir ich muss einen Schriftenkauf mitabrechnen?

Wie sieht es mit Rechnungen von anderen Dienstleistern aus die in meinem Namen, im Rahmen eines Projektes eine Rechnung schreiben?

Wie macht Ihr sowas?
 
Ich habe mir in Filemaker meine eigenen Datenbanken geschrieben und habe dieses Problem wie folgt gelöst:

Rechnung Seite 1: Grobe Beschreibung der Leistung einmal für 7% und einmal für 19% mit Verweis auf Seite 2, darunter Gesamtnetto, dann die beiden unterschiedlichen Steuersätze, dann Gesamtbrutto.

Rechnung Seite 2: Obere Hälfte Auflistung der Leistungen zu 7%, untere Hälfte Fremdleistungen etc. zu 19%.

Geht aber auch mit 2 Rechnungen. Einmal Rechnungsnr.-A für das Honorar mit 7% und dieselbe Rechnungsnr.-B für die sonstigen Leistungen zu 19%.

Gruss Kraftwerk
 
Wenn du deine Rechnung mit einer Textverarbeitung machst dann kannst du es so machen.

Menge 1
Bezeichnung: Gestaltung
Betrag: 1000,00 €
St.-Satz: 1

Menge 1
Beschreibung Schrift
Betrag: 100,00 €
St.-Satz : 2

Usw.

Im Fußbereich der Rechnung die Summen der Steuersätze 1 und 2

St.-Satz 1 = 19,00 % St.-Satz 2 = 7,00 %
190,00 € 7,00 €



Netto = 1100,00 €
MwSt.: 197,00 €

Endsumme: 1297,00 €
 
a) Hallo,
Ich frage mich gerade wie eine Rechnung mit verschiedenen Steuersätzen aufgebaut wird? … Wie macht Ihr sowas?

b) Sagen wir ich muss einen Bildkauf mitabrechnen?

c) Sagen wir ich muss einen Schriftenkauf mitabrechnen?

d) Wie sieht es mit Rechnungen von anderen Dienstleistern aus die in meinem Namen, im Rahmen eines Projektes eine Rechnung schreiben?
a) Ich persönlich mache so etwas gar nicht. Falls Du mal hier im Forum im Freelancerbereich nachsuchen möchtest: Es exisieren einige Threads mit Pros und Contras. Ich bin da eher für Contra.

b und c) Da fehlen meiner Meinung nach noch Detailinfos.
Wird der Kunde Eigentümer der Schrift oder des Bildes? Oder hast Du beides erworben und es bleibt in Deinem Besitz? Falls letzteres, ist es völlig egal, ob Du 1:1 weiterberechnest oder mit X Euro Aufschlag.
Das sind dann aber, soweit ich mich erinnere, Einnahmen gewerblicher Art und solche müssen auch als solche beim FA deklariert werden. Hierbei sind Höchstsätze zu beachten, sonst könnte die KSK (falls Du dort Mitglied bist) in puncto Renten- oder Krankenversicherung Ärger machen.

d) Wieso in Deinem Namen? An wen? An Deinen Kunden? Oder an Dich?
Falls an Dich, sehe ich es so wie bei b+c.
Du hast natürlich die Möglichkeit, dass diese Dienstleister ihre Rechnungen direkt an Deinen Kunden stellen, Du nur als Vermittler auftrittst und keine Umsätze aus solchen Geschäften generierst. Dannn musst Du schauen, wie Du an anderer Stelle Deine Handling-Fee einbaust.

Gruß, Al
 
Jede orfentliche Fakturierungssoftware sollte den vollen und den halben USt.-Satz auf einer Rechnung ausweisen können. Ich selber arbeite mit MsuFakt und die können das. Hier wird so vorgegangen:

Jede Position wird mit dem individuellen Steuersatz (7 oder 19%) sowie der Höhe der USt ausgewiesen.

Beschreibung 7% USt aaa bbb
Beschreibung 19% USt aaa1 bbb1
wobei aaa und aaa1 die USt-Beträge sowie bbb und bbb1 die Nettobeträge sind.

