Franken
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also ich informiere mich da nochmal.
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Ist echt kompliziert (für mich) ...
die U-St. bekommt der Staat nicht von der Druckerei (die wird dort ja
nur verrechnet gegen erstattete U-St.),
sondern der Staat erhält die U-St. letztlich vom Endkunden (der Verbraucher ist derjenige, der sie am Ende nicht absetzen kann.
Wenn ich die nun zu 7% weitergebe, entgeht dem Staat die Differenz,
also die 12 % U-Steuer.
Ich sehe das so wie #Haschuk
Dem Staat entgeht hier nicht eine Differenz, sondern diese Differenz wird hinterzogen, denn die USt. wird vom Unternehmer für das FA vereinnahmt und muss auch wieder abgeführt werden. Wenn das ein mal passiert, ist das kein Problem, wenn es aber immer so gemacht wird, dann ist das gewerbsmäßig und das wird richtig heftig. Betriebsprüfer achten u.a. auf das Thema USt.
...ähh, ich glaube hier wird einiges durcheinander geworfen
...wenn mir eine druckerei 19% USt. in rechnung stellt ... ich aber nur 7% an meinen Kunden weitergebe, muss ICH die differierenden 12% an das FA abführen.
...das ist doch eigentlich ganz einfach, oder?
...ähh, ich glaube hier wird einiges durcheinander geworfen
...wenn mir eine druckerei 19% USt. in rechnung stellt ... ich aber nur 7% an meinen Kunden weitergebe, muss ICH die differierenden 12% an das FA abführen.
...das ist doch eigentlich ganz einfach, oder?
moin,
ich finde es schon ziemlich erstaunlich, was hier manche freiberufler von sich geben die zauberworte heissen "hauptleistung" + "nebenleistung".
http://www.mediafon.net/ratgeber_detailtext.php3?id=40eaa39242ef9&si=46d5938507067&lang=1
Nur hat der Artikel nichts mit unserem Problem zu tun.
Wie soll eine Druckerei-Rechnung (19% Ust) denn nun in der eigenen
Rechnung (7% U-St,) auftauchen?
Frankes 7% Pauschal Version ist eleganter, aber letztlich entgeht
dem Staat da (nach meiner Rechnung) etwas... oder ich kann nicht
genug Vorsteuer verrechnen, dann bleibe ich selbst auf dem Differenz-
betrag sitzen.
zitat aus dem genannten artikel:
Wer Leistungen, die unterschiedlichen Steuersätzen unterliegen, zum Pauschalpreis erbringt, berechnet die Mehrwertsteuer nach der Hauptleistung: Wer eine Pressemitteilung textet und sie der Einfachheit halber gleich selbst per E-Mail verschickt, berechnet – Hauptleistung Text – 7%. Wer dagegen eine komplette Pressekonferenz samt Einladungstext, Versand, Moderation und Catering organisiert, überträgt zwar auch die Nutzungsrechte am Einladungstext. Da das in diesem Fall aber nur eine Nebenleistung ist: 19% für alles.
wenn deine hauptleistung grafik ist: 7%, wenn nicht 19%
wenn du drucksachen komplett abwickelst, also 19%.
für dich persönlich ist das aber völlig wurscht, weil du egal ob 7 oder 19%, die umsatzsteuer-differenz zwischen deinen einnahmen und ausgaben in der umsatzsteuererklärung durch zahlung, oder rückzahlungen auf null setzt.
du gewinnst nichts, nur dein finanzamt vor ort, weil du umsatzsteuer generierst, die im endeffekt irgendein steuerbürger über den umweg der unternehmer an den staat bezahlt.
du gewinnst nichts, nur dein finanzamt vor ort, weil du umsatzsteuer generierst, die im endeffekt irgendein steuerbürger über den umweg der unternehmer an den staat bezahlt.
@franken:
und ab wann gilt diese schmucke rechnung? schon bei einem verhältnis von 51 zu 49 %?
und dem FA ist es egal, ob ich meine Zugfahrt dem Kunden netto oder brutto in Rechnung stelle - da wird auch keine Steuerhinterzogen, wie es hier mal geheißen hat, das FA will nur die Umsatzsteuer einkasseieren.