Rechnung 7% und 19%? Was nun?

:confused: :confused: :confused:

also ich informiere mich da nochmal.

null checkung gerade
 
Ist echt kompliziert (für mich) ...

die U-St. bekommt der Staat nicht von der Druckerei (die wird dort ja
nur verrechnet gegen erstattete U-St.),

sondern der Staat erhält die U-St. letztlich vom Endkunden (der Verbraucher ist derjenige, der sie am Ende nicht absetzen kann.

Wenn ich die nun zu 7% weitergebe, entgeht dem Staat die Differenz,
also die 12 % U-Steuer.

Ich sehe das so wie #Haschuk

Dem Staat entgeht hier nicht eine Differenz, sondern diese Differenz wird hinterzogen, denn die USt. wird vom Unternehmer für das FA vereinnahmt und muss auch wieder abgeführt werden. Wenn das ein mal passiert, ist das kein Problem, wenn es aber immer so gemacht wird, dann ist das gewerbsmäßig und das wird richtig heftig. Betriebsprüfer achten u.a. auf das Thema USt.
 
Dem Staat entgeht hier nicht eine Differenz, sondern diese Differenz wird hinterzogen, denn die USt. wird vom Unternehmer für das FA vereinnahmt und muss auch wieder abgeführt werden. Wenn das ein mal passiert, ist das kein Problem, wenn es aber immer so gemacht wird, dann ist das gewerbsmäßig und das wird richtig heftig. Betriebsprüfer achten u.a. auf das Thema USt.

...ähh, ich glaube hier wird einiges durcheinander geworfen :kopfkratz:

...wenn mir eine druckerei 19% USt. in rechnung stellt ... ich aber nur 7% an meinen Kunden weitergebe, bekomme ich die differierenden 12% vom FA erstattet.

...mal abgesehen davon das es nicht erlaubt ist eine Druckrechnung über eine 19%-leistung mit 7% weiterzureichen, da es auf alle fälle um eine sache geht, die NICHT dem reduzierten Satz unterliegt.

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...ähh, ich glaube hier wird einiges durcheinander geworfen :kopfkratz:

...wenn mir eine druckerei 19% USt. in rechnung stellt ... ich aber nur 7% an meinen Kunden weitergebe, muss ICH die differierenden 12% an das FA abführen.

...das ist doch eigentlich ganz einfach, oder?

ich verstehe es auch gerade nicht.

Meeresgrund - ich dachte, ich darf als kreativer freiberufler mit 7% kein geld einnehmen, was mit weiterverkauf gemacht wird.

so habe ich bisher - wenn überhaupt - rechnungen von dritten z.b. Druckerei, Mietwagen etc. immer den netto wert in meine rechnung übernommen. weil sonst hätte ich ja die 19% - was ja ein durchlaufender posten ist - draufgeschlagen ergo wie ein Händler gehandelt, der ja auch einen EK und einen VK hat. und bei mir ist immer EK = VK und somit mache ich keinen Gewinn damit.

aber ich informiere mich da noch mal. mein steuerberater ist grad im urlaub (der kann sich sowas leisten. :D )

gruss
franke
 
...ähh, ich glaube hier wird einiges durcheinander geworfen :kopfkratz:

...wenn mir eine druckerei 19% USt. in rechnung stellt ... ich aber nur 7% an meinen Kunden weitergebe, muss ICH die differierenden 12% an das FA abführen.

...das ist doch eigentlich ganz einfach, oder?

WIE?

Beispiel nach Deiner Maßgabe::

300 € Eigenleistung, 1000 € weiterverrechnete Fremdleistung, die ich zu 19% einkaufe, aber zu 7% weiterverkaufe

UStVA

Zeile 28 Steuerplichtige Umsätze 7% des Unternehmers: 1300€ Ust. € 91

Zeile 54 Vorsteuerbeträge aus Rechnungen anderer Umternehmen: € 190

Zeile 67 Verbleibende Ust-Vorrauszahlung: - € 99


Also bekommst Du widerrechtlich Geld vom FA zurück. Umgekehrt wird aus Deiner Argumentation ein Schuh: Du kaufst eine Leistung für 7% ein und verkaufst sie für 19% weiter. Hier bleibst Du auf den 12% sitzen und musst Sie einkalkulieren.

Beispiel:

Schnitzel und Pommes anteilig für eine Portion im Großeinkauf: 0,50 € netto, also 0,035 € Ust.

Essen in der Kneipe: € 7,- netto Ust (19%): 1,33 € Preis für den Kunden: € 8,33

Wenn Du beides für € 7,- zu 7% eingekauft hättest (0,49€) und mit € 7,- netto verkaufst (19% = 1,33), müsstest Du 0,84 € selbst tragen, bzw. hier Verlust machen. Im Übrigen DAS Problem, das Anfängerkneipies haben.
 
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...sorry mein denkfehler: ist natürlich umgekehrt, du bekommst die 12%, die du mehr an die druckerei gezahlt hast, natürlich erstattet vom FA (und musst sie nicht zahlen).
 
Nur hat der Artikel nichts mit unserem Problem zu tun.