Unter den Positionen stehen dann die Summen Netto, halbe USt, volle Ust und Brutto, wobei auch in den Summen die USt-.Sätze stehen, also

Netto www
zzgl USt. 7% xxx
zzgl. USt 19% yyy
Endbetrag zzz
 
:confused: :confused: :confused:

sagt mal, was macht ihr da?

auf einer Rechnung kann nur einmal ein mwst satz stehen. da bekam ich mal einen großen ansch.. von meinem steuerberater deshalb.

und eigentlich hat man ja nur einen steuersatz. entweder man ist künstlerisch tätiger freiberufler, der geld für seine individuell erbrachte leistung bekommt und alles andere sind nebenkosten mit 7% oder man ist gewerbetreibender, und nimmt dann 19%

mag sein, dass sich da etwas geändert hat, aber vor drei vier jahren wollte ich das auch so machen und da gab´s was auf die :hamma:
 
Wieso kann da nur ein MwSt.-Satz draufstehen? Kann das der Steuerberater
auch irgendwie begründen?

Ich hatte damit noch keine Probleme.

Das hieße ja, dass ich z.B. Druckkosten, die ich 1:1 weitergeben will,
in einer extra Rechnung berechnen müsste...
 
Wieso kann da nur ein MwSt.-Satz draufstehen? Kann das der Steuerberater
auch irgendwie begründen?

Ich hatte damit noch keine Probleme.

Das hieße ja, dass ich z.B. Druckkosten, die ich 1:1 weitergeben will,
in einer extra Rechnung berechnen müsste...

das macht meine dame von der buchung so und mein steuerberater.

alle rechnungen, die ich bekomme für einen job - z.b. Druckerei nehme ich NETTO in meine Rechnung mit rein. und schlag dann auf die gesammte summe: also mein honorar plus die druckerei rechnung (neto) meinen steuer satz drauf.

so wurde es mir gesagt, so macht es meine Bilanzbuchhalterin und - wie gesagt, als ich das mal anders machte, fand das mein steuerberater nicht nett. (nee, den kenne ich gut - der würde mich nie schlagen :D )
 
alle rechnungen, die ich bekomme für einen job - z.b. Druckerei nehme ich NETTO in meine Rechnung mit rein. und schlag dann auf die gesammte summe: also mein honorar plus die druckerei rechnung (neto) meinen steuer satz drauf.

Das ist allerdings eine wesentlich elegantere Lösung!

Ich hielt das immer für inkorrekt, aber am Ende kommt es ja
für mich aufs gleiche raus... nur dem Staat entgehen die 12%
Differenz.

Danke schonmal.
 
:confused: :confused: :confused:

sagt mal, was macht ihr da?

auf einer Rechnung kann nur einmal ein mwst satz stehen. da bekam ich mal einen großen ansch.. von meinem steuerberater deshalb.

und eigentlich hat man ja nur einen steuersatz. entweder man ist künstlerisch tätiger freiberufler, der geld für seine individuell erbrachte leistung bekommt und alles andere sind nebenkosten mit 7% oder man ist gewerbetreibender, und nimmt dann 19%

mag sein, dass sich da etwas geändert hat, aber vor drei vier jahren wollte ich das auch so machen und da gab´s was auf die :hamma:

Gehe einfach mal in einen Supermarkt und kaufe
1. eine Schachtel Kekse mit 19%
2. Eine Fachzeitschrift mit 7%
Un Du wirst sehen, der Supermarkt schreibt beides auf einen Bon.

Die Kekse sind natürlich eine Betriebsausgabe, nämlich Aufmerksamkeiten und die Fachzeitschrift ebenfalls. Also nimmst Du diesen Bon (das ist auch eine Rechnung) mit den zwei Steuersätzen in Deine Buchhaltung. Dein Steuerberater muss dann die Rechnung aufsplitten und gegen die beiden o.g. Konten mit den passenden USt.-Sätzen buchen. Falls er damit ein Problem hat, solltest Du ein Problem mit ihm haben!
 
das macht meine dame von der buchung so und mein steuerberater.

alle rechnungen, die ich bekomme für einen job - z.b. Druckerei nehme ich NETTO in meine Rechnung mit rein. und schlag dann auf die gesammte summe: also mein honorar plus die druckerei rechnung (neto) meinen steuer satz drauf.

so wurde es mir gesagt, so macht es meine Bilanzbuchhalterin und - wie gesagt, als ich das mal anders machte, fand das mein steuerberater nicht nett. (nee, den kenne ich gut - der würde mich nie schlagen :D )

Das geht natürlich nur, wenn alles die gleichen USt.-Sätze hat. Ich kenne mich mit Druckerein nicht aus, aber m.E. sind Druckerzeugnisse mit 7% belegt, das gilt jedenfalls für Zeitschriften. Und ein Honorar für die Stundenabrechnung hat dagegen 19% USt.

