RAM Riegel von DSP-Memory defekt - was tun?

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S@M

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Hi,

also ich habe zwei Riegel (für iMac und PB) bei DSP Memory geordert und auch zügig bekommen. Jetzt ist der Riegel für das PB defekt (Profiler erkennt den Riegel, aber Hardwaretest erkennt einen Fehler). Nach Anruf bei DSP sagte man mir, ich solle ihn zurückschicken und bekomme einen neuen zugesadt.

Jetzt lese ich gerade in dem "Service Begleitschreiben" was den Riegeln beilag, dass wenn ich von meinem 14 Tage Fernabsatz-Rückgaberecht gebrauch mache die Portokosten erstattet bekomme.
Verstehe ich richtig, dass wenn ich den Weg des "Garantiefalles" nehme, ich selber für den Hintransport zuständig bin?!

Also was soll ich tun?
 
Ich würde es nicht bezahlen. Einfach unfrei (so heißt das glaub ich) an DSP schicken. Musste für Reparaturen/Austausch nie was bezahlen. Bei Rücksendungen ins Ausland (z.B. AT --> DE) kann man nicht unfrei aufgeben also muss man selbst bezahlen, aber das bekam ich immer vom Händler rückerstattet. Meine DSP Bestellungen funktionieren alle, musste ihnen noch nichts zurückschicken...

MfG, juniorclub.
 
S@M schrieb:
Also was soll ich tun?

Einfach mal nachfragen, mit den Leuten kann man ja reden, einfach eigenmächtig unfrei zurückschicken ist halt nicht die feine englische Art.
 
bluelion schrieb:
einfach eigenmächtig unfrei zurückschicken ist halt nicht die feine englische Art.
Darf er im Rahmen des gesetzlichen Widerrufsrecht doch aber..?
 
juniorclub schrieb:
... Einfach unfrei (so heißt das glaub ich) an DSP schicken. ...

MfG, juniorclub.

Da steht unten drunter, dass die unfreie Sendungen erst gar nicht annehmen!

Da werde ich denen wohl mal eine eMail schreiben. Mal schauen was sie sagen.
 
Ich habe bisher DSP auch immer sehr fair erlebt. Die kommen Dir sicher entgegen.
 
S@M schrieb:
Da steht unten drunter, dass die unfreie Sendungen erst gar nicht annehmen!
§355 BGB - Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen

(1) Wird einem Verbraucher durch Gesetz ein Widerrufsrecht nach dieser Vorschrift eingeräumt, so ist er an seine auf den Abschluss des Vertrags gerichtete Willenserklärung nicht mehr gebunden, wenn er sie fristgerecht widerrufen hat. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform oder durch Rücksendung der Sache innerhalb von zwei Wochen gegenüber dem Unternehmer zu erklären; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.


Ich bin kein Experte - aber ich sehe da trotzdem einen erfolgreichen Widerruf mit Absendung der Sache. Egal, ob DSP das annimmt oder nicht...
 
Ähm, ist es nicht so das man sich bei denen meldet und die schicken einem dann ein frankiertes label? So war es bei mir jedenfalls.
 
Ja, das soll beim Widerruf auch der Fall sein. Nur müsste ich dann komplett neu bestellen und dann muss ich acuh die Portokosten zahlen ...
 
unfrei zurück und fertig!
 
nehmen sie nicht an - siehe oben.

Bei einem anderen Händler hatte ich es mal gemacht - Annahme verweigert und ich konnte "doppeltes Porto" zahlen. Es steht ja auch ausdrücklich auf dem Begleitschreiben.
 
So, nach eMail Kontakt zeigt sich DSP äußerst freundlich und sendet mir einen Rücksendelable ... sehr Kundenfreundlich!
 
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