Rabatt/Preisnachlässe bzw. Freundschaftspreise

Nice

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Hallo zusammen,
eine Bekannte hat bei mir ein Projekt angefragt. Mein offizieller, durchkalkulierter Preis bewegt sich so um die 1000 Euro. Ich habe ihr einen "Freundschaftspreis" zugesagt und überlege gerade wie ich das Angebot erfasse. Um auch für die Auftraggeberin die regulären Preise und Wertigkeiten ersichtlich zu machen, möchte ich eigentlich gern ein normales Angebot mit den regulären Preisen schreiben und die Gesamtsumme angeben. Darunter wollte ich dann einen Posten wie 15% Rabatt mit der eingesparten Summe setzen. Ist das so in Ordnung oder kann es da rechtlich irgendwelche Probleme geben (Stichwort Rabattgesetz. Dazu habe ich bei meiner Internet-Recherche nur Gesetze im Zusammenhang mit der Lieferung von Waren nicht von Dienstleistungen gefunden)?

viele Grüße
Nicole
 
Ich habe das auch schonmal so gemacht und sehe da kein Problem.
Gibts dem Kunden auf den Endpreis einen Rabatt nicht mehr und nicht weniger.Sehe da nichts schlimmes drin!

Gruss
 
Ich habe bislang bei sowas immer einen reduzierten Stundensatz genommen, um auf eine geringere Gesamtsumme zu kommen und trotzdem sämtliche Arbeitsschritte und Tätigkeiten darzustellen. Die Idee einen normalen KV zu machen und dann einen Rabatt einzuräumen finde ich gut und kann mir nicht vorstellen, dass es da Probleme gibt.

Ne Frage dazu: Wie machst Du das denn bei sowas mit der MWSt.,
falls Deine Bekannte keine Unternehmerin ist, dann ist es ja für Sie
"teurer", wenn Sie noch 16% MWSt. bezahlen muss.
Gruß
Axi
 
Danke für eure Antworten.

axi schrieb:
Ne Frage dazu: Wie machst Du das denn bei sowas mit der MWSt.,
falls Deine Bekannte keine Unternehmerin ist, dann ist es ja für Sie
"teurer", wenn Sie noch 16% MWSt. bezahlen muss.

Die Bekannte ist auch Unternehmerin von daher stellt sich die Frage hier nicht. Ich habe allerdings auch schon was für Privatpersonen gemacht. Da berechne ich aber auch die reguläre MwSt. Allerdings weise ich hier im Angebot den Bruttopreis inkl. MwSt. aus.
Viele Grüße
Nicole
 
m.W. wurde das Rabattgesetz vor ein paar Jahren sowieso relativ stark liberalisiert, so daß das Einräumen von Rabatten nicht mehr wesentlich beschränkt ist.
 
hab das auch schon genauso gemacht.

neulich kam was über das Thema im Fernsehen, Rabatte kann man vergeben wie man will, allerdings muss es den Preis schonmal gegeben haben bzw. Produkt zu dem Preis verkauft worden sein. Allerdings ging es bei der Sendung um Möbel nicht um Dienstleistungen. :rolleyes:

lg Chris
 
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