Wenn Du jetzt alles auf Deine Honorare legst, würde Dein Kunde mehr USt. abführen, das sollte ihm aber egal sein, solange er profitabel arbeitet.

Legst Du alles auf die 7%, hinterziehst Du u.U. dem Staat USt. Das findet im Zweifelsfall ein Betriebsprüfer gar nicht komisch. Wenn Du das regelmäßig machst, kannst Du richtig mächtig Ärger bekommen. Dein Kunde hat kein Vorteil davon und solange Du USt. an das Finanzamt abführst, hast Du auch keinen Vorteil davon. Im Falle der Betriebsprüfung musst Du dann ggfs die fehlenden 12% nachzahlen ohne das Du sie vom Kunden erhalten hast. Das wäre dann ein fetter wirtschaftlicher Nachteil.

Ich würde dieses Vorgehen mit dem Stb. besprechen und mir von ihm schriftlich bestätigen lassen. Das enthaftet Dich nicht, d.h. es würde ggfs. weiterhin Steuerhinterziehung bleiben, aber du kannst ggfs. den Steuerberater wegen den wirtschaftlichen Folgen einer Falschberatung in Regress nehmen.
 
alle rechnungen, die ich bekomme für einen job - z.b. Druckerei nehme ich NETTO in meine Rechnung mit rein. und schlag dann auf die gesammte summe: also mein honorar plus die druckerei rechnung (neto) meinen steuer satz drauf.

Wenn Dein Satz 7% beträgt, und der deiner Druckerei 19%, ist Dein Abrechnungsverfahren Steuerbetrug. Du solltest schleunigst anfangen, Rücklagen für eine Steuernachzahlung zu bilden, bei einer Buchprüfung freut sich das Finanzamt auf solche Anfängerfehler. Außerdem solltest Du prüfen, ob Deine Rechtsschutzversicherung in diesem Fall eine Klage gegen Deinen Steuerberater trägt.
 
Das geht natürlich nur, wenn alles die gleichen USt.-Sätze hat. Ich kenne mich mit Druckerein nicht aus, aber m.E. sind Druckerzeugnisse mit 7% belegt, das gilt jedenfalls für Zeitschriften.

...Bücher, Magazine und Zeitschriften = 7%
...Brochüren, Flyer ....usw. = 19%
 
Gehe einfach mal in einen Supermarkt und kaufe
1. eine Schachtel Kekse mit 19%
2. Eine Fachzeitschrift mit 7%
Un Du wirst sehen, der Supermarkt schreibt beides auf einen Bon.

Die Kekse sind natürlich eine Betriebsausgabe, nämlich Aufmerksamkeiten und die Fachzeitschrift ebenfalls. Also nimmst Du diesen Bon (das ist auch eine Rechnung) mit den zwei Steuersätzen in Deine Buchhaltung. Dein Steuerberater muss dann die Rechnung aufsplitten und gegen die beiden o.g. Konten mit den passenden USt.-Sätzen buchen. Falls er damit ein Problem hat, solltest Du ein Problem mit ihm haben!


mmmmm.
ja du hast recht. nein du hast nicht recht.

es geht hier um die tatsache, freiberuflich oder gewerblich. und deshalb darf auf meinen rechnungen immer nur 7% rauf.

