Razzia: Verschlüsselung privater Daten?

Diskutiere Razzia: Verschlüsselung privater Daten? im MacUser Bar Forum . Ich habe heute mit einer Kollegin über ein Problem diskutiert, wozu ich gern Eure Meinung und Einschätzung wissen würde. Ausgehend vom...

walfrieda

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Ich habe heute mit einer Kollegin über ein Problem diskutiert, wozu ich gern Eure Meinung und Einschätzung wissen würde. Ausgehend vom Kopierschutz auf CDs, Raubkopierer und so weiter, sind wir irgendwann auf den "Razzia"-Thread gekommen, der hier vor ein paar Tagen heiß diskutiert wurde. Wir waren uns einig, daß die Beschlagnahmung privater Rechner äußerst unangenehm sein kann, weil sich auf jedem Heim-Rechner private Sachen verbergen die nicht für fremde Augen gedacht sind. Ich meine jetzt absolut nichts Illegales, sondern eben Privates und, sagen wir mal so, SEHR Privates.
Meine Kollegin meinte, man sollte solche Sachen mit einem Passwort verschlüsseln (und fragte ob ich das nicht machen kann).
So, und hier ging die Diskussion richtig los. Daß das sicher gut ist, wenn der Rechner geklaut wird, da waren wir uns einig. Aber was, wenn man aus irgend einem Grund ins Visier von polizeilichen Ermittlungen kommt? Der "Razzia"-Thread hat ja gezeigt, daß das durchaus passieren kann, ohne daß man selbst was Illegales gemacht hat. Kann man in diesem Fall die Herausgabe des Verschlüsselungspassworts ablehnen? Verschlüsselte Daten machen Ermittler sicher besonders "neugierig" - und einen selbst damit verdächtig. Kann man gezwungen werden, die äusserst privaten Daten zu "entschlüsseln", auch wenn man keine Kontrolle hat was dann mit den Daten passiert?
Ich bin ja der Meinung, sollen sich die Ermittler doch die Zähne dran ausbeissen, Passwort gibts nicht. Aber ist das rechtlich auch "wasserdicht"?

Gehen wir (für die Diskussion) bitte mal davon aus, daß die Verschlüsselung nicht knackbar ist - was in erster Näherung (sprich mit den Möglichkeiten "normaler" Ermittler) wohl realistisch ist.
 
du hast das passwort halt vergessen (punkt)

Edit:
daher ja auch die (ätzenden) bestrebungen, der Staatsmacht Hintertürchen in jeglicher Form von CryptoSoftware zu ermöglichen, also die Hersteller zwingen zu wollen, solche Hintertüren einzubauen (was für ar***l*ch**!) *würg*
OpenPGP!!!
Hail Eris!!!

*just phrasing*
 
Nach ein paar Tagen U-Haft gibst du dein Passwort gerne raus........
 
Und wenn du das PW dann tatsächlich vergessen hast? (irgendein Stress Trauma :) )
 
Ein paar Wochen U-Haft? :D
 
Rick42 schrieb:
Nach ein paar Tagen U-Haft gibst du dein Passwort gerne raus...
Genau das ist ja die Frage: Können solche Zwangsmassnahmen ergriffen werden, nur weil man verschlüsselte Daten auf dem Rechner hat? Wohlgemerkt nochmal: ohne was Illegales!
Das käme dann einem "Verschüsselungsverbot" für Privatleute gleich, oder?
 
walfrieda schrieb:
Können solche Zwangsmassnahmen ergriffen werden, nur weil man verschlüsselte Daten auf dem Rechner hat? Wohlgemerkt nochmal: ohne was Illegales!
Das käme dann einem "Verschüsselungsverbot" für Privatleute gleich, oder?
wenn privatleute ihre daten verschlüsseln ist das eine sache, wenn aber im zuge einer staatsanwaltlichen/polizeilichen ermittlung eben diese untersuchung behindert wird, ist das eine andere (solche ermittlungen gibts eben nur auf verdacht, d.h. da muss es ja nen grund für geben)
 
nach unserem Gebot des Rechtsstaates ghibt es keine Grundlage für längeres Festhalten nur aufgrund von Verdachtsmomenten...wäre ja noch schöner....und ich denke die Ironie bei 'X-Wochen U-Haft' ist untergegangen, ich denke nicht das eine U-Haft so lange anhält, Teach Me!

Solche Maßnahmen DÜRFEN sicher nicht ergriffen werden, nur weil du verschlüßelte Daten bseitzt.
Noch befinden wir uns wie gesagt in einem Rechtsstaat.
 
Der "beste" Schutz ist: Sag's niemanden, auch nicht Deinem Computer!
Ansonsten: Nichts illiegales veranstalten.

Bei PGP gibt's noch: Change Char Metode. Da musst Du aber selbst etwas Hand anlegen...
 
niemand ist verpflichtet sich selbst zu belasten. Das heisst, du kanst als Beschuldigter von deinem Aussageverweigerungsrecht gebrauch machen.