Wie soll eine Druckerei-Rechnung (19% Ust) denn nun in der eigenen
Rechnung (7% U-St,) auftauchen?

...mit einem satz von 19% ;)

eigenleistung 100,- €*
druck 1000,- €**

gesamt netto 1100,- €
_______________________
*USt 7% 7,- €
**USt 19% 190,- €
_______________________
Gesamt 1297,- €
 
O.K. So hab ich es bisher auch gemacht (ist selten der Fall..)

Aber in dem Artikel steht da nicht drüber.

Frankes 7% Pauschal Version ist eleganter, aber letztlich entgeht
dem Staat da (nach meiner Rechnung) etwas... oder ich kann nicht
genug Vorsteuer verrechnen, dann bleibe ich selbst auf dem Differenz-
betrag sitzen.
 
Frankes 7% Pauschal Version ist eleganter, aber letztlich entgeht
dem Staat da (nach meiner Rechnung) etwas... oder ich kann nicht
genug Vorsteuer verrechnen, dann bleibe ich selbst auf dem Differenz-
betrag sitzen.

...du kannst aber nicht den Druck von nicht steuerreduzierten Medien, mit 7% weiterverkaufen.

...Brochüren, Flyer u.ä. musst du auch mit 19% berechnen.

...was du machen kannst, in so einem fall, wenn du die rechnung einfach halten willst > due kannst deine Grafik-leistung auch mit 19% abrechnen.

...bei "mehr" USt. hat das FA keine problem damit, nur wenn du ungerechtfertigt 7% schreibst, bekommst was hinten drauf.
 
Genau. So habe ich es die letzten 10 Jahre auch gehandhabt.
 
zitat aus dem genannten artikel:

Wer Leistungen, die unterschiedlichen Steuersätzen unterliegen, zum Pauschalpreis erbringt, berechnet die Mehrwertsteuer nach der Hauptleistung: Wer eine Pressemitteilung textet und sie der Einfachheit halber gleich selbst per E-Mail verschickt, berechnet – Hauptleistung Text – 7%. Wer dagegen eine komplette Pressekonferenz samt Einladungstext, Versand, Moderation und Catering organisiert, überträgt zwar auch die Nutzungsrechte am Einladungstext. Da das in diesem Fall aber nur eine Nebenleistung ist: 19% für alles.

wenn deine hauptleistung grafik ist: 7%, wenn nicht 19%
wenn du drucksachen komplett abwickelst, also 19%.
für dich persönlich ist das aber völlig wurscht, weil du egal ob 7 oder 19%, die umsatzsteuer-differenz zwischen deinen einnahmen und ausgaben in der umsatzsteuererklärung durch zahlung, oder rückzahlungen auf null setzt.

du gewinnst nichts, nur dein finanzamt vor ort, weil du umsatzsteuer generierst, die im endeffekt irgendein steuerbürger über den umweg der unternehmer an den staat bezahlt.
 
zitat aus dem genannten artikel:

Wer Leistungen, die unterschiedlichen Steuersätzen unterliegen, zum Pauschalpreis erbringt, berechnet die Mehrwertsteuer nach der Hauptleistung: Wer eine Pressemitteilung textet und sie der Einfachheit halber gleich selbst per E-Mail verschickt, berechnet – Hauptleistung Text – 7%. Wer dagegen eine komplette Pressekonferenz samt Einladungstext, Versand, Moderation und Catering organisiert, überträgt zwar auch die Nutzungsrechte am Einladungstext. Da das in diesem Fall aber nur eine Nebenleistung ist: 19% für alles.

wenn deine hauptleistung grafik ist: 7%, wenn nicht 19%
wenn du drucksachen komplett abwickelst, also 19%.
für dich persönlich ist das aber völlig wurscht, weil du egal ob 7 oder 19%, die umsatzsteuer-differenz zwischen deinen einnahmen und ausgaben in der umsatzsteuererklärung durch zahlung, oder rückzahlungen auf null setzt.

du gewinnst nichts, nur dein finanzamt vor ort, weil du umsatzsteuer generierst, die im endeffekt irgendein steuerbürger über den umweg der unternehmer an den staat bezahlt.

Ein netter Artikel, der interessante Anregungen gibt. Doch hier geht es um Steuerrecht, daher sollte nicht die Sekundärliteratur interpretiert werden sondern nur die Originalquellen, Gesetzestexte, Durchführungsverordnungen, Urteile des BFH sowie die Praxis der Finanzämter vor Ort. Das macht am Besten ein Steuerberater und der sollte in solch heikelen Fragen euch etwas Schriftliches geben.
 
Genau diese Fragestellung hatte ich auch schon desöfteren. Der letzte Fall ist allerdings vier Jahre her; ich weiß nicht, ob sich zwischenzeitlich etwas geändert hat.

Bin Gewerbetreibender, habe meine Leistungen mit 19% abgerechnet. Bildlizenzen, die ich im Auftrag des Kunden mit 7% eingekauft habe, habe ich auch in meiner Rechnung mit 7% ausgewiesen. Das ist laut meinem Steuerberater korrekt.