@MacEnroe nein, denn die 19% bekommt - wenn ich die druckkosten zahle - der staat ja vom drucker. deshalb darf ich ja auch nur den netto betrag vom drucker einsetzen in meine rechnung. aber generell: ich lasse nie Druckkosten durch meine Bücher laufen. den auftrag soll mein kunde an die druckerei stellen nicht ich

@HaSchuk: so dicke dinger wie kosten für den druck laufen nicht über mich, das soll der kunde machen.

anders beispiel. photo job:
honorar (meine kreative leistung) 1.000
fahrtkosten mit dem zug: 100 + 7% sind 107 euro
licht ausgeliehen: 200 + 19% sind 238 euro

meine rechnung sähe so aus

1000
+ 100
+ 200

sind 1.300

plus 7% = 91 euro

sind brutto für meinen kunden
1391,00

die bahn führt an den staat 7 Euro Umsatzsteuer ab
der lichtverleih führt 38 euro ab
und ich 91 euro

dann sag ich:
finanzamt ich habe der bahn 7 euro und dem verleih 38 euro umst gezahlt. das hätte ich gerne wieder

dann zahlt mir das finanzamt 45 Euro (die sie ja von der bahn und dem verleih bekommen hat) und macht mit meinen 91 euro ein plus von
46 Euro

und wo soll da der betrug sein?

Gruss
franke
 
...Bücher, Magazine und Zeitschriften = 7%
...Brochüren, Flyer ....usw. = 19%

genau, das liegt daran, dass der staat möchte, dass möglichst viele an informationen kommen und die sind eben u.a. über zeitungen etc. erhältlich, deshalb der verminderte steuersatz für diese artikel
 
Deine € 91,- MwSt. für den Kunden setzen sich aus € 70,- MwSt. für Dein Honorar und € 21,- MwSt. für Deine Auslagen zusammen. Deine Auslagen (Bahn + Licht) kaufst Du aber incl. 45,- MwSt., die Du wiederum gegenüber dem FA geltend machst. Du machst also unberechtigter Weise für Deine Auslagen einen MwSt-Gewinn. Daher ist Deine Rechnung falsch.

RICHTIG:

Pos. 1: € 1000,- (A)
Pos. 2: € 100,- (B)*
Pos. 3: € 200,- (B)

MwSt. A (7%): € 70,-
MwSt. B (19%): € 57,-

Summe brutto: € 1427,-

*) AFAIK darfst Du Dienstleistungen mit reduzierter (Transport) oder befreiter (z.B. Porto DHL) MwSt nur zu 19% weiterverkaufen.

Daher sollte in diesem Fall diese Positionen nicht explizit auf der Rechnung stehen sondern in der Position Honorarkosten eingearbeiten werden. Dies geht allerdings nur, solange es sich um solche "Kleinpositionen" handelt. ist aber steuerrechtlich trotzdem falsch und bei einer Betriebsprüfung kritisch. Fünfzig Aufträge dieser Art pro Jahr, schon entsteht gegenüber dem FA eine Schuld von € 1800,-

Ich meinte andere gravierende Fälle wie z.B.

Einkauf Druckerei: € 5000,- netto, MwSt.: € 950,-

Rechnung Kunde:

Pos. 1: Kreative Gestalltung: € 750,-
Pos. 2: Druckerzeugnisse: € 5250,-

Summe netto: € 6000,-

MwSt. 7%: € 420,-

Summe: € 6420,-

Ergo Nettogewinn: € 1000,-
Ust-Gewinn: € 530,-


Korrekt:

Pos. 1: Kreative Gestalltung: € 750,-
Pos. 2: Druckerzeugnisse: € 5250,-

Summe A: € 750,-
Summe B: € 5250,-

MwSt. A (7%): € 52,50
MwSt. B (19%): € 997,50

Summe Brutto: € 7050,-

Ergo:

Gewinn: € 1000,-

Abführung an FA € 100,-
 
Zuletzt bearbeitet:
@MacEnroe nein, denn die 19% bekommt - wenn ich die druckkosten zahle - der staat ja vom drucker. (...)

und wo soll da der betrug sein?

Ist echt kompliziert (für mich) ...

die U-St. bekommt der Staat nicht von der Druckerei (die wird dort ja
nur verrechnet gegen erstattete U-St.),

sondern der Staat erhält die U-St. letztlich vom Endkunden (der Verbraucher ist derjenige, der sie am Ende nicht absetzen kann.

Wenn ich die nun zu 7% weitergebe, entgeht dem Staat die Differenz,
also die 12 % U-Steuer.

Ich sehe das so wie #Haschuk
 
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