Es gibt nur ein paar wenige Gruende die eine U-Haft rechtfertigen. Fluchtgefahr und Verdunklungsgefahr sind die wesentlichen. Aus einer Aussageverweigerung kann durchaus auf eine Verdunklungsgefahr geschlossen werden. Weiterhin wird es natuerlich von der Hoehe der zu erwartenden Strafe abhaengen, ob ein Richter die U-Haft anordnet.
 
lundehundt schrieb:
niemand ist verpflichtet sich selbst zu belasten. Das heisst, du kanst als Beschuldigter von deinem Aussageverweigerungsrecht gebrauch machen. ... Aus einer Aussageverweigerung kann durchaus auf eine Verdunklungsgefahr geschlossen werden.
ganz großes Kino. Man muß nichts sagen, aber man kann trotzdem dazu gezwungen werden?
lundehundt schrieb:
Weiterhin wird es natuerlich von der Hoehe der zu erwartenden Strafe abhaengen, ob ein Richter die U-Haft anordnet.
tja, wie hoch ist die zu erwartende Strafe, wenn man NICHTS illegales gemacht hat? Ich möchte wiederholen: es geht um PRIVATE Daten (Bilder, Filme, Unterlagen), die NIEMANDEN etwas angehen. Es geht NICHT um was illegales. Es ist ja auch nicht so, daß man nur dann in Ermittlungen reingeraten kann, wenn man etwas angestellt hat. Wenn der Nachbar ein offenes WLAN hat und behauptet, ich hätte auch nen Rechner und er wüsste ja nicht ob ich bei ihm "mitsauge" reicht das sicher aus, meinen Rechner erstmal mitzunehmen. So ähnlich war das ja auch in dem Razzia-Thread hier im Forum.
 
walfrieda schrieb:
Wenn der Nachbar ein offenes WLAN hat und behauptet, ich hätte auch nen Rechner und er wüsste ja nicht ob ich bei ihm "mitsauge" reicht das sicher aus, meinen Rechner erstmal mitzunehmen.
nein, das reicht mit sicherheit nicht aus! nur weil ein nachbar irgendwas sagt, nehmen die keinen rechner mit! wenn er aber nachweisen kann (mittels deiner ip), das du in seinem netz warst und was verbotenes gemacht hast, schon eher
 
Wie ist das eigentlich wenn man FileVault verwendet? Das verschlüsselt doch relativ gut. Versuchen die Cops das zu knacken wenn man ihnen das Passwort nicht gibt? Ist es überhaupt möglich sowas zu knacken? Ist der Aufwand noch vertretbar wenn es nicht um Mord oder ähnliches geht?

MfG, juniorclub.
 
FileVault können die knacken. 128-Bit(?) sind nicht wirklich ein Problem.
 
Ich würd mal sagen, wenn die FileVault knacken können, dann aber auch nur wegen der Implementierung und nicht wegen dem Algorithmus.
Weil AES 128-bit ist sicher. Nur wenn du als Passwort 1234 verwendet hast, dann kann man das ziemlich einfach brute-forcen.
 
Bei einer Beschlagnahmung muessen Verdachtsmomente vorliegen die schwer genung wiegen, einen Durchsuchungsbeschluss zu bekommen. Im konkreten Fall des offenen WLAN solltest du als Verdaechtigter ein ganz eigenes Interesse daran haben, die Verdachtsmomente auszuraeumen.

Wenn du in der Naehe eines Verbrechens in eine Fahndung kommst wirst du ja auch deinen Rucksack oeffnen um zu beweisen, dass du keine schwarze Pudelmuetze und keine Walther PKK spazieren traegst. Wenn du das nicht tust, machst du dich aus nachvollziehbaren Gruenden verdaechtig. Und dann musst du damit rechnen, dass es erst Mal unangenehm fuer dich wird.

Die U-Haft soll dich nicht zu einer Aussage zwingen sondern soll sich a) der Person des Taeters versichern (sicherstellen, dass der Beschuldigte sich nicht der Bestrafung entziehen kann) und b) dazu dienen, dass die Ermittlungen nicht behindert werden (Beweise verschwinden lassen, Zeugen beeinflussen).

Trotzdem gilt: nach einem Gestaendnis gibt es kaum noch eine Verdunklungsgefahr und wenn die Straferwartung nicht mehr als 2 Jahre betraegt und du einen festen Wohnsitz und einen festen Arbeitsplatz hast wird Fluchtgefahr wohl auch nicht mehr zum Zuge kommen
 
Lieblingsmethode des Staatsanwalts in solchen Fällen ist, jemanden nicht direkt anzuklagen, sondern Ermittlungen gegen Unbekannt einzuleiten und den Verdächtigten als Zeugen vorladen zu lassen. Dann hat er nämlich kein Aussageverweigerungsrecht und kann notfalls auch in Beugehaft genommen werden - was dann allerdings de facto fast nie nötig ist, weil die Leute plötzlich ausgesprochen kooperativ werden.
 
Wenn man seine Rechner schnell wieder haben möchte, sollte man mit der Polizei kooperieren. Ansonsten behalten sie den Rechner als Beweisstück bis in alle Ewigkeit.
 
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