Letztes Jahr hatte ich vom FA eine Buchprüfung und es wurde nichts beanstandet (war nicht nur eine Rechnung, sondern in einem bestimmten Zeitraum mehrere - übersehen worden kann es also nicht sein).
 
du gewinnst nichts, nur dein finanzamt vor ort, weil du umsatzsteuer generierst, die im endeffekt irgendein steuerbürger über den umweg der unternehmer an den staat bezahlt.

Es geht - umgekehrt - darum, dass du Drucksachen mit 7% weiterberechnest.

In dem Fall verliert das Finanzamt. Und das sieht es evtl. nicht so gerne.

Weiter oben wurde es schon als Steuerhinterziehung beschrieben.
 
jetzt weiß ich´s

hab mich nun fachkundig beraten lassen.

Die Lösung heißt:
"Nebenleistungen teilen das Schicksal der Hauptleistung" (der Satz stammt nicht von mir!)
d.h. wenn jemand für 1.000 eine künstlerische Leistung erbringt und dafür mit dem Taxi 20euro dem zug 100euro und einem mietwagen 200euro unterwegs ist. dann werden alle Beträge brutto zusammengerechnet plus den Honorar netto plus 7%

1.000 Netto Honorar
+ 20 (brutto Endbetrag vom Taxi)
+ 100 (brutto Endbetrag vom Zugticket)
+ 200 (brutto Endbetrag vom Mitwagen)

= 1320
+ 7% 92,40

brutto rechnungssumme
1.412,40



was anderes ist es, wenn

1.000 Gestaltungshonorar
5.000 Druckkosten

summe 6.000

Hier sind ja die Nebenleistung (Druckkosten) viel Höher als die Hauptleistung (Gestaltung) ergo muss es hier zu 7% für die Gestaltung und zu 19% für den Druck aufgebröselt werden.

Aber soetwas würde ich auch nie tun. Die Kosten für den Druck soll der Kunde direkt mit der Druckerei ausmachen, denn da geht es ja auch um Haftungsfragen etc. Solche Posten lasse ich nicht durch meine Bücher laufen. (so fette Druckjobs hab ich auch gar nicht. :D

Gruss
franke


und dem FA ist es egal, ob ich meine Zugfahrt dem Kunden netto oder brutto in Rechnung stelle - da wird auch keine Steuerhinterzogen, wie es hier mal geheißen hat, das FA will nur die Umsatzsteuer einkasseieren. Was ich meinem Kunden wie hoch in Rechnung stelle ist dem FA egal.
Ausser die Nebenleistung ist teuerer als die Hauptleistung, dann laufe ich Gefahr den Status als Freier Grafiker/Photograph zu verlieren und muss nun 19 anstelle von 7% MwSt. ausstellen. Wenn ich aber auch immer nur 19% nehme, dann dürfte das auch keine weitere Rolle mehr spielen.
 
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@franken:
und ab wann gilt diese schmucke rechnung? schon bei einem verhältnis von 51 zu 49 %?
 
@franken:
und ab wann gilt diese schmucke rechnung? schon bei einem verhältnis von 51 zu 49 %?

:D

So wie ich das verstanden habe, muss klar sein, dass Du Dein Geld mit Gestaltung bzw. einer künstlerischen Leistung verdienst und nicht mit dem Weiterverkauf von Druckerzeugnissen.

Oder anders formuliert. Die Nebenkosten waren notwendig, damit Du Deine Leistung erbringen kannst. Wenn ich ein Photo in Köln machen muss, dann muss ich da hin fahren. Wenn ich eine Broschüre gestalte, muss ich nicht dem Kunden davon 10.000 Exemplare verkaufen, das kann er ja dann von der Druckerei machen.

Guck, das kapier so gar ich, wo ich doch von Formularen und Behördenzeug immer eine Allergie bekomme.
 
Danke erstmal für die neuen Infos.

und dem FA ist es egal, ob ich meine Zugfahrt dem Kunden netto oder brutto in Rechnung stelle - da wird auch keine Steuerhinterzogen, wie es hier mal geheißen hat, das FA will nur die Umsatzsteuer einkasseieren.

Das mit dem "Hinterziehen" bezog sich genau auf diese U-St., die man dem
FA vorenthält, indem man z.B. Druckkosten mit 7% weiterreicht. (?)


Aber mal raus aus diesem Teufelskreis – eine Frage:

Ich gebe Druckkosten meist 1:1 weiter, damit mir das FA nicht nachsagen
kann, ich würde (gewerblich) handeln.

(Beispiel: Entwurfshonorar 4000 EUR (7%), Druckkosten 2000 EUR (16% U-St.))

Macht ihr das genauso, oder macht ihr mit Drucksachen Gewinn, solange
die als "Nebenleistung" gering bleibt?


Das hieße in dem Fall: Ich berechne 2500,- EUR Druckkosten und
setze unter die Rechnung einfach komplett 7%.


Wie gesagt, bisher habe ich von Provisionen und dergleichen bei größeren
Druckjobs abgesehen, weil man mir immer abgeraten hat. Auch in einem
Bereich, bei dem das Entwurfshonorar weit höher ist als der Rest.
 
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